Urtheile vom Spezial=Gericht Mainz

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  • anika
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    • 08.09.2008
    • 2611

    Urtheile vom Spezial=Gericht Mainz

    Regierungsblatt Darmstadt 1840
    Durch Urtheil vom 18. Nov.1839 wurde Heinrich Schäfer, 50 Jahre alt, Schneider in Worms wegen des Verbrechens eines in einem bewohnten Hause mittels Einsteigens verübten Diebstahls zu 5 jähriger Zwangsarbeit und unter Leibeshaft zu den Kosten des Prozesses, sowie Stellung einer Caution von 100 fl. verurteilt und die Restitution der entwendeten Gegenstände, sowie die Einrückung des Urtheils in das Regierungsblatt verordnet.

    Durch Urtheil vom 19.Nov. 1839 wurde Karl Emilian Löwenheim, 19 Jahre alt, Conditorgehilfe, gebürtig in Röttingen, königl.baierischen Landgerichts Aub, wohnhaft in Würzburg, wegen des Verbrechens eines in einem Gasthaus mit... inneren Einbruchs verübten Diebstahls zu 5 jähriger Zwangsarbeit und unter körperlicher Haft zu den Kosten des Prozesses verurtheilt und die Restitution der entwendeten Gegenständen und die Einrückung des Urtheils in das Gr. Regierungsblatt verordnet; im Wege der Gnade wurde die Dauer der Strafe auf 2 1/2 Jahre ermäßigt.

    Durch Urtheil vom 19.Nov1839 wurde Balthasar Berninger, 34 Jahre alt, Küfer und Bierbrauer in Elfenfeld, im Königreich Baiern, wegen des Verbrechens eines Angriffs auf die Schamhaftigkeit, verübt unter Anwendung von Gewaltthätigkeiten zu 5 jähriger Zwangsarbeit, und unter körperlicher Haft zu den Kosten des Prozesses verurtheilt und die Einrückung des Urtheils in das Gr. Regierungsblatt verordnet.

    anika
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  • anika
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    • 08.09.2008
    • 2611

    #2
    Regierungsblatt Darmstadt 1840
    Durch Urtheil vom 18. Nov.1839 wurde Heinrich Schäfer, 50 Jahre alt, Schneider in Worms wegen des Verbrechens eines in einem bewohnten Hause mittels Einsteigens verübten Diebstahls zu 5 jähriger Zwangsarbeit und unter Leibeshaft zu den Kosten des Prozesses, sowie Stellung einer Caution von 100 fl. verurteilt und die Restitution der entwendeten Gegenstände, sowie die Einrückung des Urtheils in das Regierungsblatt verordnet.

    Durch Urtheil vom 19.Nov. 1839 wurde Karl Emilian Löwenheim, 19 Jahre alt, Conditorgehilfe, gebürtig in Röttingen, königl.baierischen Landgerichts Aub, wohnhaft in Würzburg, wegen des Verbrechens eines in einem Gasthaus mit... inneren Einbruchs verübten Diebstahls zu 5 jähriger Zwangsarbeit und unter körperlicher Haft zu den Kosten des Prozesses verurtheilt und die Restitution der entwendeten Gegenständen und die Einrückung des Urtheils in das Gr. Regierungsblatt verordnet; im Wege der Gnade wurde die Dauer der Strafe auf 2 1/2 Jahre ermäßigt.

    Durch Urtheil vom 19.Nov1839 wurde Balthasar Berninger, 34 Jahre alt, Küfer und Bierbrauer in Elfenfeld, im Königreich Baiern, wegen des Verbrechens eines Angriffs auf die Schamhaftigkeit, verübt unter Anwendung von Gewaltthätigkeiten zu 5 jähriger Zwangsarbeit, und unter körperlicher Haft zu den Kosten des Prozesses verurtheilt und die Einrückung des Urtheils in das Gr. Regierungsblatt verordnet.

    Durch Urtheil vom 20.Nov1839 wurde Ludwig Rumpf, 28 Jahre alt, Fuhrmann aus Worms, wegen des Verbrechens des Diebstahls von Ackergerätschaften auf freien Felde, zu 5 Jahren Einsperrung, Kosten des Prozesses unter Leibeshaft, stellung einer Caution von 150 fl. verurtheilt
    und die Restitution der entwendeten Gegenstände, sowie die Einrückung des Urtheils in das Gr. Regierungsblatt verordnet. Die Dauer der Strafe wurde im Wege der Gnade auf 2 Jahre herabgesetzt.

    anika
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    • anika
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      • 08.09.2008
      • 2611

      #3
      [quote=anika123;245818]Regierungsblatt Darmstadt 1840
      Durch Urtheil vom 18. Nov.1839 wurde Heinrich Schäfer, 50 Jahre alt, Schneider in Worms wegen des Verbrechens eines in einem bewohnten Hause mittels Einsteigens verübten Diebstahls zu 5 jähriger Zwangsarbeit und unter Leibeshaft zu den Kosten des Prozesses, sowie Stellung einer Caution von 100 fl. verurteilt und die Restitution der entwendeten Gegenstände, sowie die Einrückung des Urtheils in das Regierungsblatt verordnet.

      Durch Urtheil vom 19.Nov. 1839 wurde Karl Emilian Löwenheim, 19 Jahre alt, Conditorgehilfe, gebürtig in Röttingen, königl.baierischen Landgerichts Aub, wohnhaft in Würzburg, wegen des Verbrechens eines in einem Gasthaus mit... inneren Einbruchs verübten Diebstahls zu 5 jähriger Zwangsarbeit und unter körperlicher Haft zu den Kosten des Prozesses verurtheilt und die Restitution der entwendeten Gegenständen und die Einrückung des Urtheils in das Gr. Regierungsblatt verordnet; im Wege der Gnade wurde die Dauer der Strafe auf 2 1/2 Jahre ermäßigt.

      Durch Urtheil vom 19.Nov1839 wurde Balthasar Berninger, 34 Jahre alt, Küfer und Bierbrauer in Elfenfeld, im Königreich Baiern, wegen des Verbrechens eines Angriffs auf die Schamhaftigkeit, verübt unter Anwendung von Gewaltthätigkeiten zu 5 jähriger Zwangsarbeit, und unter körperlicher Haft zu den Kosten des Prozesses verurtheilt und die Einrückung des Urtheils in das Gr. Regierungsblatt verordnet.

      Durch Urtheil vom 20.Nov1839 wurde Ludwig Rumpf, 28 Jahre alt, Fuhrmann aus Worms, wegen des Verbrechens des Diebstahls von Ackergerätschaften auf freien Felde, zu 5 Jahren Einsperrung, Kosten des Prozesses unter Leibeshaft, stellung einer Caution von 150 fl. verurtheilt
      und die Restitution der entwendeten Gegenstände, sowie die Einrückung des Urtheils in das Gr. Regierungsblatt verordnet. Die Dauer der Strafe wurde im Wege der Gnade auf 2 Jahre herabgesetzt.

      Durch Urtheil vom 20.Nov 1839 wurde Georg bopp, 29 Jahre alt, Leinenweber, gebürtig in Mainz und wohnhaft in Bretzenheim, wegen des Verbrechens zweier zur Nachtzeit mittels Einsteigens und Einbruchs verübter Diebstähle zu 10 jähriger Zwangarbeit und unter Leibeshaft zu den Kosten des Prozesses, sowie zur Stellung einer Caution von 100fl. verurtheilt, die Restitution der entwendeten Gegenstände, sowie die Einrückung des Urtheils in das GR Regierungsblatt verordnet.

      anika
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      • anika
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        • 08.09.2008
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        #4
        Durch Urtheil vom 22. Nov. 1839 wurde Philipp Schnell 59 Jahre alt, Müller, gebürtig in Laubenheim an der Nahe, wohnhaft zu Planig, wegen des Verbrechens des wissentlichen betrügerischen Gebrauchs einer verfälschten Privaturkunde zu 6 jähriger Einsperrung und unter Leibeshaft zu einer Geldbuße von 50 fl. und den Kosten des Prozesses, sowie stellung einer Caution von 150 fl. verurtheilt, die Confiscation der verfälschten Urkunde und die Einrückung des Urtheils n das Gr. Amtsblatt verordnet. Im Wege der Gnade wurde die Strafe auf 3 1/2 Jahre herabgesetzt


        [quote=anika123;247590]Durch Urtheil vom 22. Nov. 1839 wurde Philipp Schnell 59 Jahre alt, Müller, gebürtig in Laubenheim an der Nahe, wohnhaft zu Planig, wegen des Verbrechens des wissentlichen betrügerischen Gebrauchs einer verfälschten Privaturkunde zu 6 jähriger Einsperrung und unter Leibeshaft zu einer Geldbuße von 50 fl. und den Kosten des Prozesses, sowie stellung einer Caution von 150 fl. verurtheilt, die Confiscation der verfälschten Urkunde und die Einrückung des Urtheils n das Gr. Amtsblatt verordnet. Im Wege der Gnade wurde die Strafe auf 3 1/2 Jahre herabgesetzt

        Durch Urtheil vom 23. nov. 1839 wurde Philipp Karst, 20 Jahre alt, Steindrucker in Mainz, wegen des Verbrechens einer in der Nachtzeit
        bewohnten Hauses mittels Einsteigens und Einbruchs verübten Diebstähle
        zu 5 jährigen Zwangsarbeit, zu den Kosten des Prozesses unter körperlicher Haft, stellung einer Caution von 100 fl.verurtheilt
        Im Gnadenwege wurde die Strafe auf 2 1/2 Jahre herabgesetzt.


        Durch Urtheil vom 27. Nov. 1839 wurde Martin Gottsleben,19 Jahre alt, Goldarbeiter in Mainz, wegen der Verbrechens zweier in bewohnten Hause mittels Einbrechung verübter Diebstähle zu 5 Jahren Zwangsarbeit und unter körperlicher Haft zu den Kosten des Prozesses. Stellung einer Caution von 100 fl. verurtheilt, die Restittuion der entwendeten Gegenstände, sowie die Einrückung des Urtheils in das Gr.Regierungsblatt verordnet. Die Strafe wurde im Gnadenwege auf 3 Jahre herabgesetzt.
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