2. März 1940
Das Sondergericht in Hamburg betrafte den 57 Jahre alten
Ferdinand Reimers und den 50 Jahre alten Ernst Reimers
mit fünf Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrenrechtsverlust.
Den 50 Jahre alten Ernst Behn mit einem Jahr, sechs Monaten Zuchthaus und zwei Jahren Ehrenrechtsverlust.
Die Angeklagten hatten wochenlang die Nachrichten des englischen Senders abgehört und sich ständig darüber unterhalten.
Das Sondergericht in Hamburg betrafte den 57 Jahre alten
Ferdinand Reimers und den 50 Jahre alten Ernst Reimers
mit fünf Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrenrechtsverlust.
Den 50 Jahre alten Ernst Behn mit einem Jahr, sechs Monaten Zuchthaus und zwei Jahren Ehrenrechtsverlust.
Die Angeklagten hatten wochenlang die Nachrichten des englischen Senders abgehört und sich ständig darüber unterhalten.
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