Düsseldorfer Amtsblatt von 1837
Gestern Nachmittag zwischen 1 und 2 Uhr wurde im hiesigen Hofgarten in dem an der Scheibenbahn befindlichen Marqueurhäuschen ein vierjähriges Knäbchen ermordet gefunden.
Dasselbe hat gegen 12 Uhr Mittags das Haus eines seiner auf hiesiger Zollstraße wohnenden Verwandten um nach seinen Eltern zurückzukehren verlassen, ist aber nicht mehr bei denselben eingetroffen. Beim Auffinden wurde noch Wärme an ihm bemerkt, so daß die Ermordung kurz vorher stattgefunden zu haben scheint.
Es war bekleidet mit einem violett carrirten Siamoisen Oberkleid, einem dito Höschen, einem dunkel wollenen Unterjäckchen, blau wollenen Strümpfen und Schuhen.
Indem ich diese an hellem Tage und an einem gewöhnlich besuchten Orte verübte gräßliche That zur öffentlichen Kunde bringe, hege ich das feste Zutrauen, daß mir jede, wenn auch noch so entfernte Spur, zur Benutzung bei der bereits eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung mitgetheilt werde.
Zugleich mache ich hiermit bekannt, daß auf dem hiesigen Ober-Bürgermeisteramte eine Prämie von 100 Thlr. für denjenigen bereit liegt, der den Thäter des vorbezeichneten Verbrechens zur Entdeckung bringt.
Düsseldorf, den 28. Dezember 1836
Der Ober-Prokurator: Schnaase
Gestern Nachmittag zwischen 1 und 2 Uhr wurde im hiesigen Hofgarten in dem an der Scheibenbahn befindlichen Marqueurhäuschen ein vierjähriges Knäbchen ermordet gefunden.
Dasselbe hat gegen 12 Uhr Mittags das Haus eines seiner auf hiesiger Zollstraße wohnenden Verwandten um nach seinen Eltern zurückzukehren verlassen, ist aber nicht mehr bei denselben eingetroffen. Beim Auffinden wurde noch Wärme an ihm bemerkt, so daß die Ermordung kurz vorher stattgefunden zu haben scheint.
Es war bekleidet mit einem violett carrirten Siamoisen Oberkleid, einem dito Höschen, einem dunkel wollenen Unterjäckchen, blau wollenen Strümpfen und Schuhen.
Indem ich diese an hellem Tage und an einem gewöhnlich besuchten Orte verübte gräßliche That zur öffentlichen Kunde bringe, hege ich das feste Zutrauen, daß mir jede, wenn auch noch so entfernte Spur, zur Benutzung bei der bereits eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung mitgetheilt werde.
Zugleich mache ich hiermit bekannt, daß auf dem hiesigen Ober-Bürgermeisteramte eine Prämie von 100 Thlr. für denjenigen bereit liegt, der den Thäter des vorbezeichneten Verbrechens zur Entdeckung bringt.
Düsseldorf, den 28. Dezember 1836
Der Ober-Prokurator: Schnaase
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