Schenkungen und Vermächtnisse

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Konni
    Erfahrener Benutzer
    • 19.08.2008
    • 3007

    #31
    Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf von 1832

    In dem verflossenen Monat Februar ist die Annahme folgender Vermächtnisse zum Vortheil der Armen des hiesigen Regierungs-Bezirks von Staatswegen genehmigt worden, nämlich des Vermächtnisses:

    1) der zu Elberfeld verstorbenen unverehelichten Johanna Maria Steller an das dortige reformirte Waisenhaus im Betrage von 200 Rthlr.;

    2) des zu Schiefbahn verstorbenen Wilhelm Imlinz an die dortigen Armen im Betrage von 150 Rthlr.;

    3) des am Weyer, Bürgermeisterei Merscheid, verstorbenen Handlungsdiener Johann Peter Schlickum an das Armenhaus der evangelischen Gemeinde zu Wald im Betrage von 50 Rthlr.

    Düsseldorf, den 13. März 1832
    Viele Grüsse
    Konni

    Kommentar

    • Konni
      Erfahrener Benutzer
      • 19.08.2008
      • 3007

      #32
      Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

      In Folge der letztwilligen Verfügung der unverehelicht gestorbenen Dienstmagd Josepha Fenderichs, sind durch Vergleich mit den Intestaterben derselben der Bruderschaft zum ewigen Rosenkranz in der hiesigen St. Lambertus-Pfarre zur Stiftung von vier jährlichen Lesemessen 100 Thlr. und zum Schmucke des Muttergottes Bildes das goldene Halskreuz der Erblasserin zugewendet und ist der Vergleich von Staatswegen genehmigt worden.

      Düsseldorf, den 27. März 1832
      Viele Grüsse
      Konni

      Kommentar

      • Konni
        Erfahrener Benutzer
        • 19.08.2008
        • 3007

        #33
        Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

        Der zu Emmerich verstorbene Rentner Johann Heinrich Kirseboom hat durch eine letztwillige Verfügung sein Vermögen, welches sich nach dem Ableben seiner hinterlassenen Wittwe vorfinden wird, zur Fundirung guter Elementarschulen in der Stadt Emmerich, vermacht. Dieses eventuelle Vermächtniß ist von Staatswegen genehmigt worden.

        Düsseldorf, den 27. März 1832
        Viele Grüsse
        Konni

        Kommentar

        • Konni
          Erfahrener Benutzer
          • 19.08.2008
          • 3007

          #34
          Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

          Von den Erben Waldhausen auf dem Berloher-Hof, sind der Pfarrkirche der katholischen Gemeinde zu Wittlaer:

          1) zur Stiftung zweier kirchlicher Jahrgedächtnisse für ihre Eltern und Großeltern so wie für die Ablesung der Namen derselben von dem Todtenregister 50 Thlr.,

          2) zur Stiftung dreier von dem zeitlichen Vikar für ihre Eltern und Großeltern zu haltenden Lesemessen, 30 Thlr. geschenkweise zugewendet, und diese Schenkung von Staatswegen genehmigt worden.

          Düsseldorf, den 9. April 1832
          Viele Grüsse
          Konni

          Kommentar

          • Konni
            Erfahrener Benutzer
            • 19.08.2008
            • 3007

            #35
            Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

            In dem verflossenen Monat März ist die Annahme folgender Vermächtnisse und Geschenke zum Vortheil der Armen des hiesigen Regierungs-Bezirks von Staatswegen genehmigt worden, nämlich des Vermächtnisses:

            1) des zu Niedermörmter, Bürgermeisterei Appeldorn verstorbenen Ackerwirths Johann Oymann, an die dortigen Armen im Betrage von 57 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf.;

            2) der zu Krefeld verstorbenen Eva Schmitz, Wittwe Peter Werres, an die dortigen katholischen Armen im Betrage von 38 Rthlr. 14 Sgr. (50 Rhtlr. Clevisch) mit der Bedingung, daß dieselben die Kosten der jährlich während 5 Jahren zu haltenden Lesemesse so wie des Ablesens des Namens der Verstorbenen vom Todten-Register während besagter Zeit zu zahlen übernehmen;

            3) des Geschenks des Gutsbesitzers Johann Bork an die Armen der evangelischen Gemeinde zu Leichlingen von 19 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf. (25 Rthlr. Clevisch) zur zinsbaren Anlegung;

            4) des zu Schelthofen, Gemeinde Reusrath verstorbenen Johann Heinrich Frings an die katholischen Armen dieser Gemeinde im Betrage von 20 Rthlr. zur rentbaren Anlegung.

            Düsseldorf, den 10. April 1832
            Viele Grüsse
            Konni

            Kommentar

            • Konni
              Erfahrener Benutzer
              • 19.08.2008
              • 3007

              #36
              Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

              Der in der Pfarrgemeinde Derendorf verstorbenen Rentner Joseph Brandt hat der Pfarrkirche zu Derendorf durch letztwillige Verfügung 39 Rthlr. zugewendet, und ist dieses Vermächtniß von Staatswegen genehmigt worden.

              Düsseldorf, den 10. Mai 1832
              Viele Grüsse
              Konni

              Kommentar

              • Konni
                Erfahrener Benutzer
                • 19.08.2008
                • 3007

                #37
                Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

                In dem verflossenen Monat April ist die Annahme folgender Vermächtnisse und Geschenke zum Vortheil der Armen des hiesigen Regierungs-Bezirks von Staatswegen genehmigt worden; nämlich des Vermächtnisses

                1) der verstorbenen Frau Gräfin Govertine von Limburg-Stirum, geborene von Creutz, an die Armen der katholischen Gemeinde zu Rindern, Bürgermeisterei Keecken, von 300 Gulden holländisch;

                2) des zu Crefeld verstorbenen Ackersmann Mathias Schillings, an die dortigen katholischen Armen im Betrage von 288 Rthlr. 13 Sgr. 10 Pf.;

                3) des zu Wesel verstorbenen Pfarrers Johann Th. Eveking, an die Armen der dortigen katholischen Gemeinde, im Betrage von 50 Rthlr.;

                4) des zu Düsseldorf verstorbenen Schultheiß Joseph Brands an die Armen zu Jüchen von 390 Rthlr. zur rentbaren Anlegung;

                5) der zu Düsseldorf verstorbenen Wittwe Birkenbusch, gebornen Christina Woringen, an die hiesige Central-Armen-Verwaltung, im Betrage von 115 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf., und an das hiesige Max-Joseph-Hospital im Betrage einer gleichen Summe.

                Düsseldorf, den 12. Mai 1832
                Viele Grüsse
                Konni

                Kommentar

                • Konni
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.08.2008
                  • 3007

                  #38
                  Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

                  In dem verflossenen Monat Mai ist die Annahme folgender Vermächtnisse und Geschenke zum Vortheile der Armen des hiesigen Regierungs-Bezirks von Staatswegen genehmigt worden, nämlich des Vermächtnisses:

                  1) des zu Hassum, Bürgermeisterei Asperden verstorbenen Kaplan Nelissen von 300 Dahler Clev (115 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf.) an die dortigen Armen;

                  2) des verstorbenen Pfarrers J. G. Eveking zu Wesel von 50 Rthlr. zum Unterricht der Armenkinder der dortigen Martini-Gemeinde;

                  3) der zu Kaldenkirchen verstorbenen Magdalena Rothes, verwittwete Gries, von 102 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf. für die Armen der Gemeinde Hohenbudberg.

                  Düsseldorf, den 15. Juni 1832
                  Viele Grüsse
                  Konni

                  Kommentar

                  • Konni
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.08.2008
                    • 3007

                    #39
                    Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

                    In dem verflossenen Monat Juni ist die Annahme folgender Vermächtnisse zum Vortheil der Armen des hiesigen Regierungs-Bezirks von Staatswegen genehmigt worden, nämlich des Vermächtnisses:

                    1) des zu Giesenkirchen verstorbenen Ackerwirths Mathias Berghausen von (200 Rthlr. clev.) 153 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf. zum Vortheil der dortigen Armen.

                    2) der auf dem Scheid bei Remscheid verstorbenen Catharina Margaretha Schneider, Wittwe von Christoph Rockmann resp. von Peter Wilhelm Karthaus zum Vortheil der Armen der Gemeinde Wermelskirchen, zwei Legate jedes von 200 Thlr.

                    3) der in der Gemeinde Burscheid verstorbenen Eheleute Heinrich Röntgen und Christina Gosser, zum Vortheil der dortigen Armen, im Betrage von (200 Rthlr. berg.) 153 Thlr. 25 Sgr. 5 Pf.

                    4) des zu Mastricht verstorbenen Rentners Heinrich Hachtmann a) zum Vortheil der evangelischen Gemeinde zu Wickrath (200 Gulden holl.) 94 Thlr. 12 Sgr. und ein Stück Ackerland, abgeschätzt zu 100 Rthlr. b) an die katholischen Armen zu Wickrath (65 Gulden holl.) 30 Thlr. 19 Sgr. 4 Pf. und ein Ackerstück, abgeschätzt zu 30 Rthlr.

                    Düsseldorf, den 10. Juli 1832
                    Viele Grüsse
                    Konni

                    Kommentar

                    • Konni
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.08.2008
                      • 3007

                      #40
                      Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

                      In dem verflossenen Monat Juli ist die Annahme folgender Vermächtnisse zum Vortheil der Armen des hiesigen Regierungsbezirks von Staatswegen genehmigt worden, nämlich des Vermächtnisses:

                      1) des in der Hohnschaft Haselbeck, Bürgermeisterei Velbert verstorbenen Heinrich Bracht an die Armen zu Kettwig vor der Brücke zum Betrage von 19 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf.;

                      2) des zu Jüchen verstorbenen ehemaligen Pfarrers zu Lammersdorf, Mathias Kaumanns, den Armen der katholischen Gemeinde zu Jüchen im Betrage von 100 Rthlr.;

                      3) der zu Langenberg verstorbenen Wittwe Hütte, geborene Anna Maria Wirtz von 78 Rthlr. an die dortigen Armen;

                      4) des zu Cleve verstorbenen Rentners Peter Hipkens an die Armen zu Uedem drei dort gelegene Ackerstücke, abgeschätzt zu 350 Rthlr. 8 Sgr.;

                      5) des zu Langenberg verstorbenen Kaufmanns Gerhard Heinrich Bleckmann zum Vortheil der dortigen Armen, ein Kapital von 769 Rhtlr. 6 Sgr. 11 Pf. mit der Bedingung, daß die Renten an seinem Todestage an die Armen vertheilt werden sollen;

                      6) der zu Oberniedergeburth verstorbenen Wittwe des Zimmermeisters Heinrich Kreisch geborene Maria Dammer: 1) an die Armen der evangelischen Gemeinde zu Gladbach 19 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf. und 2) an die Armen der katholischen Gemeinde zu Harterbroich, Bürgermeisterei Oberniedergeburth 11 Rthlr. 16 Sgr. 2 Pf.; ferner hat:

                      7) der vorjährige hiesige Kornverein den Armen zu Düsseldorf aus seinen Ueberschüssen und Zinsen ein Geschenk von 1045 Thalern gemacht.

                      Düsseldorf, den 14. August 1832
                      Viele Grüsse
                      Konni

                      Kommentar

                      • Konni
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.08.2008
                        • 3007

                        #41
                        Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

                        In dem verflossenen Monat August ist die Annahme folgender Vermächtnisse an die Armen des hiesigen Regierungsbezirks von Staatswegen genehmigt worden, nämlich:

                        1) der zu Gladbach verstorbenen unverehelichten Margaretha Goebels an die Armen der Honnschaft Hoven und Eicken (Gemeinde Oberniedergeburt) im Betrage von 172 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf.

                        2) der zu Oberniedergeburt wohnenden Sibilla Krampers, Wittwe Johann Sinzler, welche ihr zu 80 Thlr. abgeschätztes Eigenthum dem Armenfonds der Honnschaft Eicken unter der Bedingung freier Beköstigung und Bekleidung bis zu ihrem Tode, geschenkt hat;

                        3) des zu Aachen verstorbenen Landgerichtsrathes Schippers, welcher zum Besten der armen Schulkinder und sonstiger Nothleidender in Rheydt ein Legat von 500 Rthlr. bestimmt hat.

                        Düsseldorf, den 14. September 1832
                        Viele Grüsse
                        Konni

                        Kommentar

                        • Konni
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.08.2008
                          • 3007

                          #42
                          Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

                          In dem verflossenen Monat September ist die Annahme folgender Vermächtnisse und Schenkungen zu frommen Zwecken für die Armen des hiesigen Regierungsbezirks, von Staatswegen genehmigt worden, nämlich:

                          1) des zu Altcalcar (Kreis Cleve) verstorbenen Heinrich von Gemmern an die dortigen Armen hinterlassenen Legats von 40 Rthlr.;

                          2) einer Schenkung des zu Wachtendonk verstorbenen unverehelichten Joseph Voß vom 256 Rthrl. 12 Sgr. 4 Pf. (1000 Gulden Clev.) mit der Bestimmung, einen beliebigen Theil davon an Nothleidende zu vertheilen, den Rest aber rentbar anzulegen und die Zinsen zur Unterstützung Kranker und heimlich Nothleidender zu verwenden;

                          3) eines Geschenks der Mandatarien und Deputirten der Beerbten und Genossen der Frohnhauser-Mark, im Betrage von 100 Rthlr., um solches zur besonderen Unterstützung der zunächst bedürftigen Armen zu verwenden;

                          4) eines von dem zu Sterkrade verstorbenen Küster Johann Lantermann den dortigen Armen hinterlassenen Vermächtnisses von 76 Rthlr. 27 Sgr. 8 Pf. (100 Rthlr. Clev.)

                          Düsseldorf, den 9. Oktober 1832
                          Viele Grüsse
                          Konni

                          Kommentar

                          • Konni
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.08.2008
                            • 3007

                            #43
                            Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

                            Uebersicht der Vermächtnisse und Schenkungen zu Kirchen- und Schulzwecken, welche die Staatsgenehmigung erhalten haben. Jahresperiode Juni, Juli, August und September 1832.

                            Kreis Kempen
                            1) der Wittwe Gleumes, Anna Marg. geborne Zeunkes zu St. Hubert an die Armenschule zu Kempen 153 Rthlr. 25 Sgr. zur Erleichterung des Unterrichts der armen Kinder;

                            Kreis Geldern
                            2) des Heinrich Bongers auf dem Hasenhof an die katholische Pfarrkirche zu Menzelen 76 Rthlr. 27 Sgr. 8 Pf. zur Stiftung jährlicher Messen;

                            3) der Wittwe van Bonn, Marg. geb. Scholten zu Menzelen an die katholische Pfarrkirche zu Wardt 48 Rthlr. in einem Grundstücke zur Stiftung zweier Anniversarien und Ablesung des Namens bei dem allgemeinen Gebete für die Verstorbenen;

                            4) einer unbekannten Person an die katholische Pfarrkirche zu Wardt 11 Rthlr. 16 Sgr. 2 Pf. zur Stiftung einer jährlichen Messe;

                            5) der Wittwe Christina Bloomen geb. Styppen zu Wachtendonk an die dortige katholische Pfarrkirche 51 Rthrl. 8 Sgr. 6 Pf. zur Stiftung eines Anniversariums und Namens-Ablesung von dem Todten-Register;

                            6) der Geschwister a) Maria Elisabeth 157 Rhtlr. 9 Sgr. 9 Pf. zur Stiftung von drei jährlichen Singmessen, und Verwendung des Ueberschusses für die Kirche und Franz Peuders an die katholische Pfarrkirche zu Kevelaer 6600 Rthlr. in Grundwerth zur Stiftung eines jährlichen feierlichen Anniversariums und einer Natural-Abgabe an die Armen;

                            Kreis Cleve
                            7) der Wittwe van de Loo, Maria, geborne v. Aken zu Hossum an die dortige katholische Pfarrkirche 75 Rthlr. in Grundstücken zur Stiftung eines feierlichen Anniversariums;

                            8) des Pfarrers Joh. Fried. Brei zu Hülm an die dortige katholische Pfarrkirche 76 Rthlr. 27 Sgr. 8 Pf. ohne belastende Bedingung;

                            Kreis Grevenbroich
                            9) des vormaligen Regular-Kanonikus Engelbert Classen an die katholische Pfarrkirche zu Aldenrath 2307 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf. zur Stiftung mehrerer Wochen- und Gedächtnismessen, 153 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf. zur Stiftung eines feierlichen Anniversariums, 76 Rthlr. 27 Sgr. 8 Pf. zur Vertheilung der Zinsen an die Armen, welche den Stiftungsmessen beiwohnen, 153 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf. zur Erhaltung der dem künftigen Benefiziaten überwiesenen Gefäße und Kirchengeräthe, 384 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf. zur Stiftung eines Familien-Stipendiums.

                            Düsseldorf, den 22. Oktober 1832
                            Viele Grüsse
                            Konni

                            Kommentar

                            • Konni
                              Erfahrener Benutzer
                              • 19.08.2008
                              • 3007

                              #44
                              Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

                              In dem verflossenen Monat October ist die Annahme folgender Vermächtnisse an die Armen des hiesigen Regierungs-Bezirks von Staatswegen genehmigt worden, nämlich:

                              1) des zu Grierath verstorbenen Landwirths Peter Classen an die dortigen katholischen Armen hinterlassenen Legats von 35 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf.;

                              2) der zu Kevelaer verstorbenen Geschwister Franz Johann und Elisabeth Pinders, welche außer mehreren Legaten zu wohlthätigen Zwecken, dem dortigen Armenfonds, der Erstere ein Vermächtniß von 10506 Rhtlr. 4 Sgr. 4 Pf., die Andere ein zweites von 1591 Rthlr. 2 Sgr. 5 Pf. legirt haben;

                              3) des zu Elberfeld verstorbenen Johann Abraham von der Beeck den dortigen Armen hinterlassenen Legats von 307 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf. (400 Rthlr. Clevisch) zur jährlichen Vertheilung der Zinsen;

                              4) des zu Barmen verstorbenen Johann Eberhard Lehning an die Armen der evangelischen Gemeinde zu Wupperfeld hinterlassenen Vermächtnisses von 25 Rthlr.;

                              5) des von der zu Cöln verstorbenen Wittwe des Königlichen Baierischen Obristlieutenants Wilhelm von Caspars, gebornen Anna Cath. Kruchen, den Armen zu Düsseldorf hinterlassenen Legats von 153 Rthlr. 25 Sgr. 4 Pf. (200 Rthlr. Bergisch);

                              6) der im Hospitale zum H. Geist in Geldern verstorbenen Wittwe des Franz Schürmann, geborne Maria Grieskens, welche dieser Anstalt ihren Nachlaß, bestehend in zwei Morgen Ackerland, abgeschätzt zu 346 Rthlr. 4 Sgr. 7 Pf. auf welchem jedoch eine jährliche Erbpacht von 15 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf. haftet, und in ihrem Mobilar, abgeschätzt zu 6 Rthlr. 15 Sgr. vermach hat;

                              7) des zu Geldern wohnenden Jacob Dyne, welcher, unter Bedingung freier Alimentation auf Lebzeiten, dem dortigen Hospitale sein Vermögen, bestehend in einem Hause nebst Garten, abgeschätzt zu 200 Rthlr., worauf jedoch eine zu 4 % verzinsbare Schuld von 115 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf. haftet, in seinem Mobiliar, abgeschätzt zu 31 Rthlr. 15 Sgr. und endlich in einer Forderung von 82 Rthlr. 19 Sgr. 8 Pf. zugesichert hat.

                              Düsseldorf, den 19. November 1832
                              Viele Grüsse
                              Konni

                              Kommentar

                              • Konni
                                Erfahrener Benutzer
                                • 19.08.2008
                                • 3007

                                #45
                                Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

                                In dem verflossenen Monat November ist die Annahme folgender Vermächtnisse an die Armen des hiesigen Regierungs-Bezirks von Staatswegen genehmigt worden, nämlich:

                                1) des zu Oedt verstorbenen Wilhelm Mathias Rixen an die dortigen Armen im Betrage von 153 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf. (200 Rthlr. Clev.);

                                2) des zu Offerden im Königreiche der Niederlande verstorbenen Venhendert an die Armen zu Hassum im Betrage von 38 Rthlr. 13 Sgr. 10 Pf. (50 Rthlr. Clev.);

                                3) der zu Lützenkirchen verstorbene Wilhelm Peter Theodor Hülstrunk, gebornen Anna Gertrud Engels an die dortigen Armen im Betrage von 153 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf. (200 Rthlr. Clev.).

                                Düsseldorf, den 12. Dezember 1832
                                Viele Grüsse
                                Konni

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X