Duisburger Intelligenzzettel 1793
Offene Steckbriefe:
Der Bediente des hierselbst sich aufhaltenden Herrn Marquis v. Chancours, Michael Burk, ist am 13ten dieses
heimlich entwichen, und hat von seinem Herrn folgende Sachen mitgenommen:
1. Einen schwarzen Wallachen mit einem langen Schweif, einen englischen Sattel mit einem französischen Stangenzaum,
welcher mit den Buchstaben
J. C. gezeichnet ist, eine rothe Chabraque mit goldenen Tressen.
2. Ein Paar doppelte Pistolen, und eine Sackpistole, mit stählernen Beschlag.
3. Einen eisenfarbenen Mantel von Tuch, woran der Kragen mit einer goldenen Borde besetzt.
4. Ein Paar Kappenstiefeln.
5. Drey weisse Piqueen Westen, wovon eine brodiret.
6. 8 Paar seidenen Strümpfe, wovon 4 Paar weiß, und 4 Paar couleurt.
7. 4 Paar weisse leinene Strümpfe.
8. 36 Sacktücher von verschiedenen Farben.
9. Zwei seidenen Tücher, wovon einer gelb und der andere braun.
10. 12 Hemder, wovon 6 neue ungezeichnet, und 6 mit J. B. gezeichnet.
11. 6 neue baumwollene Schlafmützen.
Da nun beim Publico sehr daran gelegen, daß dieser Mensch entdeckt, und zur gerichtlichen Haft gebracht werde: So werden
aller Orts Obrigkeiten geziemend und unter Erbietung zu allen angenehmer Gegendiensten ersucht, darauf auf das schärfste
invigilieren zu lassen, den Thäter, welcher von Politur kurz und dick, schwarze abgeschnittene Haare, ein breites Gesicht, eine
platte Nase und viele Pockengruben hat, und bey seiner Entweichung ein blaues Kleid und Stiefeln getragen, im Betretungsfall
arretiren zu lassen, und dem hiesigen Königl. Landgericht davon fordersamst Nachricht zu geben.
Sign. Hamm im Landgericht den 16ten Januar 1793, Ritter, Laar
Duisburger Intelligenzzettel 1793
Offene Steckbriefe:
Ein wegen verübten Diebstahls beym hiesigen Criminal-Gericht inhaftirt gewesene Inquisitie, Namens Johann Henrich Schneider,
ist diesen Morgen mit Tages Anbruch aus dem Gefängnisse entwischt.
Eines jeden Orts Obrigkeit wird daher hiermit zur Hülfe Rechtens, unter Anerbietung des Reciproci, dienstergebenst requirirt, auf den
erdachten Inquisiten, der seiner Angabe nach aus Frankenthal, in der Pfalz gebürtig, 28 Jahr alt, und von seiner Profession ein
Musicant ist, ein wachsames Auge zu haben, ihn im Betretungsfall arretiren und gefälligst hirhin abliefern zu lassen, aber falls diesen
Bedenken abwalten müßte, dem Criminal-Gericht von der erfolgten Arretirung unverzüglich Nachricht zu geben. Der Entwichene ist von
mittelmäßiger Grösse, hager von Statur, schwächlich von Gesicht, und etwas pockennarbigt, er trägt sein schwarzbraunes Haar in einen
Zopf gebunden, und vorne à verfort geschnitten. Bey seiner Entweichung trug er einen hellblauen oder schieferfarbigten Rock mit
hornernen Knöpfen, eine bunt gewirkte Weste, Hosen von grün gestreiften Manchester, röthlich gewebte Strümpfe und Schuhe mit
weissen Schnallen.
Sign. Wesel im Criminal-Gericht den 20ten Januar 1793, Hartmann
Duisburger Intelligenzzettel 1793
Citation ausserhalb Duisburg:
Vom Rhadischen Jurisdictions-Gericht soll der dem verstorbenen Simeon Fretloe zuständig gewesene
Kotte zu Börlinghausen, Kirchspiels Kierspe, den 3ten April a. c. öffentlich verkauft werden.
Kaufliebhaber können sich alsdenn einfinden, zugleich müssen diejenigen, welche an gedachten Fretloe
und dessen Gute etwas zu fordern haben, sich längstens in besagtem Termino melden, und ihre
Forderungen bey Stafe ewigen Stillschweigens angeben.
Lüdenscheid den 12ten Januar 1793, F. V. Sercken
Duisburger Intelligenzzettel 1793
Citation ausserhalb Duisburg:
Stadt Elberfeld. Da hiesiger Fabrikant Johann Henrich Woeste vor einiger Zeit in Vermögens-Abfall gerathen,
dessen bis hierzu bekannt gewordenen Gläubiger denselben aber durch einen aussergerichtlichen Vertrag zur
Cessions-Wohlthat zugelassen haben.
Es wird dieses zu dem Ende öffentlich bekannt gemacht, daß die vielleicht noch vorhanden seyn könnende unbekannt
Gläubiger nicht nur in der auf Dienstag den 26ten März künftig, Nachmittags 2 Uhr auf hiesigem Rathaus festgesetzten
peremptorischen Tagfahrt unter Ausschliessungs-Strafe ihre Forderungen angeben, liquidiren, und rechtfertigen,
sondern sich auch über jenen Vertrag unter dem Rechtsnachtheil erklären sollen, daß sie im Ausbleibungsfall für
beygetretene gehalten und angesehen werden sollen.
Welches den Duisburger Intelligenz-Zettel dreymal einzutragen verordnet wird.
Sign. Elberfeld den 12ten Februar 1793
Jacob Lüttringhausen, Stadtrichter
Schoeler
Offene Steckbriefe:
Der Bediente des hierselbst sich aufhaltenden Herrn Marquis v. Chancours, Michael Burk, ist am 13ten dieses
heimlich entwichen, und hat von seinem Herrn folgende Sachen mitgenommen:
1. Einen schwarzen Wallachen mit einem langen Schweif, einen englischen Sattel mit einem französischen Stangenzaum,
welcher mit den Buchstaben
J. C. gezeichnet ist, eine rothe Chabraque mit goldenen Tressen.
2. Ein Paar doppelte Pistolen, und eine Sackpistole, mit stählernen Beschlag.
3. Einen eisenfarbenen Mantel von Tuch, woran der Kragen mit einer goldenen Borde besetzt.
4. Ein Paar Kappenstiefeln.
5. Drey weisse Piqueen Westen, wovon eine brodiret.
6. 8 Paar seidenen Strümpfe, wovon 4 Paar weiß, und 4 Paar couleurt.
7. 4 Paar weisse leinene Strümpfe.
8. 36 Sacktücher von verschiedenen Farben.
9. Zwei seidenen Tücher, wovon einer gelb und der andere braun.
10. 12 Hemder, wovon 6 neue ungezeichnet, und 6 mit J. B. gezeichnet.
11. 6 neue baumwollene Schlafmützen.
Da nun beim Publico sehr daran gelegen, daß dieser Mensch entdeckt, und zur gerichtlichen Haft gebracht werde: So werden
aller Orts Obrigkeiten geziemend und unter Erbietung zu allen angenehmer Gegendiensten ersucht, darauf auf das schärfste
invigilieren zu lassen, den Thäter, welcher von Politur kurz und dick, schwarze abgeschnittene Haare, ein breites Gesicht, eine
platte Nase und viele Pockengruben hat, und bey seiner Entweichung ein blaues Kleid und Stiefeln getragen, im Betretungsfall
arretiren zu lassen, und dem hiesigen Königl. Landgericht davon fordersamst Nachricht zu geben.
Sign. Hamm im Landgericht den 16ten Januar 1793, Ritter, Laar
Duisburger Intelligenzzettel 1793
Offene Steckbriefe:
Ein wegen verübten Diebstahls beym hiesigen Criminal-Gericht inhaftirt gewesene Inquisitie, Namens Johann Henrich Schneider,
ist diesen Morgen mit Tages Anbruch aus dem Gefängnisse entwischt.
Eines jeden Orts Obrigkeit wird daher hiermit zur Hülfe Rechtens, unter Anerbietung des Reciproci, dienstergebenst requirirt, auf den
erdachten Inquisiten, der seiner Angabe nach aus Frankenthal, in der Pfalz gebürtig, 28 Jahr alt, und von seiner Profession ein
Musicant ist, ein wachsames Auge zu haben, ihn im Betretungsfall arretiren und gefälligst hirhin abliefern zu lassen, aber falls diesen
Bedenken abwalten müßte, dem Criminal-Gericht von der erfolgten Arretirung unverzüglich Nachricht zu geben. Der Entwichene ist von
mittelmäßiger Grösse, hager von Statur, schwächlich von Gesicht, und etwas pockennarbigt, er trägt sein schwarzbraunes Haar in einen
Zopf gebunden, und vorne à verfort geschnitten. Bey seiner Entweichung trug er einen hellblauen oder schieferfarbigten Rock mit
hornernen Knöpfen, eine bunt gewirkte Weste, Hosen von grün gestreiften Manchester, röthlich gewebte Strümpfe und Schuhe mit
weissen Schnallen.
Sign. Wesel im Criminal-Gericht den 20ten Januar 1793, Hartmann
Duisburger Intelligenzzettel 1793
Citation ausserhalb Duisburg:
Vom Rhadischen Jurisdictions-Gericht soll der dem verstorbenen Simeon Fretloe zuständig gewesene
Kotte zu Börlinghausen, Kirchspiels Kierspe, den 3ten April a. c. öffentlich verkauft werden.
Kaufliebhaber können sich alsdenn einfinden, zugleich müssen diejenigen, welche an gedachten Fretloe
und dessen Gute etwas zu fordern haben, sich längstens in besagtem Termino melden, und ihre
Forderungen bey Stafe ewigen Stillschweigens angeben.
Lüdenscheid den 12ten Januar 1793, F. V. Sercken
Duisburger Intelligenzzettel 1793
Citation ausserhalb Duisburg:
Stadt Elberfeld. Da hiesiger Fabrikant Johann Henrich Woeste vor einiger Zeit in Vermögens-Abfall gerathen,
dessen bis hierzu bekannt gewordenen Gläubiger denselben aber durch einen aussergerichtlichen Vertrag zur
Cessions-Wohlthat zugelassen haben.
Es wird dieses zu dem Ende öffentlich bekannt gemacht, daß die vielleicht noch vorhanden seyn könnende unbekannt
Gläubiger nicht nur in der auf Dienstag den 26ten März künftig, Nachmittags 2 Uhr auf hiesigem Rathaus festgesetzten
peremptorischen Tagfahrt unter Ausschliessungs-Strafe ihre Forderungen angeben, liquidiren, und rechtfertigen,
sondern sich auch über jenen Vertrag unter dem Rechtsnachtheil erklären sollen, daß sie im Ausbleibungsfall für
beygetretene gehalten und angesehen werden sollen.
Welches den Duisburger Intelligenz-Zettel dreymal einzutragen verordnet wird.
Sign. Elberfeld den 12ten Februar 1793
Jacob Lüttringhausen, Stadtrichter
Schoeler
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