Oeffentliche Ladung.
Der am 16 December 1792 geborene hiesige Bürger und Schlossermeister Philipp Christoph Friedrich Karoß, über dessen Aufenthalt und Leben oder Sterben es seit dem Jahre 1845 an Nachricht fehlt, wird hiermit aufgefordert, sich vor dem 18. September 1863 bei unterfertigtem Gerichte zu melden, indem der genannte Verschollene nach fruchtlosen Ablaufe dieses Termins für todt erklärt werden soll.
Frankfurt a. M., den 18. März 1863. Stadt-Gericht II.
Kirchner.
Dr. Demmer, Secr.
Oeffentliche Ladung.
Der am 9. September 1802 mit Anna Katharina Scondo getraute Bürger zu Oberrad und Hufschmied Conrad Martin, über dessen Aufenthalt und Leben seit mehr als
30 Jahren jede Nachricht fehlt, wird hiermit aufgefordert, sich
vor dem 17. August 1863
bei dem unterfertigten Gerichte zu melden, indem nach fruchtlosem Ablaufe dieser Frist
der genannte Verschollene für todt erklärt werden soll.
Frankfurt a. M., den 16. Februar 1863. Stadtgericht II.
Kirchner.
Dr. Demmer, Secr
Oeffentliche Ladung.
Der am 9. September 18l3 geborene Sohn des gewesenen hiesigen Bürgers und
Handelmanns Ludwig Kasmir Roth und dessen Ehefrau, Johanne Christine, geb. Fresenius, mit Namen Johann Georg Roth, über dessen Aufenthalt und Leben seit mehr
als dreißig Jahren jede Nachricht fehlt, sowie auch die etwaigen Leibeserben desselben,
werden hiermit aufgefordert, sich
vor dem 4 März l864
bei dem unterfertigten Gerichte ,zu melden, indem nach fruchtlosen Ablaufe dieser Frist
der genannte Verschollene für ohne Leibeserben verstorben erklärt weiden soll.
Frankfurt a. M.. den 4. September 1863. Stadt-Gericht U.
Kirchner.
Dr. Demmer, Secr.
Oeffentliche Ladung.
Die am 17. September 1793 geborne Maria Catharina Schugard , geb. Happ,
aus Mittetallbach, über deren Leben seit einer langen Reihe von Jahren jede Nachrtcht
fehlt, sowie auch die etwaigen Leibeserben derselben werden hiermit aufgefordert, sich
vor dem 21. März 1864
bei unterfertigtem Gericht zu melden, indem die genannte Verschollene nach fruchtlosem
Ablaufe dieses Termins für ohne Leibeserben verstorben erkläert werden soll.
Frankfurt a. M., den 21. September 1863. Stadt-Gericht II.
Kirchner.
Dr. Demmer, Secr.
Der am 16 December 1792 geborene hiesige Bürger und Schlossermeister Philipp Christoph Friedrich Karoß, über dessen Aufenthalt und Leben oder Sterben es seit dem Jahre 1845 an Nachricht fehlt, wird hiermit aufgefordert, sich vor dem 18. September 1863 bei unterfertigtem Gerichte zu melden, indem der genannte Verschollene nach fruchtlosen Ablaufe dieses Termins für todt erklärt werden soll.
Frankfurt a. M., den 18. März 1863. Stadt-Gericht II.
Kirchner.
Dr. Demmer, Secr.
Oeffentliche Ladung.
Der am 9. September 1802 mit Anna Katharina Scondo getraute Bürger zu Oberrad und Hufschmied Conrad Martin, über dessen Aufenthalt und Leben seit mehr als
30 Jahren jede Nachricht fehlt, wird hiermit aufgefordert, sich
vor dem 17. August 1863
bei dem unterfertigten Gerichte zu melden, indem nach fruchtlosem Ablaufe dieser Frist
der genannte Verschollene für todt erklärt werden soll.
Frankfurt a. M., den 16. Februar 1863. Stadtgericht II.
Kirchner.
Dr. Demmer, Secr
Oeffentliche Ladung.
Der am 9. September 18l3 geborene Sohn des gewesenen hiesigen Bürgers und
Handelmanns Ludwig Kasmir Roth und dessen Ehefrau, Johanne Christine, geb. Fresenius, mit Namen Johann Georg Roth, über dessen Aufenthalt und Leben seit mehr
als dreißig Jahren jede Nachricht fehlt, sowie auch die etwaigen Leibeserben desselben,
werden hiermit aufgefordert, sich
vor dem 4 März l864
bei dem unterfertigten Gerichte ,zu melden, indem nach fruchtlosen Ablaufe dieser Frist
der genannte Verschollene für ohne Leibeserben verstorben erklärt weiden soll.
Frankfurt a. M.. den 4. September 1863. Stadt-Gericht U.
Kirchner.
Dr. Demmer, Secr.
Oeffentliche Ladung.
Die am 17. September 1793 geborne Maria Catharina Schugard , geb. Happ,
aus Mittetallbach, über deren Leben seit einer langen Reihe von Jahren jede Nachrtcht
fehlt, sowie auch die etwaigen Leibeserben derselben werden hiermit aufgefordert, sich
vor dem 21. März 1864
bei unterfertigtem Gericht zu melden, indem die genannte Verschollene nach fruchtlosem
Ablaufe dieses Termins für ohne Leibeserben verstorben erkläert werden soll.
Frankfurt a. M., den 21. September 1863. Stadt-Gericht II.
Kirchner.
Dr. Demmer, Secr.
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