Vaterschaftsanerkennung 1930

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Ruhrpottmädel
    Erfahrener Benutzer
    • 08.06.2014
    • 137

    Vaterschaftsanerkennung 1930

    Hallo weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich versuchs mal.
    Es geht um eine Vaterschaftsanerkennung aus dem Jahr 1930. Das Kind wurde in Wanne-Eickel im Okt. 1930 geboren und Zwillinge ein Jahr davor. Herne hat jetzt geschrieben das sie diese Akte nicht mehr haben.
    Stimmt es das in Berlin davon noch was zuerfahren ist?
    Oder gibt es eine andere Möglichkeit noch den Vater aus findig zu machen? Habe die Geburtsurkunde der Kinder da steht nix.
    Kann mir vielleicht jemand einen Tip geben?
    Kann vielleicht auf der Sterbeurkunde von dem Mann der die Frau mit den Kindern geheiratet hat ein Urteil stehen weil er diese angenommen hat?
    Vielen Dank erstmal und schöne Grüße aus dem Sauerland vom Ruhrpottmädel Astrid
  • DaveMaestro
    Erfahrener Benutzer
    • 11.03.2012
    • 1622

    #2
    Geburtsurkunde

    Hallo Astrid,

    also ich kenne die Vaterschaftsanerkennung so: Beim Geburtsstandesamt des Register erfolgt ein Nachtrag, dieser wird auf der Originalgeburtsurkunde im Register beurkundet oder sogar neu ausgestellt.
    Ich hatte zwei Fälle, wo das Kind zuerst unehelich geboren wurde. Bei der Heirat wurde auch gleich die Vaterschafts mitbekundet und im zuständigen Geburtsregister eingetragen. Besitzt Du die Geburtsurkunden als Originalkopie oder nur eine Abschrift bzw. ein Stammbauch mit Reichsstempel? Der erste Schritt wäre dann das Geburtsstandesamt um die Originalkopie zu bitten, also keine Abschrift.
    Leider hast Du noch nicht geschrieben, warum Du denkst, dass in Berlin etwas zu finden ist? da Wanne-Eickel meines Erachtens im nördlichen Ruhrgebeit liegt?
    Als Nachfahre der Blutlinie müsste man sich an das Geburtsstandesamt wenden.

    Gruß Dave


    Kommentar

    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29605

      #3
      Hallo,

      ich kenne es so, daß ein Vermerk auf dem Geburtseintrag des Kindes steht und die Akten der Vaterschaftsanerkennung beim zuständigen Amtsgericht (bzw. im dafür zuständigen Archiv) zu finden sind.

      Warum sollte da was in Berlin sein?
      Zitat von Standesamt I in Berlin
      Ersatzstandesamt
      Im Rahmen seiner Funktion als Ersatzstandesamt führt das Standesamt I in Berlin eine Register- und Urkundensammlung für die ehemaligen deutschen Gebiete.

      Zentralstandesamt
      Als Zentralstandesamt ist das Standesamt I in Berlin zuständig für die Sammlung der amtsgerichtlichen Todeserklärungs- und Todesfeststellungsbeschlüsse und Aufbewahrung der nach dem Personenstandsgesetz der DDR hinterlegten Beschlüsse über Todeserklärungen und Feststellungen der Todeszeit.

      Das Standesamt I in Berlin ist außerdem zuständig für die Führung der zentralen Verzeichnisse für durch deutsche Standesämter nachbeurkundete und im Ausland erfolgte Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Geburten und Sterbefälle sowie der Verzeichnisse für Erklärungen zur Namensführung, bei denen kein Bezug zu einem inländischen Registereintrag vorhanden ist.

      Bestandsübersicht StA Berlin I
      (pdf)
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Ruhrpottmädel
        Erfahrener Benutzer
        • 08.06.2014
        • 137

        #4
        Hallo Xtine, ich hatte mal gehört wenn an Papiere mal was verloren geht oder so wie Herne Jugendamt nichts mehr hat kann man in Berlin auch diese dann anfordern. Deshalb meine Anfrage. Sorry. Das ist dann wohl falsch. Gruß vom Ruhrpottmädel Astrid Die Übereinstimmung der Ablichtung dieses als Geburtenregister beim Standesamt Herne geführten Geburtenbuches des Standesamts Wanne-Eickel jetzt Herne mit dem Original wird beglaubigt. Der Geburtsort gehört jetzt zu Herne. Die Ablichtung enthält keine Randvermerke / Folgeurkunde. 10.11.2010. So steht das da .
        Zuletzt geändert von Ruhrpottmädel; 21.07.2014, 19:53.

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator

          • 16.07.2006
          • 29605

          #5
          Zitat von Ruhrpottmädel Beitrag anzeigen
          Hallo Xtine, ich hatte mal gehört wenn an Papiere mal was verloren geht oder so wie Herne Jugendamt nichts mehr hat kann man in Berlin auch diese dann anfordern.
          Hmm, das wäre mir neu. Das hieße dann aber im Umkehrschluß, daß alles, was ein deutsches StA beurkundet, automatisch in Kopie nach Berlin geht. Das wär ja eine riesige Papierflut. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

          Hast Du es denn mal beim Amtsgericht versucht?
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

          Kommentar

          • Ruhrpottmädel
            Erfahrener Benutzer
            • 08.06.2014
            • 137

            #6
            Hallo und danke Dir dass Du Dir einen Kopf machst ich habe es jetzt bei NRW reingestellt mit Urkunde, da es ja sowieso hier dann falsch ist. Schau mal nach der Urkunde. Gruß Astrid

            Kommentar

            Lädt...
            X