Hallo zusammen,
ich habe Schwierigkeiten zu verstehen, weshalb meine unehelich geborene Vorfahrin, die in anhängendem Taufeintrag getauft wird, trotzdem den Nachnamen des benannten Vaters trägt. In etwa lautet der Eintrag so:
"Am 03.10.1786 ist Maria Charlotte Reuter, Tochter des Johann Friedrich Reuters in Güntersen, mit einer unehelichen Tochter niedergekommen, zum Vater ist durch die Bademutter der Müller angegeben worden Georg Wilhelm Keller zu Imbsen wohnhaft. Das Kind ist am 8.10.1786 getauft und Maria Sophia Henriette genannt worden."
Der Randvermerk:
"Laut Protokoll vom Gericht Adelebsen, des 01.12.1786 ist Kellner für unschuldig erkannt und der Klage entledigt worden."
Ich verstehe den Text eigentlich so, dass der Georg Wilhelm Kellner nicht der Vater ist, da er wohl das Gericht Adelebsen davon überzeugen konnte, dass er nicht der Vater des Kindes ist ODER,
dass die Zeugung dieser Tochter im gegenseitigen Einvernehmen stattfand, aber dann verstehe ich weiterhin nicht, weshalb die Mutter Kellner vor Gericht angeklagt hat. Normalerweise geschieht eine Namensübernahme doch nur, wenn der Vater das Kind nachweislich anerkannt hat. Was hier ja nicht wirklich der Fall ist.
Bei der Heirat des Kindes am 30.05.1811 in Güntersen heißt es auch "....Maria Sophia Henriette Kellner zu Güntersen, weiland Maria Charlotte Reuter daselbst uneheliche Tochter..."
Im Anhang der Eintrag aus Archion.
Vielleicht kann mir einer den Kontext besser erklären.
Ich danke im Voraus.
Viele Grüße
Christoph
ich habe Schwierigkeiten zu verstehen, weshalb meine unehelich geborene Vorfahrin, die in anhängendem Taufeintrag getauft wird, trotzdem den Nachnamen des benannten Vaters trägt. In etwa lautet der Eintrag so:
"Am 03.10.1786 ist Maria Charlotte Reuter, Tochter des Johann Friedrich Reuters in Güntersen, mit einer unehelichen Tochter niedergekommen, zum Vater ist durch die Bademutter der Müller angegeben worden Georg Wilhelm Keller zu Imbsen wohnhaft. Das Kind ist am 8.10.1786 getauft und Maria Sophia Henriette genannt worden."
Der Randvermerk:
"Laut Protokoll vom Gericht Adelebsen, des 01.12.1786 ist Kellner für unschuldig erkannt und der Klage entledigt worden."
Ich verstehe den Text eigentlich so, dass der Georg Wilhelm Kellner nicht der Vater ist, da er wohl das Gericht Adelebsen davon überzeugen konnte, dass er nicht der Vater des Kindes ist ODER,
dass die Zeugung dieser Tochter im gegenseitigen Einvernehmen stattfand, aber dann verstehe ich weiterhin nicht, weshalb die Mutter Kellner vor Gericht angeklagt hat. Normalerweise geschieht eine Namensübernahme doch nur, wenn der Vater das Kind nachweislich anerkannt hat. Was hier ja nicht wirklich der Fall ist.
Bei der Heirat des Kindes am 30.05.1811 in Güntersen heißt es auch "....Maria Sophia Henriette Kellner zu Güntersen, weiland Maria Charlotte Reuter daselbst uneheliche Tochter..."
Im Anhang der Eintrag aus Archion.
Vielleicht kann mir einer den Kontext besser erklären.
Ich danke im Voraus.
Viele Grüße
Christoph
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