Beilage 30, Darmstadt, 30. Dezember 1896
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schornsteinfeger Heinrich Bernhardt aus Büdingen, in Anerkennung der von demselben mit Muth und Entschlossenheit sowie unter eigenen Lebensgefahr ausgeführten Rettung des Schornsteinfegers Wilhelm Schrön zu Weisenau am 11. Dezember l. Js. vom Tode des Erstickens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 28. November 1896
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schornsteinfeger Heinrich Bernhardt aus Büdingen, in Anerkennung der von demselben mit Muth und Entschlossenheit sowie unter eigenen Lebensgefahr ausgeführten Rettung des Schornsteinfegers Wilhelm Schrön zu Weisenau am 11. Dezember l. Js. vom Tode des Erstickens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 28. November 1896
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