Der Großherzogl. Hess. Kreisrath des Kreises Offenbach
Maurer
Straferkenntnisse sind erlassen worden und zur Vollstreckung gekommen
es wurden verurtheilt
Margaretha Ackermann, geborene Vogel von Rauheim, wegen drittem Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 6 monaten, durch Erkentniß vom 15. November 1839
Konrad Bach aus Gräfenhausen, wegen Verwundung des Jacob Petri daselbst, in eine Correctionshausstrafe von 8 Monaten, durch Erkentniß
vom 6. April 1839
Georg Maximilian Bär von Darmstadt, wegen großen Diebstahls, in eine Zuchthausstrafe von 10 Monaten, durch Erkentniß vom 11. Januar 1840
Johann Philipp Becker von Reinheim,wegen Fälschung und Unterschlagung,
sodann wegen Fertigung von 2 falschen Zeugnissen in das Wanderbuch seines mitgesellen, und wegen Täuschung öffentlicher Behörden durch den Gebrauch jenes Wanderbuchs, in eine Correctionhausstrafe von 4 Monaten,durch Erkentniß vom 4. November 1839
Hartmann Bernhard, Schreinergeselle von darmstadt, wegen Fälschung in eine Correctionhausstrafe von 3 Monaten, durch Urtheil vom 22. April 1839
anika
Maurer
Straferkenntnisse sind erlassen worden und zur Vollstreckung gekommen
es wurden verurtheilt
Margaretha Ackermann, geborene Vogel von Rauheim, wegen drittem Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 6 monaten, durch Erkentniß vom 15. November 1839
Konrad Bach aus Gräfenhausen, wegen Verwundung des Jacob Petri daselbst, in eine Correctionshausstrafe von 8 Monaten, durch Erkentniß
vom 6. April 1839
Georg Maximilian Bär von Darmstadt, wegen großen Diebstahls, in eine Zuchthausstrafe von 10 Monaten, durch Erkentniß vom 11. Januar 1840
Johann Philipp Becker von Reinheim,wegen Fälschung und Unterschlagung,
sodann wegen Fertigung von 2 falschen Zeugnissen in das Wanderbuch seines mitgesellen, und wegen Täuschung öffentlicher Behörden durch den Gebrauch jenes Wanderbuchs, in eine Correctionhausstrafe von 4 Monaten,durch Erkentniß vom 4. November 1839
Hartmann Bernhard, Schreinergeselle von darmstadt, wegen Fälschung in eine Correctionhausstrafe von 3 Monaten, durch Urtheil vom 22. April 1839
anika

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