Ermordung des Knaben Friedrich Pütz

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  • Konni
    Erfahrener Benutzer
    • 19.08.2008
    • 3007

    Ermordung des Knaben Friedrich Pütz

    Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

    Gestern Nachmittag zwischen 1 und 2 Uhr wurde im hiesigen Hofgarten in dem an der Scheibenbahn befindlichen Marqueurhäuschen ein vierjähriges Knäbchen ermordet gefunden.

    Dasselbe hat gegen 12 Uhr Mittags das Haus eines seiner auf hiesiger Zollstraße wohnenden Verwandten um nach seinen Eltern zurückzukehren verlassen, ist aber nicht mehr bei denselben eingetroffen. Beim Auffinden wurde noch Wärme an ihm bemerkt, so daß die Ermordung kurz vorher stattgefunden zu haben scheint.

    Es war bekleidet mit einem violett carrirten Siamoisen Oberkleid, einem dito Höschen, einem dunkel wollenen Unterjäckchen, blau wollenen Strümpfen und Schuhen.

    Indem ich diese an hellem Tage und an einem gewöhnlich besuchten Orte verübte gräßliche That zur öffentlichen Kunde bringe, hege ich das feste Zutrauen, daß mir jede, wenn auch noch so entfernte Spur, zur Benutzung bei der bereits eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung mitgetheilt werde.

    Zugleich mache ich hiermit bekannt, daß auf dem hiesigen Ober-Bürgermeisteramte eine Prämie von 100 Thlr. für denjenigen bereit liegt, der den Thäter des vorbezeichneten Verbrechens zur Entdeckung bringt.

    Düsseldorf, den 28. Dezember 1836
    Der Ober-Prokurator: Schnaase
    Viele Grüsse
    Konni
  • Konni
    Erfahrener Benutzer
    • 19.08.2008
    • 3007

    #2
    Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

    Die Nachforschungen der Behörden in Betreff der am 27. Dezember vorigen Jahres im hiesigen Hofgarten verübten Ermordung des Knaben Friedrich Pütz haben leider bisher die Ermittelung des Thäters noch nicht herbeigeführt.

    Ich finde mich daher veranlaßt meine bereits am 28. Dezember vorigen Jahres erlassene Aufforderung zur Mittheilung aller etwaigen Anzeigen hiermit zu wiederholen und zugleich in Erinnerung zu bringen, daß derjenige, dessen Anzeige die Entdeckung des Urhebers dieses abscheulichen Verbrechens herbeiführt, außer der von der Königl. Regierung hierselbst ausgesetzten Prämie von 100 Thlr. auch noch die zu diesem Zwecke auf dem hiesigen Ober-Bürgermeister-Amte deponirte Belohnung 200 Thlr., zusammen also die Summe von 300 Thlr. empfängt.

    Düsseldorf, den 2. März 1857
    Der Ober-Prokurator: Schnaase
    Viele Grüsse
    Konni

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