Vormundschaften

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    Vormundschaften

    Düsseldorfer Amtsblatt 1852

    Durch Erkenntnis des hiesigen Königl. Landgerichts vom 17. v. M., ist die Ehefrau des zu Crefeld wohnenden Seidenwebers Joseph Caspers, Bernhardine geb. Arentzen
    interdizirt und die Anordnung der Vormundschaft über sie verfügt worden.

    Ich ersuche die Herrn Notarien, die im Art. 501 des Civil-Gesetz-Buches vorgeschriebene Eintragung vorzunehmen.

    Düsseldorf den 15. Januar 1852
    Der Ober-Procurator: v. Kösteritz

    Düsseldorfer Amtsblatt 1852

    Der pensionirte Regierungs-Bote Christian Dollmann, hier wohnhaft, ist durch Erkenntniß der ersten Civilkammer des hiesigen Landgerichts vom 17. v. M. interdicirt und die Anordnung der Vormundschaft über ihn verfügt worden.

    Die Herren Notarien meines Amtsbereichs ersuche ich den Vorschriften des Art. 501 des Civil-Gesetzbuches zu genügen.

    Düsseldorf den 24. Januar 1852
    Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz

    Düsseldorfer Amtsblatt 1852

    Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 15. Dezember 1851 ist der zu Tönnisheide wohnende Fuhrmann Johann Böhner für unfähig erklärt worden, seiner Person und seinem Vermögen vorzustehen, was ich zur Kenntniß der Herren Notare meines Amtsbezirks bringe.

    Elberfeld den 26. Januar 1852
    Der Ober-Prokurator: v. Ammon

    Düsseldorfer Amtsblatt 1852

    Durch Urtheil vom 2. Februar d. J. hat das Kgl. Landgericht zu Elberfeld die in seinem Urtheile vom 21. April 1845 ausgesprochene Interdiktion des früher zu Sonnborn, jetzt zu Leichlingen wohnenden Gerbers Ferdinand Kolk wieder aufgehoben, denselben der über ihn angeordneten Vormundschaft entlassen und verordnet, daß die in Folge dieses Urtheils, und gem. Art. 501 d. bürg. G. B. bewirkten Eintragungen gelöscht werden sollen. Ich bringe dies zur Kenntniß der Herren Notare meines Amtsbezirks.

    Elberfeld den 6. März 1852
    Der Ober-Prokurator: v. Ammon

    Düsseldorfer Amtsblatt 1852

    Die gewerblose Anna Catharina Schiffer, zu Vanikum in der Bürgermeisterei Rommerskirchen wohnhaft, ist durch Erkenntniß des hiesigen Königl. Landgerichts vom 30. vorigen Monats interdizirt und die Anordnung der Vormundschaft über sie verfügt worden.

    Ich ersuche die Herren Notarien meines Amtsbezirks, die im Art. 501 des Civil-Gesetzbuchs vorgeschriebene Eintragung zu bewirken.

    Düsseldorf den 24. April 1852
    Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz

    Düsseldorfer Amtsblatt 1852

    Durch Erkenntniß des Königl. Landgerichts hierselbst vom 6. v. M. ist der Wilhelm Schleberger, früher Maurer und Lumpensammler zu M. Gladbach wohnend, gegenwärtig in einer Privat-Irren-Anstalt zu Köln detinirt, interdizirt und die Anordnung der Vormundschaft über ihn verfügt worden.

    Die Herren Notarien meines Amtsbezirks ersuche ich, die im Art. 502 des C. G. B. vorgeschriebene Eintragung zu bewirken.

    Düsseldorf den 18. Mai 1852
    Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz
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    #2
    Düsseldorfer Amtsblatt 1852

    Durch Erkenntniß des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 18. v. M. ist der Weber Johann Jakob Jennes von Hoppers, Bürgermeisterei Kelzenberg, gegenwärtig in der hiesigen Departemental-Irren-Anstalt detinirt, interdizirt und die Verordnung der Vormundschaft über ihn verordnet worden.

    Den Herren Notarien meines Amts-Bezirks ersuche ich die im Art. 502 des C. G. B. vorgeschriebene Eintragung zu bewirken.

    Düsseldorf den 7. Juni 1852
    Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz

    Düsseldorfer Amtsblatt 1852

    Durch Erkenntniß des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 18. v. M. ist der Johann Rix, gewerblos, zu Dormagen wohnhaft, interdizirt und die Verordnung der Vormundschaft über ihn verfügt worden.

    Die Herren Notarien meines Amts-Bezirks ersuche ich die im Art. 502 des C. G. B. vorgeschriebene Eintragung zu bewirken.

    Düsseldorf den 7. Juni 1852
    Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz

    Düsseldorfer Amtsblatt 1852

    Durch Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichts vom 11. Mai ist der zu Neuß wohnende gewerblose Caspar Mertens für unfähig erklärt, seiner Person und seinem Vermögen vorzustehen, und ist seine Bevormundung verordnet worden.

    Die Herren Notarien hiesigen Landgerichtsbezirks setzte ich davon mit der Aufforderung in Kenntniß, dem Art. 501 des bürgerlichen Gesetzbuches gemäß zu verfahren.

    Düsseldorf den 18. Juni 1852
    Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz

    Düsseldorfer Amtsblatt 1852

    Durch Erkenntniß des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 9. Juni ist der Schneider Franz Pallenberg von Mündelheim interdicirt und seine Bevormundung verordnet worden.

    Ich ersuche die Herren Notarien meines Amtsbezirks die in Artikel 501 des Civil-Gesetzbuches vorgeschriebenen Eintragungen zu bewirken.

    Düsseldorf den 3. Juli 1852
    Der Ober-Procurator: v. Kösteritz

    Düsseldorfer Amtsblatt 1852

    Durch Erkenntniß der Ferien-Kammer des hiesigen königlichen Landgerichts vom 11. September dieses Jahres ist die in Rheindorf Bürgermeisterei Monheim wohnende unverehelichte Gertrud Ziskoven ohne besonderes Gewerbe, gegenwärtig in der Privat-Irren-Heilanstalt des Dr. Lennartz zu Köln sich befindend interdicirt und die Anordnung der Vormundschaft über sie verfügt worden.

    Die Herren Notarien meines Amtsbezirks ersuche ich der Vorschrift des Artikel 501 des Civil-Gesetz Buches zu genügen.

    Düsseldorf den 16. Oktober 1852
    Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz

    Düsseldorfer Amtsblatt 1852

    Durch Urtheil des hiesigen Landgerichts vom 8. d. M. ist der hier wohnhafte und sich in Düsseldorf aufhaltende geschäftslose Emil Hugo Wolff für unfähig erklärt worden seiner Person und seinem Vermögen vorzustehen, was ich mit Rücksicht auf den § 18 der Notariats-Ordnung zur Kenntniß der Herren Notare meines Amtsbezirks bringe.

    Elberfeld den 14. November 1852
    Der Ober-Prokurator: v. Ammon
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      #3
      Düsseldorfer Amtsblatt 1857

      Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 17. November ist der Schlosser Friedrich Wilhelm Huffschmidt, zu Sonnborn wohnend, derzeit in der Irrenanstalt zu Lindenburg bei Köln sich aufhaltend, für unfähig erklärt, seiner Person und seinem Vermögen vorzustehen und verordnet worden, daß er unter Vormundschaft gestellt werde.

      In Gemäßheit des Art. 501 d. B. G. B. und des § 18 der Notariats-Ordnung bringe ich dieses hierdurch zur Kenntniß der Herren Notarien meines Amtsbezirks.

      Elberfeld den 30. Dezember 1856
      Der Ober-Prokurator: Scriba

      Düsseldorfer Amtsblatt 1857

      Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 15. Dezember 1856 ist der Seidenweber Abraham Bruckner, zu Barmen wohnhaft, derzeit zu der Irrenanstalt Lindenburg bei Cöln sich aufhaltend, für unfähig erklärt, seiner Person und seinem Vermögen vorzustehen und verordnet worden, daß er unter Vormundschaft gestellt werde.

      Die Notarien meines Amtsbezirkes setze ich hiervon in Gemäßheit des Art. 501 des B. G. B. und des § 18 der Notariatsordnung in Kenntniß.

      Elberfeld den 13. Januar 1857
      Der Oberprokurator: Scriba

      Düsseldorfer Amtsblatt 1857

      Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 24. März 1857 ist der zu Velbert wohnende geisteskranke Schlosser Arnold Ruhlmann für unfähig erklärt, seiner Person und seinem Vermögen vorzustehen und verordnet worden, daß er unter Vormundschaft gestellt werde.

      Die Herren Notarien meines Amtsbezirkes werden hiervon auf Grund des Art. 501 d. B. G. B. und des § 18 der Notariatsordnung in Kenntniß gesetzt.

      Elberfeld den 3. April 1857
      Der Ober-Prokurator: Scriba

      Düsseldorfer Amtsblatt 1857

      Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 16. März 1857 ist der Färbergeselle Ferdinand Becher zu Barmen, dermalen in der Irrenanstalt zu Siegburg aufbewahrt, für unfähig erklärt, seiner Person und seinem Vermögen vorzustehen und verordnet worden, daß er unter Vormundschaft gestellt werde.

      Die Herren Notarien meines Amtsbezirks werden hiervon in Gemäßheit des Art. 501 d. B. G. B. und des § 18 der Notariats-Ordnung in Kenntniß gesetzt.

      Elberfeld den 16. April 1857
      Der Ober-Prokurator: Scriba

      Düsseldorfer Amtsblatt 1857

      Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes hierselbst vom 24. März ist der Michael Schmitz, früher Ackerer, jetzt geschäftslos zu Vennikel Bürgermeisterei Bockum wohnend, und sich zur Zeit in der Irrenanstalt zu Lindenberg bei Köln befindend, interdicirt und die Anordnung einer Vormundschaft über ihn verfügt worden.

      Die Herren Notarien meines Amtsbezirks ersuche ich der Vorschrift des Artikels 501 des Civil-Gesetzbuchs nachzukommen.

      Düsseldorf den 20. Mai 1857
      Der Ober-Prokurator: v. Ammon

      Düsseldorfer Amtsblatt 1857

      Durch Urtheil des Königl. Landgerichts hierselbst vom 20. Juli ist die geschäftslose Charlotte Platenius, zu Barmen wohnend und zu Halzenberg sich aufhaltend, für unfähig erklärt, ihrer Person und ihrem Vermögen vorzustehen und verordnet worden, daß sie unter Vormundschaft gestellt werde.

      Die Herren Notarien meines Amsbezirks werden hiervon in Gemäßheit des Art. 501 des B. G. B. und des § 18 der Notariats-Ordnung in Kenntniß gesetzt.

      Elberfeld den 22. Juni 1857
      Der Ober-Prokurator
      F. d. der Staats-Prokurator: Ebermaier
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        #4
        Catharina Elisabeth Funk Wittwe Friedrich Kaiser

        Düsseldorfer Amtsblatt 1857

        Durch Urtheil des Königl. Landgerichts hierselbst vom 27. Juli ist die Geschäftslose Catharina Elisabeth Funk, Wittwe des Schmiedes Friedrich Kaiser, zu Remscheid wohnend, und in der Departemental-Irrenanstalt zu Düsseldorf sich aufhaltend, für unfähig erklärt ihrer Person und ihrem Vermögen vorzustehen und deshalb verordnet worden, daß sie unter Vormundschaft gestellt werde.

        Die Herren Notarien meines Amtsbezirks werden hiervon in Gemäßheit des Art. 501 d. B.G.B. und des § 18 der Notariats-Ordnung in Kenntniß gesetzt.

        Elberfeld den 21. September 1857
        Der Ober-Prokurator: Scriba
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          #5
          Düsseldorfer Amtsblatt 1857

          Durch Urtheil des Königl. Landgerichts hier vom 5. September ist verordnet worden, daß die unverehelichte Anna Kriens ohne Gewerbe zu Crefeld wohnend, ohne Mitwirkung des ihr angeordneten Beistandes Richard Herten, Kaufmann zu Wickrathberg wohnend, für die Zukunft nicht vor Gericht auftreten, keinen Vergleich schließen, kein Anleihen aufnehmen, kein aufkündbares Kapital erheben, noch darüber quittiren, nicht veräußern, noch ihr Vermögen mit Hypotheken beschweren dürfe.

          Die Herren Notarien meines Amtsbezirks ersuche ich der Vorschrift nach Art. 501 des Civ.-G.-B. nachzukommen.

          Düsseldorf den 13. Oktober 1857
          Der Ober-Prokurator: v. Ammon

          Düsseldorfer Amtsblatt 1857

          Durch Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichts vom 7. d. M. ist die Therese Rath, Wittwe von Jacob Graf zu Beyenburg, gegenwärtig in der Irrenpflege-Anstalt zu Lindenburg bei Köln, für unfähig erklärt, ihrer Person und ihrem Vermögen vorzustehen und verordent worden, daß sie unter Vormundschaft gestellt werde.

          Die Herren Notarien meines Amtsbezirks werden hiervon in Gemäßheit des Art. 501 d. B.-G.-B. und des § 18 der Notariats-Ordnung in Kenntniß gesetzt.

          Elberfeld den 31. Oktober 1857
          Der Ober-Prokurator: Scriba

          Düsseldorfer Amtsblatt 1857

          Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 2. d. M. ist Friedrich Gotthardt, Seidenweber zu Elberfeld, für unfähig erklärt, seiner Person und seinem Vermögen vorzustehen und deshalb verordnet worden, daß er unter Vormundschaft gestellt werde.

          Die Herren Notarien meines Amsbezirkes werden hiervon in Gemäßheit des Art. 501 des B. G. B. und des § 18 der Notariats-Ordnung in Kenntniß gesetzt.

          Elberfeld den 21. November 1857
          Der Ober-Prokurator: Scriba

          Düsseldorfer Amtsblatt 1857

          Durch Urtheil des Königl. Landgerichts hierselbst vom 2. d. M. ist die gewerblose Alwine Everts aus Kronenberg, gegenwärtig in der Departemental-Irrenanstalt zu Düsseldorf befindlich, für unfähig erklärt ihrer Person und ihrem Vermögen vorzustehen und deshalb verordnet worden, daß sie unter Vormundschaft gestellt werde.

          Die Herren Notarien meines Amtsbezirkes werden hiervon in Gemäßheit des Art. 501 des B. G. B. und des § 18 der Notariats-Ordnung in Kenntniß gesetzt.

          Elberfeld den 28. November 1857
          Der Ober-Prokurator: Scriba

          Düsseldorfer Amtsblatt 1857

          Durch Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichts vom 2. November ist der Fabrikarbeiter Gustav Rottmann aus Barmen, gegenwärtig in der Irren-Pflegeanstalt zu Lindenburg bei Köln befindlich, für unfähig erklärt seiner Person und seinem Vermögen vorzustehen, und deshalb verordnet worden, daß er unter Vormundschaft gestellt werde.

          Die Herren Notarien meines Amtsbezirkes werden hiervon in Gemäßheit des Art. 501 des B. G. B. und des § 18 der Notariats-Ordnung in Kenntniß gesetzt.

          Elberfeld den 1. Dezember 1857
          Der Ober-Prokurator: Scriba
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            #6
            Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1850

            Durch Erkenntniß der ersten Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 16. April d. M. ist die hierselbst wohnende Henriette von Düssel für interdizirt erklärt und die Anordnung der Vormundschaft über sie verordnet worden. Die Herren Notarien meines Amtsbereiches ersuche ich die im Art. 501 des C. G. B. vorgeschriebene Eintragung zu bewirken.

            Düsseldorf den 11. Mai 1850
            Der Ober-Prokurator: von Kösteritz

            Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1850

            Die Dienstmagd Franziska Welter von hier, ist durch Erkenntniß der ersten Civilkammer des hiesigen Landgerichts vom 7. d. M. für interdicirt erklärt und die Anordnung der Vormundschaft über sie verordnet worden. Die Herren Notarien meines Amtsbereiches ersuche ich, die im Art. 501 des Civ. Ges. 93 vorgeschriebenen Eintragungen zu bewirken.

            Düsseldorf den 26. Mai 1850
            Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz

            Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1850

            Durch Erkenntniß der ersten Civilkammer des hiesigen Königl. Landgerichts vom 7. Mai ist die früher zu Flehe gewerblos wohnende Gertrud Adolphs, gegenwärtig in der hiesigen Departemental-Irren-Anstalt untergebracht, für interdizirt erklärt, und die Anordnung der Vormundschaft über sie verordnet worden. Die Herren Notarien meines Amtsbereiches ersuche ich der Bestimmung des Art. 501 des Civil-Gesetz-Buches zu genügen.

            Düsseldorf den 13. Juni 1850
            Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz

            Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1850

            Der Schneider Johann Peter Wellen von Osterrath, gegenwärtig in der Irren-Heil-Anstalt zu Siegburg, ist durch Erkenntniß der ersten Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichtes vom 4. d. Mts. für interdizirt erklärt und die Anordnung der Vormundschaft über ihn verordnet worden. Die Herren Notarien meines Amtsbereiches ersuche ich die im Art. 501 des C. G. B. vorgeschriebene Eintragung zu bewirken.

            Düsseldorf den 27. Juni 1850
            Für den Ober-Prokurator. Der Staats-Prokurator: von Ammon
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            • Konni
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              #7
              Sibilla Catharina Deckers, Ehefrau Johann Heinrich Metzer

              Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1850

              Durch Erkenntniß der ersten Civilkammer des hiesigen Königl. Landgerichts vom 25. Juni ist die Sibilla Catharina Deckers, Ehefrau des Kettenscheerers Johann Heinrich Metzer zu Eicken, welche sich gegenwärtig in der Departemental-Irren-Anstalt zu Düsseldorf befindet, für interdizirt erklärt und die Anordnung der Vormundschaft über sie verordnet worden. Ich ersuche die Herren Notarien meines Amtsbereiches die im Art. 501 des Civil G. B. vorgeschriebene Eintragung zu bewirken.

              Düsseldorf den 11. Juli 1850
              Für den Ober-Prokurator. Der Staats-Prokurator: von Ammon
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              Konni

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