Gebühr für Archivfälle nach neuem Personenstandsgesetz

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  • Dorothea
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2008
    • 1407

    Gebühr für Archivfälle nach neuem Personenstandsgesetz

    Hallo Ihr,
    da mich über PN eine Anfrage erreichte, die für alle interessant ist, teile ich hier nun mein ermitteltes Ergebnis mit:
    Wir wußten bisher nicht, ob die 30.--€, die für einen (derzeit noch) von den Standesämtern zu bearbeitenden Archivfall zu bezahlen sind, jedes Mal erneut anfallen oder wie es sich damit verhält. Ich habe nunmehr die Auskunft vom Standesamt Berlin Charlottenburg erhalten, dass für diese 30.--€ fünf Anfragen bearbeitet werden dürfen - der Zeitraum der Gültigkeit beträgt ein Jahr. Ist das Jahr um, werden erneut 30.--€ fällig bei weiteren Anfragen.

    Gruß Dorothea -

    Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
    --------------------------------------------------------



  • Laurin
    Erfahrener Benutzer
    • 30.07.2007
    • 5676

    #2
    Hallo Dorothea,

    gilt das nur für das Archiv des Standesamtes Berlin-Charlottenburg?
    Falls ich in Berlin bei mehreren Standesämtern, aber stets zur gleichen Person im Archiv suchen muß, wie verhält es sich dann?
    Manchmal ist man ja nur eine Straße weiter weggezogen und gehört schon zum anderen Standesamtsbezirk.
    Ob die 30 € dann für jedes Standesamt erneut fällig werden?
    Freundliche Grüße
    Laurin
    (ex Mod. Namenkunde)

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    • Dorothea
      Erfahrener Benutzer
      • 01.03.2008
      • 1407

      #3
      Hallo Gerhard,
      wahrscheinlich hatte keiner unserer Forscher bisher so einen Fall (seit Jan. 2009 bis jetzt), sonst hätte hier vielleicht schon jemand darüber geschrieben? Ich konnte jetzt aktuell in keinem Standesamt dazu nochmals nachfragen, weil jetzt kein einziges mehr Sprechstunde hat. Die Antwort auf meine telefonische Nachfrage beim Landesarchiv ist auch noch etwas vage. Die entscheidende Mitarbeiterin, die es genauer wissen könnte, ist extrem schwer erreichbar (und derzeit gar nicht im Hause). Ich habe jetzt eine e-mail-Anfrage an das LA Berlin gestellt und werde über die Antwort hier berichten.
      Fakt ist: Die Berliner Standesämter sind autark, wenn wir dem einen StA 30.--€ überweisen, hat ein anderes ja nichts davon, das miteinander untereinander aufzurechnen, würde ja wiederum einen bürokratischen Aufwand bedeuten. Man müßte ja beweisen, dass man dem StA X gegenüber schon bezahlt hat und schon so und soviele Anträge bearbeitet wurden und man noch so und soviele "gut" hätte. Das kann eigentlich nicht gehen. Insoferen denke ich, es wird ganz sicher pro StA gemeint sein.
      ---
      Eine berechtigte Frage scheint mir jedoch zu sein, was wäre, wenn die PSt-Urkunden bereits im Archiv wären?
      Ob dann wohl pro Jahr 5 Fälle bearbeitet werden würden, unabhängig vom StA oder dann auch nach St-Ämtern unterschieden würde?
      ---
      Habe dies schriftlich nachgefragt. Derzeit wurde mir nur gesagt, dass es vermutlich noch 1 oder 1,5 J. dauern könne, bis die PSt-Urkunden vom LA übernommen werden könnten, denn personelle Dinge etc. sind zu klären.
      ---
      Ich melde mich, wenn ich mehr dazu weiß. Bzw., falls hier jemand schon einschlägige Erfahrungen gemacht haben sollte in Bezug auf mehrere Archiv-Fälle zu verschiedenen Standesämtern in Berlin - bitte melden!!!
      Gruß Dorothea -

      Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
      --------------------------------------------------------



      Kommentar

      • Laurin
        Erfahrener Benutzer
        • 30.07.2007
        • 5676

        #4
        Hallo Dorothea,

        "Zwischen-Dank" für Deine ausführliche Information.

        Es scheint ja doch noch vieles bzgl. Archivierung im Umbruch zu sein,
        z.B. kann das Standesamt Pankow derzeit nicht einmal mehr "online" bedienen.
        Freundliche Grüße
        Laurin
        (ex Mod. Namenkunde)

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        • GrafZahl
          Benutzer
          • 24.10.2007
          • 18

          #5
          Gebuehren bei mehreren Archiven

          Hallo,

          meine Erfahrung damit beschraenkt sich auf Mitte und Pankow. Ich hatte noch im vorigen Jahr eine Liste mit Suchanfragen ans StA Friedrichshain-Kreuzberg geschickt (die fragen dann alle anderen Standesaemter in Berlin), der aber erst in diesem Jahr (d.h. nach dem neuen Personenstandsrecht) bearbeitet wurde.

          Es ist tatsaechlich so, dass man fuer jeden Bezirk einzeln die EUR 30.00 bezahlen muss, wobei die genaue Handhabung sich von Bezirk zu Bezirk etwas unterscheidet. Bisher lief das bei mir so ab, dass Mitte und Pankow mir geschrieben haben (laeuft bei mir alles schriftlich, weil ich in England wohne), mit der Mitteilung dass sie einige der von mir gewuenschten Urkunden haben. Mit den Briefen kam auch gleich ein Formular (Benutzungsantrag). Pankow hat vor Zusendung der Urkunden die EUR 30,00 verlangt, Mitte hat mir geschrieben, sie wuerden "gegen Rechnung" zugeschickt. Zusaetzlich erhebt Mitte EUR 0.50 pro Kopie, Pankow hat sie mir ohne irgendwelche sonstige Gebuehren zugesandt.

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          • bartay
            Neuer Benutzer
            • 04.05.2009
            • 8

            #6
            Es gibt für die 30 Euronen aber eben jetzt auch die Möglichkeit, die Akten direkt durchzulesen, also selbst. Dafür benötigt man einen Termin. Bitte dabei aber die Schutzfristen beachten. Freue mich schon darauf, mal sehen was es bringt.

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            • Dorothea
              Erfahrener Benutzer
              • 01.03.2008
              • 1407

              #7
              Hallo Bartay,
              sag doch mal bitte, von welchem Ort und/oder StA und/oder Archiv Du sprichst. Ich selbst habe auf meine o.g. e-mail-Anfrage noch immer keine Antwort erhalten!

              Zu Sterbeeinträgen konnte ich ja inzw. auch Einsicht nehmen (im LA), hier handelte es sich um die Zweitschriften, aber andere Zweitschriften (z.B. zu Geb. und Ehen) sind offensichtlich bisher dort nicht vorhanden.
              Gruß Dorothea -

              Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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              • bartay
                Neuer Benutzer
                • 04.05.2009
                • 8

                #8
                Hallo Dorothea,

                e-Mails sind immer so eine Sache, man kann sie wegklicken oder lange nicht beantworten, daher gehe ich immer persönlich dort hin. In Kreuzberg kann man gleich einen Termin erhalten. Das Problem ist doch der Personalschlüssel für die anfallenden Arbeiten. Deshalb ja auch gleich das Archivgesetz mit 30 Euro Eintritt und der "Selbstsuchenfunktion". Immerhin hat man mal Einblick in Jahrhunderte alte Verzeichnisse (!) und mit etwas Glück und guter Vorbereitung findet man vielleicht auch was einen weiterbringt. Wenn man keine beglaubigten Kopien braucht, kostet die Ablichtung einheitlich 0,50 Euro.

                VG, Bartay

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                • Dorothea
                  Erfahrener Benutzer
                  • 01.03.2008
                  • 1407

                  #9
                  Hallo Bartay,
                  im Falle der Anfrage beim LA zu diesem Thema ist "die schriftliche Anfrage" Bedingung, mdl. kommt man nicht an diese Mitarbeiterin, ich habe dies selbst versucht, bei einem meiner Recherche-Termine dort und wurde aufgefordert, dies schriftlich zu machen. Dirk Scharff hat darüber auch schon in einem früheren Beitrag berichtet.
                  Gruß Dorothea -
                  P.S. Insofern ist es ja immer gut, wenn hier jemand über seine "neuen Erfahrungen" (in Bezug auf Berlin) berichtet.

                  Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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                  • bartay
                    Neuer Benutzer
                    • 04.05.2009
                    • 8

                    #10
                    Wie ist das eigentlich bei Gerichtsakten, wo findet man diese (bei mir geht es um eine Ehescheidung um 1925 beim Landgericht 2)?

                    Kommentar

                    • Dorothea
                      Erfahrener Benutzer
                      • 01.03.2008
                      • 1407

                      #11
                      Hallo Bartay,
                      ich hatte genau solch einen Fall, zu dem ich hier beim LA in Berlin nachgefragt habe, es ging auch um eine Ehescheidung und das Jahr war ebenfalls 1925. Man sagte mir solche Akten würden allenfalls dreißig Jahre aufbewahrt, es soll leider nichts mehr da sein!
                      Gruß Dorothea -

                      Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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                      • mglorenz
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.11.2006
                        • 253

                        #12
                        Hallo bartay,
                        nach vorheriger telefonischer Anfrage habe ich eine schriftlichen Antrag (bei mir waren es Adoptionsakten) an das AG Berlin-Mitte (Archiv) gestellt. Sehr freundliche Archivmitarbeiterin am AG Bln.-Mitte, leider konnte sie mir nicht weiterhelfen, da diese Akten nicht mehr existieren.
                        Freundliche Grüße
                        Ria
                        ständige Suche nach JENNY-Kientzheim/Elsaß, MOHN-Friesen/Elsaß, PETER und SCHEWELIES-Schlaugen, Stumbern/Ostpreußen, SINNREICH-Marsche, Grüben/Oberschlesien, BIRKE, BERTHOLD, BIERING/SA-A., PATZSCHKE-Lützen/SA-A.

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                        • bartay
                          Neuer Benutzer
                          • 04.05.2009
                          • 8

                          #13
                          Meine nächste negative Erfahrung war Neucölln. Dort muss man so arm sein, dass nicht nur jeder Vorgang!!! 30 Euro (60 Mark) kostet, auch wird das Archivgut auf praktische A3-Größe kopiert, denn dafür darf man pro Kopie ja 1 Euro (statt 0,50 Euro für A4) verlangen. Wer hätte früher für eine Kopie (nicht beglaubigt!) 60 Mark ausgegeben? Ausnahmen bestehen wohl nur bei Vorgängen, die sich auf den ersten beziehen. Die Gültigkeit der 30 Euro wurde mit "bis Jahresende" angegeben. Ist das rechtens? Was denken sich diese Herrschaften eigentlich, was sie da verzapfen?
                          Zuletzt geändert von bartay; 17.05.2009, 14:43.

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                          • mumof2
                            Erfahrener Benutzer
                            • 25.01.2008
                            • 1351

                            #14
                            Hallo,
                            hat jemand schon praktische Erfahrungen mit dem Standesamt I in der Rückerstraße? Vor 2009 konnte man dort nur forschen (lassen), wenn man direkter Nachfahre war. Ist das nun anders?
                            mumof2
                            Viele Grüße
                            mum of 2

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                            • Dorothea
                              Erfahrener Benutzer
                              • 01.03.2008
                              • 1407

                              #15
                              Hallo mumof2,
                              ich habe zwar keine 2009er Erfahrungen mit dem von Dir erwähnten StA, aber dessen ungeachtet, die Regeln des neuen Personenstandsgesetzes gelten für sämtliche Standesämter unseres Landes. Schau mal z.B. hier findest Du alles Wichtige zum neuen Gesetz: http://wiki-de.genealogy.net/Personenstandsgesetz

                              Gruß Dorothea -

                              Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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