Hallo, Focke 13!
Ja, an einen Unfall kann man glauben, da musste man dann je nach Hergang das Verschulden Dritter ausschließen, daher dann die Staatsanwaltschaft.
An einen Herzinfarkt glaube ich in dem Zusammenhang eher nicht, denn der gehört eigentlich nicht in die Gruppe "ungeklärter Tod", um den sich die Staatsanwaltschaft bemüht.
1989 ist ja nun noch nicht "Antike", da werde ich mal lauschen, ob es irgendwo noch Akten zu jenem Fall gibt. - Die fast immer übliche Archivierungsfrist von 30 Jahren ist ja noch nicht abgelaufen
Ja, an einen Unfall kann man glauben, da musste man dann je nach Hergang das Verschulden Dritter ausschließen, daher dann die Staatsanwaltschaft.
An einen Herzinfarkt glaube ich in dem Zusammenhang eher nicht, denn der gehört eigentlich nicht in die Gruppe "ungeklärter Tod", um den sich die Staatsanwaltschaft bemüht.
1989 ist ja nun noch nicht "Antike", da werde ich mal lauschen, ob es irgendwo noch Akten zu jenem Fall gibt. - Die fast immer übliche Archivierungsfrist von 30 Jahren ist ja noch nicht abgelaufen
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