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  • Merle
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2008
    • 1273

    #16
    Zitat von DJ Scharff Beitrag anzeigen
    Ganz typische Sätze in dem Zusammenhang:

    "Das machen wir zum ersten Mal, da haben wir noch keine Erfahrung"
    "Wir haben nicht genug Personal"
    "Die Zuständigkeit ist nicht geklärt"
    "Wir wissen ja noch gar nicht was da kommt"
    Hihi, genau die gleichen Sätze habe ich auch gehört!!!!

    Gruß
    merle

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    • Dorothea
      Erfahrener Benutzer
      • 01.03.2008
      • 1415

      #17
      Zitat von Merle Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      die 30 Euro kann man nur dann nicht schlimm finden, wenn man mit 50 Euro gerechnet hat

      Ich habe jetzt den Fall einer kleinen Gemeinde aus der Nähe von Aachen (ich nenne mal den Ort nicht). Die haben die Unterlagen noch da (also nicht ins Archiv abgegeben) und behaupten, sie könnten ja jetzt solche Anfragen gar nicht mehr bearbeiten, da sie nicht mehr zuständig sind. Sie wollten aber nächste Woche bei einer Sitzung das Ganze mal zur Sprache bringen Hallo, was ist das denn???
      Ich habe meine Anfrage jetzt mal als Brief geschickt. Eine Kopie werden sie mir ja wohl machen können, eine Beglaubigung will ich ja gar nicht.

      Aber das Gesetz kam ja auch wirklich plötzlich und überraschend...

      Gruß
      merle
      Hallo Ihr,
      schließe mich Merle's Worten an, 30.--€ sind heftig. Und das gilt natürlich pro konkreter Anfrage, wie ich schon sagte. Dirk hat ja 50.-- € für die Vierjahressuche bezahlt.

      Vorher waren es aber für den Einzelfall 7.--€ (normale Standesamtsgebühr, Archivgeb. ca. 10.--€ - je nach Fall) und nun sind es mal eben 30.--€ pro Fall, als Archivfall, der in Berlin noch keiner ist.

      Ich konnte das ja auch kürzlich im Standesamt beobachten, ich habe eine Geburtsurkunde persönlich abgeholt. (Geb.-J. 1877). Das ging so, die Mitarbeiterin hatte vom Schreibtisch zum betreffenden Band keine 2m Fußweg (!), dann ging sie in den Nebenraum und machte die Kopie, ich ging bezahlen und das Ganze war erledigt. 5 Minuten Arbeit, aber meine weitere Anfrage zum Bruder meines Großvaters (1876 geb.!) darf in einer Aktenmappe hinter ihrem Schreibtisch ruhen. Es wurde mir mehrmals erklärt, dass man vor Februar keine Zeit hätte, dies zu bearbeiten!!! Muß man das verstehen

      Es grüßt zerknirscht - Dorothea

      Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
      --------------------------------------------------------



      Kommentar

      • DJ Scharff
        Erfahrener Benutzer
        • 15.09.2008
        • 180

        #18
        Zitat von Dorothea Beitrag anzeigen
        Hallo Ihr,
        schließe mich Merle's Worten an, 30.--€ sind heftig. Und das gilt natürlich pro konkreter Anfrage, wie ich schon sagte. Dirk hat ja 50.-- € für die Vierjahressuche bezahlt.

        Vorher waren es aber für den Einzelfall 7.--€ (normale Standesamtsgebühr, Archivgeb. ca. 10.--€ - je nach Fall) und nun sind es mal eben 30.--€ pro Fall, als Archivfall, der in Berlin noch keiner ist.

        Ich konnte das ja auch kürzlich im Standesamt beobachten, ich habe eine Geburtsurkunde persönlich abgeholt. (Geb.-J. 1877). Das ging so, die Mitarbeiterin hatte vom Schreibtisch zum betreffenden Band keine 2m Fußweg (!), dann ging sie in den Nebenraum und machte die Kopie, ich ging bezahlen und das Ganze war erledigt. 5 Minuten Arbeit, aber meine weitere Anfrage zum Bruder meines Großvaters (1876 geb.!) darf in einer Aktenmappe hinter ihrem Schreibtisch ruhen. Es wurde mir mehrmals erklärt, dass man vor Februar keine Zeit hätte, dies zu bearbeiten!!! Muß man das verstehen

        Es grüßt zerknirscht - Dorothea
        Hallo!

        Ja was soll ich sagen, für die einfache Antwort es gäbe keine Akten durfte ich letztlich beim Staatsarchiv Hannover über 19 Euro bezahlen, weil ein Beamter des gehobene Dienstes mir diese Auskunft schriftlich zukommen ließ und er dafür 15 Minuten Arbeitszeit plus Porto (!) berechnet hat!

        BTW ich habe noch keine 50 bezahlt, da ich ja nicht den Nachweis der direkten Linie erbringen konnte, somit hab ich natürlich Grund mich jetzt zu freuen. Aber ich gebe Euch völlig Recht, das sind unglaubliche Wucherpreise, zumal die Arbeit der Archive bereits mit den Steuergeldern bezahlt ist, denn Archive müssen vorgehalten werden.

        Nur macht da einer was gegen? Im Prinzip müssten dieses Leistungen kostenfrei für den Bürger erfolgen. Nur Kosten für Kopien und allenfalls eine
        Benutzungsgebühr sind akzeptabel, aber nicht diese Stundensätze.


        Gruss
        Dirk
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        • Hina
          Erfahrener Benutzer
          • 03.03.2007
          • 4661

          #19
          Zitat von DJ Scharff Beitrag anzeigen
          ... zumal die Arbeit der Archive bereits mit den Steuergeldern bezahlt ist, denn Archive müssen vorgehalten werden.
          Das ist zwar formal richtig, praktisch sieht es aber so aus, dass durch das neue Personenstandsgesetz wesentlich mehr Arbeitsleistungen durch die Archivare erfolgen, d.h. Personal und Geld wird zu knapp, es muss also aufgestockt werden. Nur wer will das einem Steuerzahler klar machen, das er durch die Änderung des Personenstandsgesetztes jetzt mehr Steuern zu zahlen hat. Der Steuerzahler sieht es eher nur ein, dass er die ordnungsgemäße Archivierung zu bezahlen hat, mehr aber nicht. Also gibt es wohl keine Alternative als rauf mit den Gebühren. Allerdings würde ich 30 EUR auch schon als die Grenze zum Wucher bezeichnen. Bisher wurde immer noch nach Leistung abgerechnet pro angefangene Viertelstunde. Andererseits wissen wir ja alle, dass sich die Archive an den Gebühren nicht bereichern, sondern das Geld auch wieder für die Arbeit der Archive eingesetzt wird und ohne die Archive würden wir alle ganz schön auf dem Schlach stehen. Wie man es dreht und wendet: Ahnenforschung ist und bleibt ein teures Hobby, das einfach nicht billiger wird.

          Viele Grüße
          Hina
          "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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          • DJ Scharff
            Erfahrener Benutzer
            • 15.09.2008
            • 180

            #20
            Hallo zusammen,

            es gibt neue Irritationen zu den 30 Euro.

            Laut Anfrage beim Landesarchiv ist das pro Antrag.
            Laut Auskunft aus Treptow soll das auch pro Antrag sein.

            Allerdings scheint es jetzt Unterschiede in der Frage zu geben was man unter "Antrag" versteht.

            Im Archiv ist unter Antrag wohl die Benutzergebühr zu verstehen, um im Archiv zu forschen. Soweit ich das verstehe wird die einmalig bezahlt.
            So wie die Patientengebühr (hat da jemand Erfahrung)

            In Treptow hingegen versteht man darunter wohl die Gebühr pro Antrag auf Auskunft plus weiterer Gebühren (Was ja dann unglaublich teuer wäre)

            Fakt ist, dass im Moment die Daten bei den Standesämtern verbleiben und die auf Grundlage des Archivgesetzes und der Archivgebührenordnung die Auskünfte für das Landesarchiv erteilen werden, bis dann irgendwann die Akten ins Landesarchiv umziehen. (nicht vor 2010)

            Angeblich scheitert die Auskunft im Moment an einem "Gesetz", welches wohl erst von der Senatsverwaltung des Innern verabschiedet werden muss - so der Tenor aus Treptow.


            Weiß von Euch jemand was dazu?

            Gruß
            Dirk
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