Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf von 1832
In dem verflossenen Monat Februar ist die Annahme folgender Vermächtnisse zum Vortheil der Armen des hiesigen Regierungs-Bezirks von Staatswegen genehmigt worden, nämlich des Vermächtnisses:
1) der zu Elberfeld verstorbenen unverehelichten Johanna Maria Steller an das dortige reformirte Waisenhaus im Betrage von 200 Rthlr.;
2) des zu Schiefbahn verstorbenen Wilhelm Imlinz an die dortigen Armen im Betrage von 150 Rthlr.;
3) des am Weyer, Bürgermeisterei Merscheid, verstorbenen Handlungsdiener Johann Peter Schlickum an das Armenhaus der evangelischen Gemeinde zu Wald im Betrage von 50 Rthlr.
Düsseldorf, den 13. März 1832
In dem verflossenen Monat Februar ist die Annahme folgender Vermächtnisse zum Vortheil der Armen des hiesigen Regierungs-Bezirks von Staatswegen genehmigt worden, nämlich des Vermächtnisses:
1) der zu Elberfeld verstorbenen unverehelichten Johanna Maria Steller an das dortige reformirte Waisenhaus im Betrage von 200 Rthlr.;
2) des zu Schiefbahn verstorbenen Wilhelm Imlinz an die dortigen Armen im Betrage von 150 Rthlr.;
3) des am Weyer, Bürgermeisterei Merscheid, verstorbenen Handlungsdiener Johann Peter Schlickum an das Armenhaus der evangelischen Gemeinde zu Wald im Betrage von 50 Rthlr.
Düsseldorf, den 13. März 1832
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