Standesamt Göttingen - Das sollte man/frau wissen!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Liisa
    • Heute

    Standesamt Göttingen - Das sollte man/frau wissen!

    Liebes Forum,

    damit nicht noch jemand "aus allen Wolken" fällt:

    ich hatte beim Standesamt Göttingen per Brief eine unbeglaubigte Kopie aus dem Trauregister angefordert. Dazu hatte ich geschrieben, daß man mir bitte per E-Mail mitteilen möge, falls eine Vorkasse gewünscht wird.
    Positiv war die superschnelle Übersendung eines Briefes mit der Unterlage.

    Aber:
    Dieser Brief wurde mir ohne jede "Vorwarnung" bzw. ohne jeden vorherigen Hinweis per Nachnahme übersandt! Und eine Nachnahme verteuert alles ganz erheblich.

    Das sollte jeder wissen, der mit dem Standesamt Göttingen zu tun haben wird.
    Im Übrigen habe ich so etwas noch nie erlebt, obwohl ich schon unzählige Male Unterlagen von Standesämtern, Archiven usw. erhalten habe! Das ist wirklich einzigartig im schlechtesten Sinne!

    Viele Grüße
    Liisa
  • Asphaltblume
    Erfahrener Benutzer
    • 04.09.2012
    • 1501

    #2
    Vielen Dank für die Warnung - ich bin gerade im Begriff, eine Kopie aus Göttingen anzufordern...
    Gruß Asphaltblume

    Kommentar

    • Joanna

      #3
      Zitat von Liisa Beitrag anzeigen
      L
      Aber:
      Dieser Brief wurde mir ohne jede "Vorwarnung" bzw. ohne jeden vorherigen Hinweis per Nachnahme übersandt! Und eine Nachnahme verteuert alles ganz erheblich.

      Das sollte jeder wissen, der mit dem Standesamt Göttingen zu tun haben wird.
      Im Übrigen habe ich so etwas noch nie erlebt, obwohl ich schon unzählige Male Unterlagen von Standesämtern, Archiven usw. erhalten habe! Das ist wirklich einzigartig im schlechtesten Sinne!
      Hallo Liisa,

      warum sollte das Standesamt vorher mitteilen, wie der Versand erfolgt? Danach hattest Du doch nicht gefragt.

      Aber das gibt es häufiger. Ich denke, dass die Standesämter, aber auch Archive dazu übergehen, sobald sie Probleme mit der Begleichung der Gebühren haben. Es kommt leider häufiger vor als man denkt, dass Gebühren für ausgestellte Urkunden oder deren Kopien nicht bezahlt werden.

      So schützt sich das StA, erhält seine Gebühren und benötigt kein Mahnwesen mehr.

      Es ist schade, dass dadurch höhere Kosten anfallen. Aber die betreffenden StA oder Archive kann ich schon verstehen.

      Gruß Joanna

      Kommentar

      • Kastulus
        Erfahrener Benutzer
        • 18.03.2012
        • 1772

        #4
        Grüß Gott,
        ich habe schon mehrmals erlebt, dass Standesämter mir auf eine Anfrage hin geschrieben haben, ich möge doch die beiliegende Rechnung für die Kopien vorab begleichen. Nach Erhalt des Betrages würde man alles schicken. Das hat auch geklappt.

        Kastulus

        Kommentar

        • Joanna

          #5
          Hallo,

          so kann es natürlich auch gemacht werden. Aber dann muss das Amt den Vorgang wieder überwachen.

          Joanna

          Kommentar

          • Deisterjäger
            Erfahrener Benutzer
            • 03.03.2013
            • 1159

            #6
            Hallo,

            was sagt denn die Gebührenordnung des StA. Göttingen oder des Stadtarchives dazu? Hast Du die gelesen.

            Gruss
            Harald
            Viele Grüße vom Deisterrand
            Harald

            Kommentar

            • Joanna

              #7
              Hallo Harald,

              ich habe bisher in keiner Gebührenordnung gelesen, wie die Kopie/Urkunden verschickt werden müssen.

              Es gab auch schon mit Einschreiben, oder Urkunden wurden geknickt und dann war das Porto günstiger. Also schon gesehen.

              Oder kennst Du eine Gebührenordnung, in der drin wie, wie der Versand zu erfolgen hat?

              Gruß Joanna

              Kommentar

              • Roswitha
                Erfahrener Benutzer
                • 10.10.2009
                • 508

                #8
                Hallo,

                erst gestern habe ich, auf eine Anfrage hin, als E-Mail-Anhang die Gebührenordnung des Stadtarchivs Hannover erhalten. Dort steht u. a.


                (2) Die Gebühren werden durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und sind mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig.

                (3) Das Stadtarchiv kann verlangen, dass die voraussichtlich entstehenden Gebühren teilweise oder vollständig vor der Erbringung der Leistung eingezahlt werden

                Also nicht per Nachnahme sondern Vorkasse.

                Viele Grüße
                Roswitha
                Suche nach Kreutzburg, Kreuzburg, Creutzburg, Creuzburg.

                Kommentar

                • Joanna

                  #9
                  Zitat von Roswitha Beitrag anzeigen
                  (2) Die Gebühren werden durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und sind mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig.

                  (3) Das Stadtarchiv kann verlangen, dass die voraussichtlich entstehenden Gebühren teilweise oder vollständig vor der Erbringung der Leistung eingezahlt werden

                  Also nicht per Nachnahme sondern Vorkasse.
                  Roswitha,

                  wie kommst Du darauf, dass Nachnahme nicht möglich ist? Da steht doch nur, dass das Stadtarchiv verlangen kann, dass die voraussichtlich entstehenden Gebühren teilweise oder vollständig vor Erbringung der Leistung eingezahlt werden. Das bedeutet, erst dann wird gesucht, die Urkunde erstellt oder die Kopie angefertigt.

                  Aber über den Versand steht da überhaupt nichts!

                  Gruß Joanna

                  Kommentar

                  • offer
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.08.2011
                    • 1909

                    #10
                    Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                    Roswitha,

                    wie kommst Du darauf, dass Nachnahme nicht möglich ist? Da steht doch nur, dass das Stadtarchiv verlangen kann, dass die voraussichtlich entstehenden Gebühren teilweise oder vollständig vor Erbringung der Leistung eingezahlt werden. Das bedeutet, erst dann wird gesucht, die Urkunde erstellt oder die Kopie angefertigt.

                    Aber über den Versand steht da überhaupt nichts!

                    Gruß Joanna
                    Hm, es müßte genauer untersucht werden, wie "Erbringung der Leistung" genau
                    definiert ist.

                    Ist der Tatbestand "
                    Erbringung der Leistung" bereits mit mit Suchen und Finden(?)
                    [und Kopieren(?)] der Urkunde erfüllt
                    oder
                    ist erst mit dem Aushändigung (auf welchem Wege auch immer) der gewünschten
                    Kopie die Leistung erbracht?

                    Im zweiten Falle wäre wohl eine Aushändigung gegen Entrichtung der Nachnahme-
                    gebühr durchaus möglich, obwohl diese teilweise keinen ursächlichen Grund im
                    eigentlichen Auftrag hatte.

                    Eine Wahlmöglichkeit oder eine "Vorwarnung" sollte schon gegeben sein.


                    This is an offer you can't resist!

                    Kommentar

                    • Liisa

                      #11
                      Ein Hallo

                      euch allen, die ihr bisher geantwortet habt. Da habe ich ja eine Lawine losgetreten!

                      Ich möchte noch einmal wiederholen, daß ich mit dieser Übersendung per Nachnahme nicht einverstanden bin! Und ich kann auch die Handhabung durch dieses StA nicht verstehen. Dabei bleibe ich.
                      Ich habe zwar nicht die Gebührenordnung vorher gelesen, aber Vorkasse angeboten und für eine entsprechende unkomplizierte Mitteilung meine E-Mailadresse angegeben. Das hat nun jahrelang problemlos funktioniert. Es gibt Standesämter, die Vorkasse wünschen und dann warten, bis die Buchung auf ihrem Konto erfolgt ist. Und es gibt Standesämter, die um Vorkasse und Übersendung des Zahlungsnachweises bitten.
                      Die Überwachung eines Geldeinganges gehört übrigens zu den Aufgaben einer Behörde.
                      Ich wollte mit diesem Thema keinen Frust ablassen, sondern nur kundtun, was jeder, der vom StA Göttingen etwas anfordert, zu erwarten hat.

                      Ansonsten hat mit allen anderen Standesämtern und Archiven alles problemlos und zu meiner vollsten Zufriedenheit funktioniert. Aber der geschilderte Fall hat doch bei mir Befremden und Verärgerung ausgelöst.
                      Ein schönes Wochenende für euch und viele Grüße von
                      Liisa

                      Kommentar

                      • Roswitha
                        Erfahrener Benutzer
                        • 10.10.2009
                        • 508

                        #12
                        Hallo Joanna,

                        ja, über den Versand steht da nichts, Aber es steht da, dass vor Erbringung der Leistung gezahlt werden muss. Wenn die Urkunden, bzw die Kopien davon, per Nachnahme bezahlt werden, ist die Leistung bereits erbracht.

                        Viele Grüße
                        Roswitha
                        Suche nach Kreutzburg, Kreuzburg, Creutzburg, Creuzburg.

                        Kommentar

                        • Joanna

                          #13
                          Zitat von Roswitha Beitrag anzeigen
                          Hallo Joanna,

                          ja, über den Versand steht da nichts, Aber es steht da, dass vor Erbringung der Leistung gezahlt werden muss. Wenn die Urkunden, bzw die Kopien davon, per Nachnahme bezahlt werden, ist die Leistung bereits erbracht.

                          Viele Grüße
                          Roswitha
                          Liebe Roswitha,

                          das steht doch in dem von Dir eingestellten Text überhaupt nicht.

                          Und ob es uns nun passt oder nicht, wir müssen wohl oder übel solche Praktiken akzeptieren. Ansonsten bleibt ja nur noch der Rechtsweg.

                          Schönes Wochenende Joanna

                          Kommentar

                          • offer
                            Erfahrener Benutzer
                            • 20.08.2011
                            • 1909

                            #14
                            Zitat von Liisa Beitrag anzeigen
                            ...Dieser Brief wurde mir ohne jede "Vorwarnung" bzw. ohne jeden vorherigen Hinweis per Nachnahme übersandt!...
                            Man kann die Annahme auch verweigern, wenn man keine Nachnahmesendung erwartet.
                            This is an offer you can't resist!

                            Kommentar

                            • Liisa

                              #15
                              Hallo offer,

                              ja, man kann die Annahme verweigern. Aber wer macht das, wenn er endlich einen langgesuchten Vorfahren gefunden hat und davon ausgehen kann, daß er aufgrund der erwarteten Heiratsurkunde endlich den Geb.-Ort erfährt? Und das weiß das Standesamt Göttingen natürlich. Also bin ich letztendlich gezwungen, die Nachnahme anzunehmen oder diesem Ahnen, der einer meiner Hauptlinien angehört und ein naher Verwandter war, Adieu zu sagen. Das ist nicht die feine englische Art.

                              Grüße von Liisa

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X