Beilage 14, Darmstadt den 9. Juni 1897
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schiffer Johann Lerch III. zu Nierstein, in Anerkennung der von ihm mit Muth und Entschlossenheit sowie unter eigener Lebensgefahr ausgeführten Rettung des Wilhelm Kessel in Nierstein vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
Gemäß Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht
Darmstadt den 26. Mai 1897
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schiffer Johann Lerch III. zu Nierstein, in Anerkennung der von ihm mit Muth und Entschlossenheit sowie unter eigener Lebensgefahr ausgeführten Rettung des Wilhelm Kessel in Nierstein vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
Gemäß Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht
Darmstadt den 26. Mai 1897
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