Graeber - Ablauf des Grabes???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • wolfusa
    Erfahrener Benutzer
    • 12.12.2009
    • 1421

    Graeber - Ablauf des Grabes???

    Wie koennen wir fuer das Forum von Friedhofsverwaltungen erfahren,
    welche Graeber eingeebnet werden und vielleicht die letzte Gelegenheit
    ein Bild zu erhaschen.
    Tschuess Wolfgang
  • alter Schwede
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2009
    • 1534

    #2
    Hallo Wolfusa!
    So ist es in Hamburg geregelt,

    Die Ruhezeit für die sterblichen überreste beträgt (auf den staatlichen Hamburger Friedhöfen) 25 Jahre, d.h. in dieser Zeit darf grundsätzlich die Totenruhe nicht gestört werden.

    Überlassungszeit, Grabverlängerung
    Von der Friedhofsverwaltung erhält man das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte gegen Zahlung einer überlassungsgebühr für 25 Jahre übertragen (überlassungszeit, "Grabkauf"). Soll nun später eine weitere Bestattung in dieser Grabstätte erfolgen, muß das Nutzungsrecht um die Jahre verlängert werden, die seit der letzten Bestattung verstrichen sind (Ruhezeitverlängerung). Beispiel: Im Jahre 2000 wird eine Wahlgrabstätte für 25 Jahre erworben, also bis 2025. Im Jahre 2020 soll dort wieder eine Bestattung sein. Somit muß das Nutzungsrecht um die schon verstrichenen 20 Jahre wieder auf 25 Jahre, also bis 2045 ergänzt ("nachgekauft") werden.

    Wenn du also das Todesjahr kennst, plus 25.
    Eine Mail an den Friedhof/Verwaltung geht auch.
    Gruß
    alter Schwede
    Gruß alter Schwede


    Suche alles zu diesen Familiennamen:

    Rattelmüller, Radelmüller, Augsburg, Ungetsheim, Breitenau, Rothenburg ob der Tauber, Kreis Ansbach
    Kiese, Vogelsang Nimptsch Niederschlesien, Breslau
    Görtz, Schleswig-Holstein, Hamburg, Schweden

    Kommentar

    • Philipp
      Erfahrener Benutzer
      • 19.07.2008
      • 841

      #3
      Hallo!

      Ich persönlich würde mit Fotos von Grabanlagen überhaupt nicht mehr zögern.

      Nicht einmal, weil ich da arge Befürchtungen hätte, dass Grab könnte durch Sachbeschädigung leiden, sondern einfach aufgrund der Grabbepflanzung.
      Sollten aus irgendeinem Grunde die Personen, die sich um das Grab kümmern, ausfallen, ist es ganz schnell vorbei mit der Leserlichkeit des unteren Teils von Inschriften. Leidliche eigene Erfahrung: Nach anderthalb Jahren war die unterste Textzeile weg - und direkt vor dem Grabstein wuchs ein Baum.

      Die Laufzeit sollte man erfragen, da sie nach meiner Kenntnis nicht bundeseinheitlich ist, sondern darauf abzielt, wie schnell der Zersetzungsprozess im Boden abläuft.

      Zudem scheint es Unterschiede zwischen kommunalen und kirchlichen Friedhöfen einserseits, sowie zwischen alten und neuen Verträgen andererseits zu geben.

      In Lübeck sind derzeit 20 Jahre üblich.

      Grüße

      Philipp

      Kommentar

      • lizzy

        #4
        Hallo Philipp,

        wir haben in Hamburg auf mehreren kirchlichen Friedhöfen Grabstellen und die laufen auch nach 20 Jahren ab.

        Gruß
        Lizzy

        Kommentar

        • wolfusa
          Erfahrener Benutzer
          • 12.12.2009
          • 1421

          #5
          Graeber

          Vielen Dank fuer die wertvollen Hinweise.
          Tschuess Wolfgang


          Dauersuche Hamburg> TREICHEL, HILDEBRAND(T), AHRENS, BRAESLER

          Kommentar

          • WinterLue
            Erfahrener Benutzer
            • 19.04.2010
            • 221

            #6
            Ausnahmen bestätigen die Regel:

            Auf dem Iserlohner Hauptfriedhof gibt es einen Teil mit alten Gräbern. Dieser alte Teil ist sogar denkmalgeschützt.
            Phillipps / Philipps: Mengerskirchen / Dillhausen / Iserlohn
            Mackenroth: Witzenhausen / Straßburg / Iserlohn
            Stüber: Ober-Weischlitz / Iserlohn / Tampere
            Winter: Hohenlimburg / Heimach (Nahe) / Schreibersdorf Kr Neumarkt

            Kommentar

            Lädt...
            X