Liebe Hamburger,
mir liegt eine Heiratsurkunde von 1884 aus Hamburg vor. Darin ist jeweils der Vater der Brautleute als Zeugen genannt.
Einer ist durch eine Bürgerbescheinigung, der andere durch eine Aufnahmeurkunde anerkannt. Worin besteht genau der Unterschied? Kommt man an solche Urkunden oder Bescheiningungen ran?
Danke für die Hilfe
Edda
mir liegt eine Heiratsurkunde von 1884 aus Hamburg vor. Darin ist jeweils der Vater der Brautleute als Zeugen genannt.
Einer ist durch eine Bürgerbescheinigung, der andere durch eine Aufnahmeurkunde anerkannt. Worin besteht genau der Unterschied? Kommt man an solche Urkunden oder Bescheiningungen ran?
Danke für die Hilfe
Edda
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