Für Tod erklärt?

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  • tatrix
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2013
    • 219

    Für Tod erklärt?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: Ab 1943
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Berlin
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):

    Hallo

    Mich beschäftigt Folgendes. Mein Großvater wird ab 01/1943 in Stalingrad vermißt . Seine Frau , also meine Großmutter , verstarb 1946 in Berlin . Mein Vater wuchs in Heimen auf. Ist mein Großvater irgendwann für Tod erklärt worden ? Wenn ja wer hätte dies tun können und , für mich wichtig , wo könnte ich anfragen ? Beim Geburtsstandesamt ? WASt-Anfrage läüft auch seit einem Jahr.

    Würde mich über jeden Hilfsansatz freuen.

    Gruß
    tatrix
    Suche in Berlin und in Riga nach den FN Bitte !!
  • Brunoni
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2012
    • 2243

    #2
    Hallo tatrix,

    die Todeserklärung könnte im Ehe- oder Geburteneintrag vermerkt sein.
    Zwecks einer erneuten Eheschließung war diese Todeserklärung notwendig.
    Ich besitze selbst einen Eintrag mit diesem Vermerkt und dem Aktenzeichen vom Gericht.
    Bei einer Erbauseinandersetzung könnte ich mir auch diesen
    Sachverhalt vorstellen.

    Viele Grüße
    Bruni

    Kommentar

    • tatrix
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2013
      • 219

      #3
      Hallo Bruni

      Auf Ehe und Geburtseintrag ist nichts .Erneute Eheschließung fällt aus da seine Frau 1946 verstarb.

      Trotzdem Danke
      Gruß tatrix
      Suche in Berlin und in Riga nach den FN Bitte !!

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      • garrone81
        Benutzer
        • 04.02.2011
        • 81

        #4
        Hallo Tatrix, hast du schon mal beim Volksbund geschaut? Vielleicht ist sein Verbleib ja gar nicht mehr unbekannt. Die haben eine sehr umfassende Datenbank. Lg Garrone
        "Wir haben keine Zeit um über die Zeit zu reden, so viel Zeit haben wir nicht."

        Kommentar

        • Jürgen P.
          Erfahrener Benutzer
          • 07.03.2010
          • 1071

          #5
          Hallo,
          der Sterbebucheintrag deiner Großmutter könnte hilfreich sein.
          Fordere eine vollständige, ungebeglaubigte Kopie des Sterbebucheintrage mit allen Rand-/Fußvermerken an.
          Wenn noch überliefert eine vollständige Kopie der Sammelakte zu diesem Todesfall.

          Darin dürften/könnten Hinweise auf den Ehemann und minderjährige Kinder enthalten sein.

          Gruß Jürgen
          "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

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          • tatrix
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2013
            • 219

            #6
            Hallo Garrone und Jürgen

            Beim Volksbund ist er erst auf meine Initiative und den Suchdienst des DRK eingetragen worden.Auf dem Sterbebucheintrag steht ebenfalls nichts.

            Gruß
            tatrix
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            Kommentar

            • Jürgen P.
              Erfahrener Benutzer
              • 07.03.2010
              • 1071

              #7
              Verständnisfrage?:

              1. Welche Nachweise hast du dem Volksbund geliefert?
              2. Warum hast du uns diese Nachweise vorenthalten?
              3. Was hat dir der Suchdienst des DRK an Daten geliefert?
              4. Hast du die Sammelakte zum Tod deiner Großmutter 1946 eingesehen?

              Stelle die Antwort des DRK Suchdienstes anonymisiert ein, denn nur dann macht es Sinn das Thema weiter zu verfolgen. Wenn du die Sammelakte noch nicht eingesehen hast solltest du das tun.

              Es ist nicht anzunehmen, dass deine Großmutter 1946 ein Todeserklärungsverfahren eingeleitet hat.
              Wenn ausser deinem Vater aus der Ehe keine minderjährigen Kinder hervorgegangen sind, so ist anzunehmen, dass das Vormundschaftsgericht-/Amtsgericht in dem dein Vater im Heim war dies in den 1950iger Jahren eingeleitet hat.
              Warum?: Dein Vater hatte Anspruch auf eine Waisenrente!
              Gehe mal davon aus, das die zuständigen Behörden diesen Anspruch deines Vaters, wenn auch minderjährig, geklärt haben wollten! Im übrigen bestand der Anspruch auf Waisenrente auf dann, wenn dein Vater ein Ausbildung machte, Schule, Berufsausbildung über das 18. Lebensjahr hinaus.

              Gruß Jürgen

              P.S.
              Mit Verlaub, ich zweifle an deinen Forschungsergebnissen, der Herangehensweise für deine Anfragen und Übernahme deiner rudimendären Forschungsergebnisse in den genannten Datenbanken.
              Zuletzt geändert von Jürgen P.; 10.04.2015, 01:34.
              "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

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              • tatrix
                Erfahrener Benutzer
                • 20.02.2013
                • 219

                #8
                Hallo Jürgen

                Meinetwegen Kannst du an allem zweifeln ! Mein Großvater ist nach meiner Suchanfrage beim DRK und meine Nachfrage bei der WASt in den Listen des Volksbundes gelistet worden.Er gilt noch immer als vermißt.
                Sammelakte ist nicht existent .
                Ich möchte nur wissen , wo und wer könnte meinen Großvater für Tod erklärt haben.Wo könnte ich Unterlagen darüber finden.

                P.S. Ich stelle das ein , was ich möchte.Dein Ton mißfällt mir und wie gesagt kannst du an allem zweifeln.Ich wollte nur meine Frage beantwortet haben.Kannst du es, hilf.Wenn nicht laß es.

                tatrix
                Suche in Berlin und in Riga nach den FN Bitte !!

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                • Sittichkatze
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.10.2013
                  • 224

                  #9
                  Hallo Tatrix,
                  lass Dich nicht von einigen hier ärgern. Die wissen immer noch nicht, dass Berlin kein kleines Dorf ist, sondern eine GROßSTADT.
                  Du kannst, natürlich nur mit sehr langer Wartezeit, beim Standesamt I in Berlin nachfragen, ob zu deinem Großvater (gib hier alle Vornamen etc. mit an) ein Todesfeststellungsverfahren bzw. Todeserklärungsverfahren jemals eingeleitet wurde. (Diese Unterlagen werden auch nicht ans Archiv abgegeben, sondern bleiben dort) Sollte dieses so sein, sollte eigentlich auch, sofern die StÄ'er dieses zurück gemeldet haben, eine Reg.-Nr. und Sterbe-StA bekannt sein. Dann könntest Du evtl. erfahren, wer dieses Verfahren in die Gänge gebracht hat.
                  LG Sittichkatze

                  Mein Job im Landesarchiv Berlin ist meine zweite Heimat.

                  Kommentar

                  • tatrix
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.02.2013
                    • 219

                    #10
                    Hallo Sittichkatze

                    Endlich mal eine brauchbare Antwort !Damit kann ich was anfangen.
                    Danke und schönes Wochenende

                    Gruß
                    tatrix
                    Suche in Berlin und in Riga nach den FN Bitte !!

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                    • Henry Jones
                      Erfahrener Benutzer
                      • 31.12.2008
                      • 1709

                      #11
                      Zitat von Sittichkatze Beitrag anzeigen
                      Sollte dieses so sein, sollte eigentlich auch, sofern die StÄ'er dieses zurück gemeldet haben, eine Reg.-Nr. und Sterbe-StA bekannt sein. Dann könntest Du evtl. erfahren, wer dieses Verfahren in die Gänge gebracht hat.
                      Hallo,

                      zur Berichtigung: Die Todeserklärungsverfahren liefen über die Gerichte (i.d.R. Amtsgericht) und nicht über die Standesämter, d.h. es wird bei einer Todeserklärung keine Sterbeurkunde von einem Standesamt ausgestellt.

                      Beim Standesamt I kann man dagegen eine Kopie aus dem Buch für Todeserklärungen anfordern. Dort wurden alle Todeserklärungsbeschlüsse zentral erfasst. Sollte so ein Verfahren bei der gesuchten Person durchgeführt worden sein erhält man so Auskunft über das Gericht welches das Todeserklärungsverfahren durchgeführt hat samt Aktenzeichen.

                      Sobald diese Informationen vorliegen kann die Suche im Gericht bzw. Archiv weitergehen.

                      Siehe auch https://service.berlin.de/dienstleistung/326129/
                      Soweit ich weiß geht das auch recht schnell.

                      Gruß Alex

                      Kommentar

                      • tatrix
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.02.2013
                        • 219

                        #12
                        Hallo Alex

                        Dies ist die Art Antwort die wirklich weiter hilft.

                        Danke und schönes Wochenende

                        Gruß tatrix
                        Zuletzt geändert von tatrix; 11.04.2015, 13:15. Grund: verschrieben
                        Suche in Berlin und in Riga nach den FN Bitte !!

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                        • Grapelli
                          Erfahrener Benutzer
                          • 12.04.2011
                          • 2225

                          #13
                          Zitat von tatrix Beitrag anzeigen
                          Ist mein Großvater irgendwann für tot erklärt worden? Wenn ja, wer hätte dies tun können?
                          Hallo tatrix,

                          habe keine genauen Kenntnisse aber vermutlich können nur die Ehefrau bzw. die Erben jemanden für tot erklären lassen. Da die Ehefrau früh starb und dein Vater vermutlich andere Probleme hatte, bezweifle ich, dass da etwas zu finden ist. Versuch macht klug ...

                          Außerdem muss eine bestimmte Frist vergangen sein, bevor das Amt jemanden für tot erklärt. Die letzte große Freilassung von Kriegsgefangenen aus der SU passierte 1955. Wenn jemand den Großvater für tot erklärt hätte, dann doch sicher nur nach diesem Datum.
                          Zuletzt geändert von Grapelli; 11.04.2015, 14:13.
                          Herzliche Grße
                          Grapelli

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                          • tatrix
                            Erfahrener Benutzer
                            • 20.02.2013
                            • 219

                            #14
                            Hallo

                            Danke erst mal an (fast) alle. Habe soeben beim Standesamt I alles beantragt.
                            Mal sehen wie es weiter geht.

                            Gruß
                            tatrix
                            Suche in Berlin und in Riga nach den FN Bitte !!

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                            • tatrix
                              Erfahrener Benutzer
                              • 20.02.2013
                              • 219

                              #15
                              Hallo

                              Ich habe heute schon Antwort vom Standesamt I bekommen , leider negativ. Mein Vater teilte mir nun mit , dass das Heim früher aber Vollwaisenrente erhalten hat . Hiermal die Antwort


                              Sehr geehrter Herr Bitte,

                              leider kann das Standesamt I in Berlin die gewünschte Urkunde nicht ausstellen, da der Sterbefall in den hier vorliegenden Registern nicht beurkundet ist.
                              Es liegt ferner auch keine Mitteilung über eine Beurkundung bei einem anderen deutschen Standesamt vor.
                              Eine gerichtliche Todeserklärung konnte nicht ermittelt werden.


                              Wie und wo kann ich weitersuchen.Die Heime , in den mein Vater war , existieren nicht mehr oder er kann sich nicht mehr dran erinnern.
                              Bin über jeden Rat dankbar.

                              Gruß tatrix
                              Suche in Berlin und in Riga nach den FN Bitte !!

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