heirat nach abgelegter Busse

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  • Müldner
    Erfahrener Benutzer
    • 06.12.2009
    • 330

    heirat nach abgelegter Busse

    Hallo

    ich finde bei mehrere Daten die Bemerkung: heirat fand statt nach abgelegter Busse o.ä. Wass bedeutet dass?
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 16925

    #2
    Hallo
    Erklärung der Buße, siehe hier:


    Erkenntnis der eigenen Schuld.
    Begangene Sünden bereuen, und versprechen zukünftig keine Sünden zu begehen
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 10.10.2014, 23:46.
    Viele Grüße

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    • Kasstor
      Erfahrener Benutzer
      • 09.11.2009
      • 13449

      #3
      Hallo,

      eventuell wurde Buße auch in der Bedeutung für eine Bußzeit gebraucht. sh zB hier: http://books.google.de/books?id=6os-...ed=0CCQQ6AEwBA bei Wiederverheiratung o.ä. ( das Buch behandelt allerdings zumindest in diesem Teil die altkirchlichen Vorschriften ).
      Hier: http://books.google.de/books?id=7Kc9...C3%9Fe&f=false wohl aktueller.

      Freundliche Grüße

      Thomas
      Zuletzt geändert von Kasstor; 11.10.2014, 09:06.
      FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

      Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

      Kommentar

      • AugustinMichel
        Erfahrener Benutzer
        • 17.07.2014
        • 153

        #4
        Hallo.
        Nach meinen Erfahrungen mit Kirchenbucheintragungen war Grund für die Buße in der Regel ein vorehelicher Geschlechtsverkehr. Hier sind zwei Beispiele aus den Trauungseintragungen von Bodersweier:
        1710: "Soll sie geschwängert haben. Kirchenbuß gethan."
        1714: "war aber die Braut schwanger, haben Kirchenbuß gethan."
        Gruß
        AugustinMichel

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        • trompetenmuckl
          Erfahrener Benutzer
          • 15.12.2010
          • 790

          #5
          Hallo.

          Dem kann ich nur zustimmen.
          Bei einer abgelegten Kirchenbuße sollte man primär immer erst mal von einer sogenannten "Sittlichkeitssünde" ausgehen, was im Klartext heißt, das die Braut bei der Hochzeit schon schwanger, bzw. schon niedergekommen war.

          Gruß
          Jens
          Danke und Gruß
          Jens

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