Rostocker Eintrag:
"Bräutigam ist wegen Ehebruchs der Frau durch Erkenniß des hies. Ehegerichtes d. d. Rostock 1868 Novb. 10 von Christ. Dorotte Sophia geb. Köster geschieden. In dieser Erkenntniß ist dem Mann die Wiederverheirathung gestattet und durch Erkentniß des Oberk. d.d. Schw. 1872 Oktob. 24 bestätigt"
Biestower Eintrag:
"d. Bräutigam schon einmal verheirathet mit Christiane Dorothea Sophie geb. Köster, von selbiger geschieden d. d. Ehegericht zu Rostock 1869, Nov 10. Erkäntniß z. Wiederverheirathung bestätigt d. d. h. O. K. 1872, Oct. 24."
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