Erbensuche Frankfurter Intelligenzblatt 1857

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • GertrudF
    Erfahrener Benutzer
    • 10.02.2006
    • 3136

    Erbensuche Frankfurter Intelligenzblatt 1857

    Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaften nachbenannter verstorbener Personen:
    des Telegraphisten Joseph Schulte aus Bremen bei Gött.,

    des Lehrers Hermann Friedrich. Kraiß aus Reussen

    des Invaliden -Sergeanten Johann Franz Loßmann vom hiesigen Linienmilitair;

    des Taglöhners Jacob Ludwig Schlungbaum aus Höchst a. R;

    des ,hiesigen Bürgers und Auslaufers Johann Balthasar Kraft;

    der Maria Justine Pitsch, geb. Hofbauer, aus Wimmingen;

    des Porzellanmalers Anton Buscheck aus Prag;

    Erb- und sonstige Ansprüche und Forderungen zu machen haben, werden hierdurch auf- gefordert, solche so gewiß in dem anmit auf Donnerstag den 22. Januar 1857, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine dahier anzuzeigen, als ansonsten diese Nachlässe dem hiesigen Fiskus überwiesen werden sollen.
    Viele Grüße

    Gertrud


    Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ist ein Ozean.

    Schäme dich nicht deiner Ahnen, du hast auch keinen Anteil an ihren Verdiensten.
  • GertrudF
    Erfahrener Benutzer
    • 10.02.2006
    • 3136

    #2
    Alle, welchen Ansprüche an den dahier befindlichen Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns und Fabrikbesitzers zu Nürnberg Karl Hörmann (von Hörmann) und dessen gleichfalls verstorbenen Ehefrau (Anna) Margarete Katharina Hörmann zustehen, haben solche binnen 4 Wochen dahier geltend zu machen, indem nach Ablauf dieser Frist die Ueberweisung der dahier befindlichen Nachlaßobjecte an die Rechtsnachfolger der Erblasser nicht beanstandet werden soll.

    Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 27. September 1856 dahier verstorbenen Johann Adam Sülzer aus Mehlen im Fürstenthum Waldeck zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Jutestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

    Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 7. April 1857 verstorbenen hiesigen Bürgers und Schreinermeisters Johann Gottlieb B. zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen, auswärts wohnenden Jutestat - Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
    Viele Grüße

    Gertrud


    Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ist ein Ozean.

    Schäme dich nicht deiner Ahnen, du hast auch keinen Anteil an ihren Verdiensten.

    Kommentar

    • GertrudF
      Erfahrener Benutzer
      • 10.02.2006
      • 3136

      #3
      Der seit vielen Jahren verschollene, am 31. Juni 178l zu Holzdorf in der Niederlausitz geborne Johann Andreas Roch, Sohn des dortigen Schuhmachers Johann Andreas Roch und dessen Ehefrau Maria Elisabeth, geb. Lehmann, oder dessen etwaige Leibeserben, werden hiermit aufgefordert, sich binnen sechs Monaten bei unterfertigtem Gerichte zu melden, indem nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist beigebrachte Johann Andreas Roch für todt und als ohne Leibeserben verstorben erklärt werden soll.

      Über das Vermögen des Heinrich Jungmann, Bäckers und Ortsbürger zu Bornheim und dessen Ehefrau Magdalena, geb. Altvater, hat das unterzeichnete Gericht heute Concurs erkannt.Demnach werden Alle, welche an diese Gemeinschuldner aus irgend einem Rechts- gründe Forderungen zu machen haben, hierdurch vorgeladen, solche in der auf Montag den 12. Januar 185t vormittags 10 Uhr, anberaumten Tagfahrt vor der angeordneten Gerichtskommission entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten hiesigen Anwalt klar zu stell, auch hinsichtlich eines etwaigen Vorzugsrechtes zum Protocolle zu verhandeln, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse. Es wird keine weitere Ladung, ergehen, sondern nur, nachdem die gegenwärtige den Acten gekommen ist, der Ausschluß der nicht aufgetretenen Gläubiger in öffentlich hiesigen Blättern bekannt gemacht werden.

      Über den Nachlaß der Bürgerswittwe Maria Dietz, vorher verehelichte Hunger, geb. Emmel hat das unterzeichnete Gericht heute Concurs erkannt. Demnach werden alle, welche an diesen Nachlaß aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen zu machen haben, hierdurch vorgeladen, solche in dem auf Montag den 19. Januar 1857 vormittags 10 Uhr anberaumten Tagfahrt vor der angeordneten Gerichts-Commission. entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten hiesigen Anwalt klar zu stellen, auch hinsichtlich eines etwaigen Vorzugsrechtes zum Protocolle zu verhandeln, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse. Es wird keine weitere Ladung ergehen, sondern nur, nachdem die gegenwärtige zu den Acten gekommen ist, der Ausschluß der nicht aufgetretenen Gläubiger minöffentlichen hiesigen Blättern bekannt gemacht werden.
      Viele Grüße

      Gertrud


      Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ist ein Ozean.

      Schäme dich nicht deiner Ahnen, du hast auch keinen Anteil an ihren Verdiensten.

      Kommentar

      • GertrudF
        Erfahrener Benutzer
        • 10.02.2006
        • 3136

        #4
        Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 13. November 1856 verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Jobann Joseph Julius Bodenstaff und dessen am 9. Februar 1829 verstorbenen Ehefrau Fanny, geb. Sinsheim, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen, zum Theile auswärts wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabsorgt werde.

        Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 8. Juni 1848 verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Johann Carl Klotz und dessen am 11. November 1856 verstorbenen Ehefrau Anna Christina Dorothea, geb. Soldan, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen, zum theile auswärts wohnenden Testaments-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

        Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an dem Nachlaß des am 10. Juli 1856 verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Johann Georg Christian Daems zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen, zum theile auswärts wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
        Viele Grüße

        Gertrud


        Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ist ein Ozean.

        Schäme dich nicht deiner Ahnen, du hast auch keinen Anteil an ihren Verdiensten.

        Kommentar

        • GertrudF
          Erfahrener Benutzer
          • 10.02.2006
          • 3136

          #5
          Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 7. December 1855 verstorbenen hiesigen Bürgerin Anna Eleonore Eckher, geb. Tritschler, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen, auswärts wohnenden Insestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

          Der hiesige Bürgerssohn Carl Friedrich Rohr, dessen Aufenthalt nicht zu ermitteln ist, wird auf Antrag der Handlung R. Fulda & B. Orb zu Gelnhausen wegen der von dieser gegen ihn erhobenen Klage auf Zahlung eines Wechselbetrags von 135 st. 41 tr. sammt Zinsen und Kosten hierdurch aufgefordert, in dem hiermit auf Montag den 19. Januar 1857, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine in Selbstperson oder durch einen aus der Zahl der hiesigen Advokaten zu bevollmächtigenden Anwalt sein Accept auf dem Wechsel, Anlage I zur Klage, anzuerkennen, auch etwaige weitere Erklärung auf dieselbe abzugeben, bei Vermeidung, daß das Accept für anerkannt erachtet, und gegen den Beklagten, unter Ausschluß mit weiterer Erklärung ferner, was Rechtens, erkannt werden wird, auch alle künftigen Verfügungen für den Beklagten anstatt der Behändigung lediglich an der Amtstafel angeheftet werden sollen.
          Viele Grüße

          Gertrud


          Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ist ein Ozean.

          Schäme dich nicht deiner Ahnen, du hast auch keinen Anteil an ihren Verdiensten.

          Kommentar

          • GertrudF
            Erfahrener Benutzer
            • 10.02.2006
            • 3136

            #6
            Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaften nachbenannter verstorbener Personen:

            des Hausknechts Johann Georg Thon aus Kreuzebtr;

            des Schauspielers Ludwig Friedrich Theodor Vohmeier aus Hannover;

            des hiesigen Bürgers und Sattlermeisters Philipp Franz Poppert;

            des Jacob Salomon, Wasserträgers, angeblich aus Merchingen

            der Dienstmagd Apollonia Dau aus Deibesheim;

            des Knechts Adam Mühlhaus aus Rückers

            Erb- und sonstige Ansprüche und Forderungen zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, solche so gewiß in dem auf Donnerstag den 15. Januar 1857, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine dahier anzuzeigen, als ansonsten der Nachlaß No.1 ohne einige Sicherheit an den auswärtigen Erben verabfolgt, die Nachlässe No. 2 bis 6 über dem hiesigen Fiscus überwiesen werden sollen.
            Viele Grüße

            Gertrud


            Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ist ein Ozean.

            Schäme dich nicht deiner Ahnen, du hast auch keinen Anteil an ihren Verdiensten.

            Kommentar

            • GertrudF
              Erfahrener Benutzer
              • 10.02.2006
              • 3136

              #7
              Gegen den hiesigen Bürger und Kärcher Johann Peter Gackstädter und gegen dessen Kinder aus erster Ehe mit Susanne Gackstädter, geb. Hartenstein, wird in Gemäßheit Erkenntnisses deS Stadt-Gerichts vom 6. October v. I. das Unterpfand: Eine Behausung, zu Sachsenhausen an der Kirchhofftraße liegend, mit No. X (10) bezeichnet, sammt Zugehörungen, gibt 3 fl. 1 kr. Laudemium an hiesige Stadt, b) 6 fl. Laternengelb, für das darauf haftende Capital von 17509 st, sammt Zinsen und Kosten hiermit zum ersten Male feil geboten. Auf des Unterzeichneten Amtszimmer sind die Steigbedingungen zu erfahren, auch können daselbst bis zum demnächst bekannt gemacht werdenden Versteigerungstermine einstweilige Gebote zu Protokoll gegeben werben.

              Alle, welche an den Nachlaß der als Dienstmagd dahier am 1. März 1856 verstorbenen Elisabetha Pläß (Pleh), aus Heddernheim, Forderungen zu machen haben werden aufgefordert, solche binnen vier Wochen bei unterzeichnetem Gerichte anzumelden, indem nach Ablauf dieser Frist der fragliche Nachlaß an die Heimathsbehörde der Verstorbenen verabfolgt werden wird..

              Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaften nachbenannter verstorbener Personen: der Dienstmagd Juble Simon aus Düdelsheim und der Dienstmagd Caroline Dorothea Burckert (Burckhard) aus Mainz Erb- und sonstige Ansprüche und Forderungen zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, solche so gewiß in dem anmit auf Donnerstag den 15. Januar 1857, vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine dahier anzuzeigen, als ansonsten der Nachlaß No. 1 ohne einige Sicherheit an die Heimathsbehörde der Verstorbenen verabfolgt, der Nachlaß No. 2 aber dem hiesigen Fiscus überwiesen werden soll.
              Viele Grüße

              Gertrud


              Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ist ein Ozean.

              Schäme dich nicht deiner Ahnen, du hast auch keinen Anteil an ihren Verdiensten.

              Kommentar

              Lädt...
              X