Auswanderung oder Wanderschaft

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    Auswanderung oder Wanderschaft

    [fragebogen]Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: vor1781
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung:Holzhausen über Aar
    fernabfrage.ahnenforschung.net vor der Beitragserstellung genutzt: ja

    Hallo Hessenspezialisten

    Mein 3fach Urgroßvater der Weber Johannes Donecker * 1755-1760 in Holzhausen über Aar (heute Gemeinde Hohenstein/Untertaunus im Rheingau-Taunus-Kreis)
    muß vor 1780 aus diesem Ort ins Herzogtum Berg nach Schöller (bei Wuppertal) ausgewandert sein.

    Brauchte er dazu eine Entlassung des Landesherren, wenn ja,
    wo könnten dazu Unterlagen zu finden sein?
    Oder war er als Webergeselle auf der Wanderschaft und brauchte dazu einen Wanderpass,
    wenn ja, wer stellte diesen aus?

    Wer kennt sich in der Geschichte dieser Gegend aus und hat eine Idee wo ich suchen könnte?.
    Gibt es aus dieser Zeit Auswanderer-Listen oder ähnliches?
  • Hibol

    #2
    Hallo Helga,

    Auswanderung war Staatssache, insofern ist zu klären, zu welchem Staatsgebiet Holzhausen 1780 gehörte, Großherzogthum Hessen-Nassau? Wer war Rechtsnachfolger dieses Landes? Das Land Hessen? Jedenfalls befinden sich die Auswanderungsakten im zuständigen Staatsarchiv.

    Ich habe mich im Rahmen meiner Amerika-Auswandererforschung immer köstlich amüsiert, wenn ich auf Akten mit dem Titel gestoßen bin: " Die Auswanderung der Kunigunde Schmidt aus Heldritt nach Hetschbach betreffend". Die beiden Dörfer liegen gerade mal 3 km auseinander Aber leider verlief zwischen beiden seit 1684 die Grenze zwischen den Herzogthümern Sachsen-Coburg-Gotha und Sachsen-Hildburghausen-Meiningen und das bis 1918, heute Grenze Thüringen-Bayern

    LG
    Hibol

    Kommentar

    • Medy

      #3
      Hallo Hibol,

      danke für Deine Antort.
      Du machtst mir ja vielleicht Mut.

      Für mich als Landesunkundigen, wird es nun noch schwerer, das zusrändige Archiv zu finden.

      Kommentar

      • Wolfg. G. Fischer
        Erfahrener Benutzer
        • 18.06.2007
        • 5516

        #4
        Hallo Helga,

        zuständig ist das Hessische Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden, aber die Wahrscheinlichkeit, das sich aus dieser Zeit etwas über Wanderschaft und Entlassung findet, halte ich leider für sehr gering.

        LG Wolfgang

        Kommentar

        • Medy

          #5
          Hallo Wolfgang,

          danke für den Hinweis.

          aber Versuch macht klug, man kann es ja mal versuchen.

          Kommentar

          • AlAvo
            • 14.03.2008
            • 6277

            #6
            AW:Auswanderung oder Wanderschaft

            Zitat von Wolfg. G. Fischer Beitrag anzeigen
            Hallo Helga,

            zuständig ist das Hessische Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden, aber die Wahrscheinlichkeit, das sich aus dieser Zeit etwas über Wanderschaft und Entlassung findet, halte ich leider für sehr gering.

            LG Wolfgang

            Hallo Helga,
            hallo Wolfgang,

            zu jener Zeit war das legale Betreten eines anderen Hoheitsgebietes i. d. R. nur mit gültigen Reisepässen möglich.
            Diese Pässe wurden vom jeweiligen und zuständigen "Amt" des Wohnortes genehmigt und ausgestellt.
            Die Austellung erfolgte nach gewissen Kriterien, z. B. ein vorhandenes Bürgerrecht, vorhandene oder abgeleistete Wehrpflicht, usw.. Diese Pässe waren zeitlich begrenzt und mußten immer wieder erneuert werden.

            Bei einer Auswanderung, also der Verlegung des Lebensmittelpunktes, war i. d. R. eine offizielle Entlassung aus dem Bürgerverband notwendig. Diese Entlassung unterlag ebenso den o. g. Krtiterien und setzte eine schriftliche Bestätigung zur Aufnahme in den Bürgerverband des jeweiligen neuen Hoheitsgebites voraus. Daher waren immer zwei Behörden, also des bisherigen und des neuen Gebietes beteiligt. Dieser Umstand erhöht die Chancen entsprechende Dokumente zu finden.

            Ich bin im Besitz von vielen Schriftwechseln und erteilten Pässen sowie Akten zur Entlassung meiner Vorfahren, die allesamt aus Archiven stammen.

            Es dürfte nicht die Frage sein, ob in Archiven etwas zu finden ist, sondern wo? Eine Vielzahl von Akten gerade, zur Passerteilung, sind oftmals nicht in den Archivbeständen erfasst, dennoch vorhanden.

            Ich hoffe, mit diesen Angaben ein wenig zu helfen?


            Viele Grüße
            AlAvo
            War Mitglied der Lettischen Kriegsgräberfürsorge (Bralu Kapi Komiteja)

            Zirkus- und Schaustellerfamilie Renz sowie Lettland

            Reisenden zu folgen ist nicht einfach, um so mehr, wenn deren Wege mehr als zweihundert Jahre zurück liegen!


            Kommentar

            • Medy

              #7
              Hallo AlAvo,

              danke für Deine ausführlichen Erklärungen.

              Es war mir schon klar das die Auswanderer eine Entlassung aus dem jeweiligen Untertanenverband brauchten.
              Nur aus welchem ist die Frage und wurde diese Erlaubnis überhaupt eingeholt?
              Was ist, wenn er der Militärpflicht entgehen wollte und deswegen das Land verließ?
              Du siehst, es tun sich immer neue Fragen auf.

              Kommentar

              • AlAvo
                • 14.03.2008
                • 6277

                #8
                AW:Auswanderung oder Wanderschaft

                Zitat von Medy Beitrag anzeigen
                Hallo AlAvo,

                danke für Deine ausführlichen Erklärungen.

                Es war mir schon klar das die Auswanderer eine Entlassung aus dem jeweiligen Untertanenverband brauchten.
                Nur aus welchem ist die Frage und wurde diese Erlaubnis überhaupt eingeholt?
                Was ist, wenn er der Militärpflicht entgehen wollte und deswegen das Land verließ?
                Du siehst, es tun sich immer neue Fragen auf.

                Hallo Helga,

                vielen Dank für Deine Rückmeldung.

                ich denke, die Klärung des damals zuständigen Amtes sowie das heutige zuständige Archiv dürfte lösbar sein.

                Sofern er eine Ausreise unerlaubt war, wurde diese bei einer längeren Abwesenheit ebenso amtlich erfasst. Dies gilt ebenso bei einem Entzug von der Wehrpflicht. In beiden Fällen wurden z. B. auch Steckbriefe ausgestellt.

                Die Lösung dürfte, also bei dem zuständigen Archiv liegen.


                Viele Grüße
                AlAvo
                War Mitglied der Lettischen Kriegsgräberfürsorge (Bralu Kapi Komiteja)

                Zirkus- und Schaustellerfamilie Renz sowie Lettland

                Reisenden zu folgen ist nicht einfach, um so mehr, wenn deren Wege mehr als zweihundert Jahre zurück liegen!


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