Düsseldorfer Amtsblatt 1852
Durch Erkenntnis des hiesigen Königl. Landgerichts vom 17. v. M., ist die Ehefrau des zu Crefeld wohnenden Seidenwebers Joseph Caspers, Bernhardine geb. Arentzen
interdizirt und die Anordnung der Vormundschaft über sie verfügt worden.
Ich ersuche die Herrn Notarien, die im Art. 501 des Civil-Gesetz-Buches vorgeschriebene Eintragung vorzunehmen.
Düsseldorf den 15. Januar 1852
Der Ober-Procurator: v. Kösteritz
Düsseldorfer Amtsblatt 1852
Der pensionirte Regierungs-Bote Christian Dollmann, hier wohnhaft, ist durch Erkenntniß der ersten Civilkammer des hiesigen Landgerichts vom 17. v. M. interdicirt und die Anordnung der Vormundschaft über ihn verfügt worden.
Die Herren Notarien meines Amtsbereichs ersuche ich den Vorschriften des Art. 501 des Civil-Gesetzbuches zu genügen.
Düsseldorf den 24. Januar 1852
Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz
Düsseldorfer Amtsblatt 1852
Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 15. Dezember 1851 ist der zu Tönnisheide wohnende Fuhrmann Johann Böhner für unfähig erklärt worden, seiner Person und seinem Vermögen vorzustehen, was ich zur Kenntniß der Herren Notare meines Amtsbezirks bringe.
Elberfeld den 26. Januar 1852
Der Ober-Prokurator: v. Ammon
Düsseldorfer Amtsblatt 1852
Durch Urtheil vom 2. Februar d. J. hat das Kgl. Landgericht zu Elberfeld die in seinem Urtheile vom 21. April 1845 ausgesprochene Interdiktion des früher zu Sonnborn, jetzt zu Leichlingen wohnenden Gerbers Ferdinand Kolk wieder aufgehoben, denselben der über ihn angeordneten Vormundschaft entlassen und verordnet, daß die in Folge dieses Urtheils, und gem. Art. 501 d. bürg. G. B. bewirkten Eintragungen gelöscht werden sollen. Ich bringe dies zur Kenntniß der Herren Notare meines Amtsbezirks.
Elberfeld den 6. März 1852
Der Ober-Prokurator: v. Ammon
Düsseldorfer Amtsblatt 1852
Die gewerblose Anna Catharina Schiffer, zu Vanikum in der Bürgermeisterei Rommerskirchen wohnhaft, ist durch Erkenntniß des hiesigen Königl. Landgerichts vom 30. vorigen Monats interdizirt und die Anordnung der Vormundschaft über sie verfügt worden.
Ich ersuche die Herren Notarien meines Amtsbezirks, die im Art. 501 des Civil-Gesetzbuchs vorgeschriebene Eintragung zu bewirken.
Düsseldorf den 24. April 1852
Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz
Düsseldorfer Amtsblatt 1852
Durch Erkenntniß des Königl. Landgerichts hierselbst vom 6. v. M. ist der Wilhelm Schleberger, früher Maurer und Lumpensammler zu M. Gladbach wohnend, gegenwärtig in einer Privat-Irren-Anstalt zu Köln detinirt, interdizirt und die Anordnung der Vormundschaft über ihn verfügt worden.
Die Herren Notarien meines Amtsbezirks ersuche ich, die im Art. 502 des C. G. B. vorgeschriebene Eintragung zu bewirken.
Düsseldorf den 18. Mai 1852
Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz
Durch Erkenntnis des hiesigen Königl. Landgerichts vom 17. v. M., ist die Ehefrau des zu Crefeld wohnenden Seidenwebers Joseph Caspers, Bernhardine geb. Arentzen
interdizirt und die Anordnung der Vormundschaft über sie verfügt worden.
Ich ersuche die Herrn Notarien, die im Art. 501 des Civil-Gesetz-Buches vorgeschriebene Eintragung vorzunehmen.
Düsseldorf den 15. Januar 1852
Der Ober-Procurator: v. Kösteritz
Düsseldorfer Amtsblatt 1852
Der pensionirte Regierungs-Bote Christian Dollmann, hier wohnhaft, ist durch Erkenntniß der ersten Civilkammer des hiesigen Landgerichts vom 17. v. M. interdicirt und die Anordnung der Vormundschaft über ihn verfügt worden.
Die Herren Notarien meines Amtsbereichs ersuche ich den Vorschriften des Art. 501 des Civil-Gesetzbuches zu genügen.
Düsseldorf den 24. Januar 1852
Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz
Düsseldorfer Amtsblatt 1852
Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 15. Dezember 1851 ist der zu Tönnisheide wohnende Fuhrmann Johann Böhner für unfähig erklärt worden, seiner Person und seinem Vermögen vorzustehen, was ich zur Kenntniß der Herren Notare meines Amtsbezirks bringe.
Elberfeld den 26. Januar 1852
Der Ober-Prokurator: v. Ammon
Düsseldorfer Amtsblatt 1852
Durch Urtheil vom 2. Februar d. J. hat das Kgl. Landgericht zu Elberfeld die in seinem Urtheile vom 21. April 1845 ausgesprochene Interdiktion des früher zu Sonnborn, jetzt zu Leichlingen wohnenden Gerbers Ferdinand Kolk wieder aufgehoben, denselben der über ihn angeordneten Vormundschaft entlassen und verordnet, daß die in Folge dieses Urtheils, und gem. Art. 501 d. bürg. G. B. bewirkten Eintragungen gelöscht werden sollen. Ich bringe dies zur Kenntniß der Herren Notare meines Amtsbezirks.
Elberfeld den 6. März 1852
Der Ober-Prokurator: v. Ammon
Düsseldorfer Amtsblatt 1852
Die gewerblose Anna Catharina Schiffer, zu Vanikum in der Bürgermeisterei Rommerskirchen wohnhaft, ist durch Erkenntniß des hiesigen Königl. Landgerichts vom 30. vorigen Monats interdizirt und die Anordnung der Vormundschaft über sie verfügt worden.
Ich ersuche die Herren Notarien meines Amtsbezirks, die im Art. 501 des Civil-Gesetzbuchs vorgeschriebene Eintragung zu bewirken.
Düsseldorf den 24. April 1852
Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz
Düsseldorfer Amtsblatt 1852
Durch Erkenntniß des Königl. Landgerichts hierselbst vom 6. v. M. ist der Wilhelm Schleberger, früher Maurer und Lumpensammler zu M. Gladbach wohnend, gegenwärtig in einer Privat-Irren-Anstalt zu Köln detinirt, interdizirt und die Anordnung der Vormundschaft über ihn verfügt worden.
Die Herren Notarien meines Amtsbezirks ersuche ich, die im Art. 502 des C. G. B. vorgeschriebene Eintragung zu bewirken.
Düsseldorf den 18. Mai 1852
Der Ober-Prokurator: v. Kösteritz
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