für die im Internet zugänglichen Register des Personenstandsarchivs Hessen gilt (in Absprache mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten) abweichend von den allgemein bekannten Fristen folgende Regelung:
Geburten: 110 Jahre
Heiraten: 84 Jahre
Sterbefälle: 60 Jahre
Urkunden aus Büchern, die sich schon im Personenstandsarchiv befinden (mit den bekannten Fristen 110/80/30 Jahre), aber noch nicht im Internet zugänglich sind, können per Email vom Personenstandsarchiv bestellt werden.
Reichlich spät, aber ich sage noch Danke für die Aufklärung!
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