Volljährig um 1552

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  • Elgor
    Neuer Benutzer
    • 09.09.2005
    • 1

    Volljährig um 1552

    Ich habe eine Frage, bei der ich nicht weiter komme. Von einer Person habe ich leider nicht das Geburtsdatum. Ich habe lediglich die Aussage, dass er zu einem bestimmten Termin noch nicht ganz volljährig war und einen Vormund brauchte. Der Gerichtstermin war 1552. Region: Hessen; Landkreis Marbug / Biedenkopf. Kann mir jemand sagen, wann man zu der Zeit Volljährig wurde?

    Danke im Voraus!

    Elgor
  • zimba123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.02.2011
    • 735

    #2
    Volljährigkeit 17. Jahrhundert | Rheinland

    Hallo,

    ich bin durch die Suche über diesen älteren - leider bis dato unbeantworteten - Beitrag gestolpert.

    Konkret interessiert mich, in welchem Alter man um 1663 im Rheinland volljährig war? Ist es richtig, dass zu der Zeit das Römische Recht galt, d.h. 14 Jahre für Jungen und 12 Jahre für Mädchen.

    Ich habe die Abschrift einer Kopfsteuerliste aus 1663 vorliegen, wo eine volljährige und damit steuerpflichtige Tochter gelistet ist. Damit ließe sich also das Geburtsjahr eingrenzen.

    Diesen Artikel habe ich gelesen:


    Viele Grüße
    Simone
    Viele Grüße
    Simone

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