Hallo.
Nach meinen Erfahrungen mit Kirchenbucheintragungen war Grund für die Buße in der Regel ein vorehelicher Geschlechtsverkehr. Hier sind zwei Beispiele aus den Trauungseintragungen von Bodersweier:
1710: "Soll sie geschwängert haben. Kirchenbuß gethan."
1714: "war aber die Braut schwanger, haben Kirchenbuß gethan."
Gruß
AugustinMichel
Dem kann ich nur zustimmen.
Bei einer abgelegten Kirchenbuße sollte man primär immer erst mal von einer sogenannten "Sittlichkeitssünde" ausgehen, was im Klartext heißt, das die Braut bei der Hochzeit schon schwanger, bzw. schon niedergekommen war.
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