Walter Schulz/Goldstein/Dittmar aus Berlin 1909

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  • mystik
    Erfahrener Benutzer
    • 19.11.2007
    • 749

    Walter Schulz/Goldstein/Dittmar aus Berlin 1909

    Hallo ihr Lieben

    mein verw. Ur-Opa August Peter Dittmar heiratete 11.09.1915 (114/1915 Oberschöneweide)zum 2 x die Caroline Ernestine Goldstein geb. Schulz.
    In der Urkunde ist die Mitteilung , das er den am 17.11.1909 (589/1909 Oberschöneweide)
    geborene Kind Walter seiner nunmehrigen Ehefrau anerkennt.

    Leider finde ich keinen Walter Schulz/Goldstein/Dittmar, da ich leider nicht weiß , welchen Nachnamen er bei der Geburt hatte , ob der geändert wurde bei der Heirat der Eltern usw.

    Vielleicht hat jemand ihn in seinen Aufzeichnungen.

    lieben Gruß
    Mystik
  • Herbstkind93
    Erfahrener Benutzer
    • 29.09.2013
    • 2004

    #2
    Hallo,

    ich verstehe nicht ganz, was du rausfinden willst?
    Das 1909 geborene Kind muss bei seiner Geburt den Geburtsnamen seiner Mutter gehabt haben, da er unehelich war - also Schulz. Nach dem ihm sein Vater anerkannt hat, hieß er Dittmar.

    Du hast ja auch seine genaue Geburtsurkundennummer, ab 2020 müsstest du die Urkunde beim Landesarchiv Berlin anfordern können.


    LG
    Herbstkind
    Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

    Kommentar

    • osoblanco
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2013
      • 648

      #3
      Warum sollte das Kind unehelich geboren worden sein? Ich würde eher sagen, daß es bei der Geburt Goldstein hieß. Aber auch das muß nicht viel heißen. Wenn der August Peter Dittmar nämlich eine Namenserteilung veranlaßt hat, dann gilt selbige rückwirkend ... und somit würde überall "geborener Dittmar" stehen. Nur im original Geburtsregistereintrag würde noch der originale Geburtsname zu finden sein.

      Am besten wäre es, das Geburtsregister einzusehen ... als direkter Nachkomme darf man das auch innerhalb der Datenschutzfristen, eventuell auch als naher Verwandter, aber das wäre eine Definitionssache.

      P.S.: Ob das mit der Namenserteilung auch bei ehelich geborenen Kindern so funktioniert, weiß ich nicht ... ich kenne nur einen Fall mit einem unehelich geborenen Kind.
      Zuletzt geändert von osoblanco; 14.07.2015, 19:10.

      Kommentar

      • Herbstkind93
        Erfahrener Benutzer
        • 29.09.2013
        • 2004

        #4
        @osoblanco

        seit wann werden denn eheliche Kinder nachträglich anerkannt?
        Es wird wohl geboren worden sein, als seine Mutter bereits verwitwet war.
        Und uneheliche Kinder von Witwen bekommen deren Geburtsnamen - also Schulz!
        Aber ab 1915 hieß er dann Dittmar.

        VG
        Zuletzt geändert von Herbstkind93; 14.07.2015, 20:05.
        Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

        Kommentar

        • osoblanco
          Erfahrener Benutzer
          • 22.11.2013
          • 648

          #5
          Zitat von Herbstkind93 Beitrag anzeigen
          seit wann werden denn eheliche Kinder nachträglich anerkannt?
          Das weiß ich eben nicht genau ... aber ich denke du hast recht, bei ehelich geborenen Kindern macht das eigentlich keinen Sinn.

          Mir fiel nur gerade meine Oma ein, die wurde unehelich geboren ... ihr leiblicher Vater fiel im 1. Weltkrieg und hat sie nie zu Gesicht bekommen. Acht Jahre später wurde sie vom Ehemann ihrer Mutter anerkannt. Fortan ist ihr wahrer Geburtsname nie wieder irgendwo aufgetaucht, überall heißt es immer "geborene [Nachname des Stiefvaters]". Auf ihrem Geburtsregistereintrag wurde das noch nachträglich als Namenserteilung vermerkt.
          Zuletzt geändert von osoblanco; 14.07.2015, 20:25.

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