Ich habe eine Frage, bei der ich nicht weiter komme. Von einer Person habe ich leider nicht das Geburtsdatum. Ich habe lediglich die Aussage, dass er zu einem bestimmten Termin noch nicht ganz volljährig war und einen Vormund brauchte. Der Gerichtstermin war 1552. Region: Hessen; Landkreis Marbug / Biedenkopf. Kann mir jemand sagen, wann man zu der Zeit Volljährig wurde?
Danke im Voraus!
Elgor
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Elgor
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