Wer ist der Vater?

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  • AlfredM
    • 21.07.2013
    • 2247

    Wer ist der Vater?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1915
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Lünow
    Konfession der gesuchten Person(en): evangelisch
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):


    Hallo liebe Mitforscher

    Ich bitte euch um Rat.

    Im Jahre 1915 wurde ein Mädchen in Lünow geboren.
    Im Eintrag des St.A. steht nur die Mutter.
    Welche Möglichkeiten habe ich um den leiblichen Vater zu ermitteln?

    Das Standesamt Baruth konnte mir nicht weiterhelfen.

    Bin für jeden Rat, Hinweis dankbar.

    MfG

    Alfred
    MfG

    Alfred
  • Herbstkind93
    Erfahrener Benutzer
    • 29.09.2013
    • 1930

    #2
    Hallo,

    bei unehelichen Kindern hat man oft pech
    wohlmöglich haben diese Kinder selbst nie erfahren, wie ihr Vater hieß.
    Es gibt aber eine Möglichkeit: In meiner Familie gibt es den Fall einer unehelichen Geburt (1892), bei dem der Vater beim StA nicht angegeben ist, beim Taufeintrag aber sehr wohl angegeben ist. Selbst heutzutage ist das manchmal so. Auf der Taufurkunde meines Patenkindes steht der Vater drauf, auf der Geburtsurkunde nicht.

    LG
    Herbstkind
    Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

    Kommentar

    • AlfredM
      • 21.07.2013
      • 2247

      #3
      Hallo Herbstkind

      Danke für deine rasche Antwort.

      Ja der Taufeintrag wäre eine Möglicheit. Gab es sonst noch so was wie
      ein Gericht das die Vaterschaft feststellte.
      Voraussetzung natürlich, das die Mutter Unterhalt für das Kind wollte.
      Also hierüber Akten irgendwo vorhanden sind.

      Wenn ja, wo sind diese gelagert?

      MfG

      Alfred
      MfG

      Alfred

      Kommentar

      • Pantherwoods
        Erfahrener Benutzer
        • 13.11.2011
        • 186

        #4
        Sie müssen eine Anfrage beim zuständigen Standesamt stellen. Fragen Sie auch nach einer Feststellung der Vaterschaft bzw. ob sich später jemand dazu bekannt hat.

        In meinem Fall 1906 war es so, das sich jemand nach der unehelichen Geburt zum Vater bekannt hat, diese Anerkennung 18 Jahre später aber wieder aufheben ließ. Das war alles aktenkundig und wurde mir in Kopie vom Standesamt übermittelt.

        PW.

        Kommentar

        • AlfredM
          • 21.07.2013
          • 2247

          #5
          Hallo PW

          Danke für deinen Hinweis
          werde mal das zuständige Standesamt anschreiben.
          Hoffe sie haben etwas.

          MfG

          Alfred
          MfG

          Alfred

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