Aufenthaltsermittlung abwesender Zeugen

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    • 19.08.2008
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    Aufenthaltsermittlung abwesender Zeugen

    Düsseldorfer Amtsblatt

    In einer Untersuchungssache ist die Vernehmung des Taglöhners Friedrich Müller aus Wengern erforderlich. Da der gegenwärtige Aufenthaltsort dieses Zeugen unbekannt ist, so ergeht an alle Polizeibehörden das Ersuchen, mir geeigneten Falls von dem Wohnorte des Müllers Nachricht zu geben.

    Hagen den 22. Dezember 1851
    Der Untersuchungsrichter

    In einer Untersuchungssache wegen Falschmünzerei ist die Vernehmung des Handlungsgehülfen Heinrich Kortegaß als Zeuge nothwendig, welcher zu Ellum im Herzogthum Braunschweig geboren; dann mit seinen Eltern nach Wadersleben in den Regierungsbezirk Magdeburg verzogen ist, in Coblenz seine Militairpflicht geleistet, und - soviel bekannt - zuletzt im Jahrwe 1851 beim Kaufmann Gerhards in Köln in Dienst gestanden hat. Im März v. J. hat er Köln verlassen, und ist sein jetziger Aufenthalt unbekannt.

    Ich ersuche daher alle Behörden, welchen der Aufenthalt des Kotegaß etwa bekannt sein möchte, sowie den Kortegaß selbst mir von seinem gegenwärtigen Wohnsitz gefälligst schleunigst Kenntniß geben zu wollen.

    Köln den 27. April 1852
    Der Untersuchungsrichter: Siegfried

    Die unverehelichte Gertrud Hansen, 21 Jahre alt, ohne Gewerbe zu Effern bei Köln gebürtig, im vorigen Jahre zu Merten bei Bonn, demnach zu Köln und zu Elberfeld wohnend, soll in einer Anfangs nächsten Monats vor dem hiesigen Königl. Affisenhofe zur Verhandlung kommenden wichtigen Untersuchungssache als Zeuge vorgeladen werden.

    Da der gegenwärtige Aufenthalt der Hansen nicht hat ermittelt werden können, so ergeht an diese die Aufforderung und an sämmtliche Polizeibehörden das Ersuchen, mir sobald als nur möglich hierauf bezüglich Mittheilung zu machen.

    Bonn den 14. Mai 1852
    Der Ober-Prokurator
    Für denselben, der Staats-Prokurator: Scriba

    In einer hier anhängigen Voruntersuchung ist die Vernehmung des Schmiedegesellen Wilhelm Menne erforderlich.

    Da der gegenwärtige Aufenthalt dieses Zeugen, welcher zuletzt in Blombacherbach in Arbeit gestanden und am 19. Mai sich zu Ronsdorf nach Holland abgemeldet hat, nicht zu ermitteln gewesen, so richte ich an alle Polizeibehörden das Ersuchen, mir schleunigst über den gegenwärtigen Wohnort des Menne Nachricht zu geben.

    Hagen den 17. September 1852
    Königliches Kreisgericht
    Der Untersuchungsrichter: Buehl

    In einer hier schwebenden Untersuchung ist die Vernehmung nachstehend benannter Personen:

    1) Johann Cremer, 26 Jahre alt, Schuster, geboren zu Neuscheuer, zuletzt wohnhaft zu Gerolstein, im Kreise Daun, Regierungsbezirk Trier;

    2) Nicolaus Maurer, Steinmetz, 27 Jahre alt, gebürtig aus Obuschattfeld, Bürgermeisterei Uebesdorf, Kreis Daun, Regierungsbezirk Trier und ebendaselbst wohnend,

    als Zeugen von Wichtigkeit. Beide Personen sollen sich auf der Wanderschaft befinden; sie werden daher hiermit aufgefordert, mir oder der nächsten Ortsbehörde ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort anzugeben, damit ihre Vernehmung veranlaßt werden kann.

    Köln den 7. Oktober 1852
    Der Königl. Instruktionsrichter: Siegfried

    In einer hier schwebenden Untersuchungssache ist die Vernehmung des Müllerknechtes Leonhard Nys, wahrscheinlich im Holländischen gebürtig, nothwendig.

    Da der gegenwärtige Wohnort des Nys nicht bekannt ist, so ergeht an ihn die Aufforderung, sich bei seiner jetzigen Ortsbehörde zu melden, welche um baldige Benachrichtigung hirdurch ersucht wird.

    Cleve den 28. Oktober 1852
    Der Untersuchungs-Richter: Pfeffer

    In einer hier anhängigen Untersuchungssache ist die Vernehmung eines Schneidergesellen Johann Schwedes aus Braunau in Kurhessen erforderlich, dessen jetziger Aufenthalt unbekannt und bisher nicht zu ermitteln gewesen ist.

    Ich ersuche alle Behörden, denen der jetzige Wohnort des genannten Schwedes bekannt sein sollte mich gefälligst baldigst darüber in Kenntniß zu setzen, den Schwedes selbst aber forder ich auf, sobald er Kenntniß von dem Gegenwärtigen erlangen sollte, sich ungesäumt als Zeuge bei mir oder der nächsten Gerichtsbehörde zu gestellen, und werden eventuell den Letzteren auf Verlangen die Akten zur Vernehmung übersandt werden.

    Elberfeld den 27. November 1852
    Der Untersuchungs-Richter: Schorn
    Viele Grüsse
    Konni
  • Konni
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    • 19.08.2008
    • 3007

    #2
    Der Hüttenarbeiter Friedrich Wilhelm Mettner aus Waldhausen, im Amte Warstein, Rgierungsbezirk Arnsberg ist nach Verbüßung einer ihm wegen wiederholten Diebstahls auferlegten 8monatlichen Gefängnißstrafe nicht in seine Heimath zurückgekehrt, und sein gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt. Es wird hierdurch um Benachrichtigung über den letzteren ersucht, da der Mettner unter die gegen ihn erkannte Polizeiaufsicht zu stellen ist.

    Essen den 27. Dezember 1856
    Der Staats-Anwalt

    Der Heinrich Klapp, welcher bis im November v. J. in der hiesigen Kruppschen Fabrik in Arbeit stand, ist in einer Untersuchung zu vernehmen. Es wird um Benachrichtigung über dessen jetzigen Aufenhalt, welcher bisher nicht zu ermittel war, hierdurch ersucht.

    Essen den 12. Januar 1857
    Der Staats-Anwalt

    Der Maurergesell Gerhard Bennes aus Ramsdorf gebürtig, welcher sich längere Zeit in der Gegend von Essen und Borbeck aufgehalten hat, ist der Unterschlagung verdächtig. Es wird ersucht, über dessen jetzigen Aufenthalt hierhin Mittheilung zu machen.

    Borken den 17. Februar 1857
    Der Staats-Anwalt

    Signalement
    Geburtsort Ramsdorf; Wohnort Borbeck; Alter, geboren 4. April 1821; Größe 5 Fuß 5 Zoll; Haare blond, röthlich; Stirne niedrig; Augenbraunen hellblond; Augen hellblau; Nase spitz; Bart blond, Mund ordinär; Kinn spitz; Gesicht länglich; Gesichtsfarbe gesund; Statur schlank.
    Besondere Kennzeichen: Schnittnarbe am linken Zeigefinger, und auf dem linken Arm überm Puls eine ziemlich bedeutende Narbe.

    Es wird Nachricht über den jetzigen Aufenthalt des Tischlers Winder aus dem Kirchspiele Haltun gewünscht. Wer Aufkunft zu geben vermag, wird ersucht, mir hier oder der nächsten Polizeibehörde darüber Anzeige zu machen. Derselbe soll gegen Ende v. J. geäußert haben, daß er nach Hoerde bei Dortmund auf Arbeit gehen wolle, und wird er wahrscheinlich in dortiger Gegend, wo er auch früher in Arbeit gestanden, zu finden sein.

    Elberfeld den 28. März 1857
    Der Staats-Anwalt

    Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes zu Elberfeld vom 30. März d. J. ist über die Abwesenheit des Schreiners Daniel Hoffe aus Klauberg, Bürgermeisterei Dorp, die Abhaltung eines Zeugenverhörs verordnet worden.

    Köln den 22. April 1857
    Der General-Prokurator: Nicolovius

    Das Königl. Landgericht zu Saarbrücken hat durch Urtheil vom 7. April d. J. verordnet, daß über die Abwesenheit der Catharina Elisabeth Reinhard aus Carlsbrunn, Tochter der verstorbenen Eheleute Johann Reinhard und Margaretha Scherer, ein Zeugenverhör abgehalten werden soll.

    Köln den 16. Mai 1857
    Der General-Prokurator: Nicolovius

    Es wird ersucht, mir über den Aufenthaltsort des Schneidergesellen Jos. Kröger aus Leer, welcher in einer Untersuchung vernommen werden soll, Nachricht zu geben.

    Derselbe ist von der Königl. Polizei-Inspektion zu Crefeld mittelst Reiseronte vom 9. v. M. zur Rückkehr nach Burgsteinfurt angewiesen.

    Coesfeld den 1. Juli 1857
    Der Staats-Anwalt

    Das Königl. Landgericht zu Elberfeld hat durch Urtheil vom 1. Dezember v. J. verordnet, daß über die Abwesenheit des Friedrich Wilhelm Sichelschmidt aus Vieringhausen in Remscheid, ein Zeugenverhör abgehalten werden soll.

    Köln den 18. Juli 1857
    Der General-Prokurator: Nicolovius

    Behufs Vernehmung der unverehelichten Caroline van Grünenthal aus Rünhem im Königreich Holland, welche bis zum August v. J. in Waldhausen, Bürgermeisterei Gladbach als Dienstmagd gewohnt hat, bedarf es der Ermittlung des gegenwärtigen unbekannten Aufenthaltsortes dieser Person.

    Wir veranlassen resp. ersuchen daher sämmtliche Polizeibehörden, welche über den Aufenthaltsort der van Grünenthal Auskunft zu geben vermögen, hierüber uns eine nähere Mittheilung zukommen zu lassen.

    Düsseldorf den 26. September 1857
    Viele Grüsse
    Konni

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    • Konni
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      • 19.08.2008
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      #3
      Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Trier vom 28. v. M. ist über die Abwesenheit des Johann Schreiner, Kieser von Wehlen, ein Zeugenverhör angeordnet worden.

      Köln, den 7. Januar 1837
      Der General-Prokurator: Biergans

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      Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 2. dieses Monats ist über die Abwesenheit des Joseph Allendorf aus Coblenz ein Zeugenverhör angeornet worden.

      Köln, den 13. Januar 1837
      Der General-Prokurator: Biergans

      ____________________

      Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Aachen vom 15. d. M. ist über die Abwesenheit des Anton Hähnlein aus Düren ein Zeugenverhör angeornet worden.

      Köln, den 25. Februar 1837
      Der General-Prokurator: Biergans

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      Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Düsseldorf vom 4. vorigen Monats ist über die Abwesenheit der Brüder Heinrich und Nicolaus Peter Nattmann aus Ratingen ein Zeugenverhör angeordnet worden.

      Köln, den 10. März 1837
      Der General-Prokurator: Biergans

      Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Trier vom 16. dieses Monats ist über die Abwesenheit des Michael Hart von Piesport ein Zeugenverhör angeordnet worden.

      Köln, den 25. Juni 1837
      Der General-Prokurator: Biergans

      Durch Urtheil des Königlichen Landgerichtes zu Trier vom 19. v. M. ist über die Abwesenheit des Carl Josten von Saarburg ein Zeugenverhör angeordnet worden.

      Cöln, den 8. Juli 1837
      Der General-Prokurator: Biergans

      ____________________

      Durch Urtheil des Königlichen Landgerichtes zu Cöln vom 12. April d. J. ist über die Abwesenheit des Johann Bertram Gottfried Westhoven aus Neunkirchen ein Zeugenverhör angeordnet worden.

      Cöln, den 25. Juli 1837
      Der General-Prokurator: Biergans

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      Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Köln vom 8. dieses Monats ist über die Abwesenheit des Cornelius Collet aus Köln ein Zeugenverhör angeordnet worden.

      Köln, den 28. August 1837
      Der General-Prokurator: Biergans

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      Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes zu Koblenz vom 29. v. M. ist über die Abwesenheit des Joseph Link aus Kaiseresch ein Zeugenverhör angeordnet worden.

      Köln, den 9. September 1837
      Der General-Prokurator: Biergans

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      Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes zu Koblenz vom 30. v. M. ist über die Abwesenheit des Johann Wilhelm Schwarz aus Creuznach ein Zeugenverhör angeordnet worden.

      Köln, den 9. September 1837
      Der General-Prokurator: Biergans

      Der Handlungs-Gehülfe Andreas Krecker aus Wetzlar gebürtig und zuletzt in Düsseldorf wohnhaft, gegen welchen wegen Beleidigung eines Polizeibeamten in Officio die fiskalische Untersuchung eingeleitet worden ist, wird, da sein gegenwärtiger Wohnort unbekannt ist, hierdurch unter dem Präjudize des Contumazial-Verfahrens aufgefordert, im Termine vom 12. Februar 1838, Morgens 9 Uhr, auf dem hiesigen Instructions-Amte zur Rechtfertigung über die ihm zur Last gelegte Beschuldigung sich einzufinden.

      Düsseldorf, den 28. Oktober 1837
      Der Instructionsrichter: Beckers
      Viele Grüsse
      Konni

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      • Konni
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        #4
        Durch Urtheil des Königlichen Landgerichtes zu Saarbrücken vom 14. d. M. ist über die Abwesenheit der Brüder 1) Johann, 2) Franz, 3) Johann Georg, und 4) Hubert Hayer aus Saarlouis ein Zeugenverhör angeordnet worden.

        Köln, den 28. November 1837
        Der General-Prokurator: Biergans

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        Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Aachen vom 14. August ist über die Abwesenheit des Reiner Lentzen aus Rathheim ein Zeugenverhör angeordnet worden.

        Köln, den 4. Dezember 1837
        Der General-Prokurator: Biergans

        Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 2. Mai d. J. ist über die Abwesenheit des Friedrich Wilhelm Windgassen aus Barmen ein Zeugenverhör angeordnet worden.

        Köln, den 18. November 1837
        Der General-Prokurator: Biergans
        ____________________

        Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 1. August d. J. ist über die Abwesenheit der Clara Knoblech aus Elberfeld ein Zeugenverhör angeordnet worden.

        Köln, den 18. November 1837
        Der General-Prokurator: Biergans

        Das Königl. Landgericht zu Elberfeld hat durch Urtheil vom 13. Januar d. Js. verordnet, daß über die Abwesenheit des Commis Hermann Waldeck aus Solingen ein Zeugenbeweis stattfinden soll.

        Cöln, den 21. Januar 1879
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        Durch Urtheil des Königlichen Landgerichtes in Cöln vom 11. Dezember v. J. ist zur Feststellung der Abwesenheit des Commis Albert August Schnock gebürtig zu Paris und zuletzt in Cöln bez. zu Paris wohnhaft, auf Zeugenbeweis erkannt worden.

        Cöln, den 24. Januar 1879
        ____________________

        Das königliche Landgericht zu Coblenz hat durch Urtheil vom 9. Juni d. J. verordnet, daß über die Abwesenheit des Stephan Bantes, früher zu Luxem bei Mayen wohnhaft, ein Zeugenverhör abgehalten werden soll.

        Cöln, den 19. Juni 1879
        Der General-Prokurator, Frh. von Seckendorff

        Das Königliche Landgericht zu Aachen hat durch Urtheil vom 5. Mai d. J. verordnet, daß über die Abwesenheit des Benno Rudolph Louis Maria Mosblech ein Zeugenverhör abgehalten werden soll.

        Der General-Prokurator: Freiherr von Seckendorff
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        Das Königliche Landgericht zu Saarbrücken hat durch Urtheil vom 10. Juni d. J. verordnet, daß über die Abwesenheit der Sophie Heuke aus Saarbrücken ein Zeugenverhör abgehalten werden soll.

        Cöln, den 11. Juli 1879
        Der General-Prokurator: Frhr. von Seckendorff
        ____________________

        Das Königliche Landgericht zu Coblenz hat durch Urtheil vom 2. Juli d. Js. verordnet, daß zur Feststellung der Abwesenheit des Johann Mathias Steuer, dessen Ehefrau Johanna Maria Jungbluth und deren Kinder: Margaretha, Friedrich, Johann, Anton und Johann Joseph Steuer, früher zu Valwig wohnhaft, ein Zeugenverhör abgehalten werden soll.

        Cöln den 22. Juli 1879

        Durch Urtheil des Königlichen Landgerichtes zu Elberfeld vom 21. Juli d. Js. ist über die Abwesenheit der Wilhelmine Land, Ehefrau des Schlossers Louis Perpeet aus Barmen die Abhaltung eines Zeugenverhörs verordnet worden.

        Cöln, den 4. August 1879
        ____________________

        Das Königliche Landgericht zu Elberfeld hat durch Urtheil vom 21. Juli d. Js. verordnet, daß über die Abwesenheit des Friedrich August Emil Schmitz aus Barmen ein Zeugenverhör abgehalten werden soll.

        Cöln, den 4. August 1879
        Viele Grüsse
        Konni

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