Der Begriff "Herrenmann"

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  • dirkjo
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 2461

    Der Begriff "Herrenmann"

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1681
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Winsen


    Hallo,

    es gibt "Das Lagerbuch des Amtes Winsen von 1681", aus dem das beigefügte Bild stammt. Dort, wo bei anderen Einträgen der Gutsherr eingetragen ist, steht bei diesem Eintrag der Begriff "Herrenmann". Was bedeutet dieser Begriff?

    Vielen Dank
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße
    Dirk
  • Hobby-Forscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.01.2015
    • 676

    #2
    Hallo dirkjo,

    schau mal hier:


    oder


    Ein Herrenmann ist demnach ein "zum Kriegsdienst verpflichteter freier Landbesitzer".
    Gruß
    der "Hobby-Forscher"

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4070

      #3
      Hallo,
      Herrenmänner waren in dem Dorf, mit dem ich mich beschäftige (Niedersachsen),
      solche Bauern, die ihre Steuern und ihre Hand-und Spanndienste direkt dem Fürsten
      (fürstl. Amt) schuldig waren und nicht einem (lokalen) Adligen.
      VG
      mawoi

      Kommentar

      • dirkjo
        Erfahrener Benutzer
        • 04.01.2010
        • 2461

        #4
        Hallo,

        bedeutet das auch, dass ihnen das Land gehörte und sie es nicht gepachtet hatten? Bei den anderen Einträgen wurde immer der Gutsherr aufgeführt. Hier nicht.
        Viele Grüße
        Dirk

        Kommentar

        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 4070

          #5
          Hallo dirk,
          das Land gehörte dem Fürsten direkt, keinem Gutsherrn. Die Ablösungen wurden später an das fürstl Amt bezahlt.
          VG
          mawoi

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