Hallo Federwolke,
es MUSS nicht sein, daß es eingetragen wurde. Ob es eine Vorschrift gab, weiß ich leider nicht (könnte man sicher rausfinden, aber wozu?), aber ich hatte schon alles mögliche:
Sterbeeintrag auf der Geburtsurkunde
Heiratseintrag auf der Geburtsurkunde
Sterbeeintrag auf der Heiratsurkunde
Geburtseintrag der Kinder auf der Heiratsurkunde etc.
Hing sicher auch davon ab, wie gewissenhaft der Standesbeamte seine Arbeit versah.
Heute ist es wohl so, daß beim Tod einer Person eine Nachricht darüber (mit Registernummer etc.) an das Standesamt ergeht, die die Geburt beurkundet hat. Es sei denn dieses StA liegt in den ehem. deutschen Gebieten, dann gehts ans StA1 in Berlin.
Lg von econ
es MUSS nicht sein, daß es eingetragen wurde. Ob es eine Vorschrift gab, weiß ich leider nicht (könnte man sicher rausfinden, aber wozu?), aber ich hatte schon alles mögliche:
Sterbeeintrag auf der Geburtsurkunde
Heiratseintrag auf der Geburtsurkunde
Sterbeeintrag auf der Heiratsurkunde
Geburtseintrag der Kinder auf der Heiratsurkunde etc.
Hing sicher auch davon ab, wie gewissenhaft der Standesbeamte seine Arbeit versah.
Heute ist es wohl so, daß beim Tod einer Person eine Nachricht darüber (mit Registernummer etc.) an das Standesamt ergeht, die die Geburt beurkundet hat. Es sei denn dieses StA liegt in den ehem. deutschen Gebieten, dann gehts ans StA1 in Berlin.
Lg von econ

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