Düsseldorfer Amtsblatt
In einer Untersuchungssache ist die Vernehmung des Taglöhners Friedrich Müller aus Wengern erforderlich. Da der gegenwärtige Aufenthaltsort dieses Zeugen unbekannt ist, so ergeht an alle Polizeibehörden das Ersuchen, mir geeigneten Falls von dem Wohnorte des Müllers Nachricht zu geben.
Hagen den 22. Dezember 1851
Der Untersuchungsrichter
In einer Untersuchungssache wegen Falschmünzerei ist die Vernehmung des Handlungsgehülfen Heinrich Kortegaß als Zeuge nothwendig, welcher zu Ellum im Herzogthum Braunschweig geboren; dann mit seinen Eltern nach Wadersleben in den Regierungsbezirk Magdeburg verzogen ist, in Coblenz seine Militairpflicht geleistet, und - soviel bekannt - zuletzt im Jahrwe 1851 beim Kaufmann Gerhards in Köln in Dienst gestanden hat. Im März v. J. hat er Köln verlassen, und ist sein jetziger Aufenthalt unbekannt.
Ich ersuche daher alle Behörden, welchen der Aufenthalt des Kotegaß etwa bekannt sein möchte, sowie den Kortegaß selbst mir von seinem gegenwärtigen Wohnsitz gefälligst schleunigst Kenntniß geben zu wollen.
Köln den 27. April 1852
Der Untersuchungsrichter: Siegfried
Die unverehelichte Gertrud Hansen, 21 Jahre alt, ohne Gewerbe zu Effern bei Köln gebürtig, im vorigen Jahre zu Merten bei Bonn, demnach zu Köln und zu Elberfeld wohnend, soll in einer Anfangs nächsten Monats vor dem hiesigen Königl. Affisenhofe zur Verhandlung kommenden wichtigen Untersuchungssache als Zeuge vorgeladen werden.
Da der gegenwärtige Aufenthalt der Hansen nicht hat ermittelt werden können, so ergeht an diese die Aufforderung und an sämmtliche Polizeibehörden das Ersuchen, mir sobald als nur möglich hierauf bezüglich Mittheilung zu machen.
Bonn den 14. Mai 1852
Der Ober-Prokurator
Für denselben, der Staats-Prokurator: Scriba
In einer hier anhängigen Voruntersuchung ist die Vernehmung des Schmiedegesellen Wilhelm Menne erforderlich.
Da der gegenwärtige Aufenthalt dieses Zeugen, welcher zuletzt in Blombacherbach in Arbeit gestanden und am 19. Mai sich zu Ronsdorf nach Holland abgemeldet hat, nicht zu ermitteln gewesen, so richte ich an alle Polizeibehörden das Ersuchen, mir schleunigst über den gegenwärtigen Wohnort des Menne Nachricht zu geben.
Hagen den 17. September 1852
Königliches Kreisgericht
Der Untersuchungsrichter: Buehl
In einer hier schwebenden Untersuchung ist die Vernehmung nachstehend benannter Personen:
1) Johann Cremer, 26 Jahre alt, Schuster, geboren zu Neuscheuer, zuletzt wohnhaft zu Gerolstein, im Kreise Daun, Regierungsbezirk Trier;
2) Nicolaus Maurer, Steinmetz, 27 Jahre alt, gebürtig aus Obuschattfeld, Bürgermeisterei Uebesdorf, Kreis Daun, Regierungsbezirk Trier und ebendaselbst wohnend,
als Zeugen von Wichtigkeit. Beide Personen sollen sich auf der Wanderschaft befinden; sie werden daher hiermit aufgefordert, mir oder der nächsten Ortsbehörde ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort anzugeben, damit ihre Vernehmung veranlaßt werden kann.
Köln den 7. Oktober 1852
Der Königl. Instruktionsrichter: Siegfried
In einer hier schwebenden Untersuchungssache ist die Vernehmung des Müllerknechtes Leonhard Nys, wahrscheinlich im Holländischen gebürtig, nothwendig.
Da der gegenwärtige Wohnort des Nys nicht bekannt ist, so ergeht an ihn die Aufforderung, sich bei seiner jetzigen Ortsbehörde zu melden, welche um baldige Benachrichtigung hirdurch ersucht wird.
Cleve den 28. Oktober 1852
Der Untersuchungs-Richter: Pfeffer
In einer hier anhängigen Untersuchungssache ist die Vernehmung eines Schneidergesellen Johann Schwedes aus Braunau in Kurhessen erforderlich, dessen jetziger Aufenthalt unbekannt und bisher nicht zu ermitteln gewesen ist.
Ich ersuche alle Behörden, denen der jetzige Wohnort des genannten Schwedes bekannt sein sollte mich gefälligst baldigst darüber in Kenntniß zu setzen, den Schwedes selbst aber forder ich auf, sobald er Kenntniß von dem Gegenwärtigen erlangen sollte, sich ungesäumt als Zeuge bei mir oder der nächsten Gerichtsbehörde zu gestellen, und werden eventuell den Letzteren auf Verlangen die Akten zur Vernehmung übersandt werden.
Elberfeld den 27. November 1852
Der Untersuchungs-Richter: Schorn
In einer Untersuchungssache ist die Vernehmung des Taglöhners Friedrich Müller aus Wengern erforderlich. Da der gegenwärtige Aufenthaltsort dieses Zeugen unbekannt ist, so ergeht an alle Polizeibehörden das Ersuchen, mir geeigneten Falls von dem Wohnorte des Müllers Nachricht zu geben.
Hagen den 22. Dezember 1851
Der Untersuchungsrichter
In einer Untersuchungssache wegen Falschmünzerei ist die Vernehmung des Handlungsgehülfen Heinrich Kortegaß als Zeuge nothwendig, welcher zu Ellum im Herzogthum Braunschweig geboren; dann mit seinen Eltern nach Wadersleben in den Regierungsbezirk Magdeburg verzogen ist, in Coblenz seine Militairpflicht geleistet, und - soviel bekannt - zuletzt im Jahrwe 1851 beim Kaufmann Gerhards in Köln in Dienst gestanden hat. Im März v. J. hat er Köln verlassen, und ist sein jetziger Aufenthalt unbekannt.
Ich ersuche daher alle Behörden, welchen der Aufenthalt des Kotegaß etwa bekannt sein möchte, sowie den Kortegaß selbst mir von seinem gegenwärtigen Wohnsitz gefälligst schleunigst Kenntniß geben zu wollen.
Köln den 27. April 1852
Der Untersuchungsrichter: Siegfried
Die unverehelichte Gertrud Hansen, 21 Jahre alt, ohne Gewerbe zu Effern bei Köln gebürtig, im vorigen Jahre zu Merten bei Bonn, demnach zu Köln und zu Elberfeld wohnend, soll in einer Anfangs nächsten Monats vor dem hiesigen Königl. Affisenhofe zur Verhandlung kommenden wichtigen Untersuchungssache als Zeuge vorgeladen werden.
Da der gegenwärtige Aufenthalt der Hansen nicht hat ermittelt werden können, so ergeht an diese die Aufforderung und an sämmtliche Polizeibehörden das Ersuchen, mir sobald als nur möglich hierauf bezüglich Mittheilung zu machen.
Bonn den 14. Mai 1852
Der Ober-Prokurator
Für denselben, der Staats-Prokurator: Scriba
In einer hier anhängigen Voruntersuchung ist die Vernehmung des Schmiedegesellen Wilhelm Menne erforderlich.
Da der gegenwärtige Aufenthalt dieses Zeugen, welcher zuletzt in Blombacherbach in Arbeit gestanden und am 19. Mai sich zu Ronsdorf nach Holland abgemeldet hat, nicht zu ermitteln gewesen, so richte ich an alle Polizeibehörden das Ersuchen, mir schleunigst über den gegenwärtigen Wohnort des Menne Nachricht zu geben.
Hagen den 17. September 1852
Königliches Kreisgericht
Der Untersuchungsrichter: Buehl
In einer hier schwebenden Untersuchung ist die Vernehmung nachstehend benannter Personen:
1) Johann Cremer, 26 Jahre alt, Schuster, geboren zu Neuscheuer, zuletzt wohnhaft zu Gerolstein, im Kreise Daun, Regierungsbezirk Trier;
2) Nicolaus Maurer, Steinmetz, 27 Jahre alt, gebürtig aus Obuschattfeld, Bürgermeisterei Uebesdorf, Kreis Daun, Regierungsbezirk Trier und ebendaselbst wohnend,
als Zeugen von Wichtigkeit. Beide Personen sollen sich auf der Wanderschaft befinden; sie werden daher hiermit aufgefordert, mir oder der nächsten Ortsbehörde ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort anzugeben, damit ihre Vernehmung veranlaßt werden kann.
Köln den 7. Oktober 1852
Der Königl. Instruktionsrichter: Siegfried
In einer hier schwebenden Untersuchungssache ist die Vernehmung des Müllerknechtes Leonhard Nys, wahrscheinlich im Holländischen gebürtig, nothwendig.
Da der gegenwärtige Wohnort des Nys nicht bekannt ist, so ergeht an ihn die Aufforderung, sich bei seiner jetzigen Ortsbehörde zu melden, welche um baldige Benachrichtigung hirdurch ersucht wird.
Cleve den 28. Oktober 1852
Der Untersuchungs-Richter: Pfeffer
In einer hier anhängigen Untersuchungssache ist die Vernehmung eines Schneidergesellen Johann Schwedes aus Braunau in Kurhessen erforderlich, dessen jetziger Aufenthalt unbekannt und bisher nicht zu ermitteln gewesen ist.
Ich ersuche alle Behörden, denen der jetzige Wohnort des genannten Schwedes bekannt sein sollte mich gefälligst baldigst darüber in Kenntniß zu setzen, den Schwedes selbst aber forder ich auf, sobald er Kenntniß von dem Gegenwärtigen erlangen sollte, sich ungesäumt als Zeuge bei mir oder der nächsten Gerichtsbehörde zu gestellen, und werden eventuell den Letzteren auf Verlangen die Akten zur Vernehmung übersandt werden.
Elberfeld den 27. November 1852
Der Untersuchungs-Richter: Schorn
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