Auskunft Berliner Standesamt

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  • IngridB
    • Heute

    Auskunft Berliner Standesamt

    Liebe Forscherfreunde,

    neulich habe ich eine Anfrage an ein Berliner Standesamt
    gerichtet mit der Bitte um unbeglaubigte Kopien für
    meine Familienforschung. Direkte Linie, klar, die Fristen
    spielen da keine Rolle. Nun kam eine Rechnung incl.
    der Position "Beglaubigung".
    Weitere Antwort von der Standesbeamtin:
    Man könne nur beglaubigte Kopien verschicken.

    Meine Unklarheit:
    Wo steht das geschrieben?
    Dazu habe ich nichts gefunden.

    Danke für Eure Hinweise!

    Viele Grüße von
    Ingrid.
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13449

    #2
    Hallo, Ingrid,

    aufgrund des Vordrucks hier https://www.berlin.de/imperia/md/con...rag_6_2011.pdf glaube ich, dass die Rechnung wohl nicht korrekt ist, da ich nicht davon ausgehe, dass es innerhalb Berlins eine unterschiedliche Handhabung gibt.
    Es sei denn, das zu kopierende Material ist noch nicht Archivgut, dazu steht da ja nichts.

    Hier: http://www.standesbeamte-hamburg.de/...III_209.10.pdf noch ein Urteil aus Hamburg

    Frdl. Grüße

    Thomas
    Zuletzt geändert von Kasstor; 10.07.2014, 17:16.
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

    Kommentar

    • russenmaedchen
      Erfahrener Benutzer
      • 01.08.2010
      • 1892

      #3
      Hallo Ingrid,
      Viele Grüße
      russenmädchen






      Kommentar

      • IngridB

        #4
        Hallo, danke für Eure Antworten.
        Es ist noch nicht Archivgut, nein.
        Anderenorts ist es kein Problem, Kopien von
        Originaleinträgen ohne Beglaubigung zu erhalten,
        die noch kein Archivgut sind!
        Nur in Berlin scheint es nicht zu gehen!
        Hat Berlin hier einen Sonderstatus?

        Zumindest bin ich der Meinung, man hätte mich
        vorher informieren müssen, daß sie keine
        unbeglaubigten Kopien versenden.

        Die Gebührenregelung ist nicht eindeutig, finde ich,
        regelrechter Gummi.

        Grüße, Ingrid.

        Kommentar

        • Gertrud Dinse
          Erfahrener Benutzer
          • 09.02.2013
          • 983

          #5
          Ich hab noch nie Kopien unter 10 Euro das Stück bekommen, wenn sie innert der Sperrfrist lagen. Und bei einigen Standesämtern muss ich auch dann noch 10 Euro plus Suchgebühr zahlen wenn die Akten über 110 Jahre zurückliegen.

          Gertrud

          Kommentar

          • IngridB

            #6
            Hallo Gertrud,

            es geht hier nicht um die Bezahlung von 10 Euro,
            die Preise von vielen Ämtern in etlichen Orten sind mir bekannt.

            Es geht um die Tatsache, daß ohne jegliche Rücksprache
            einfach eine Position in die Rechnung gesetzt wird,
            die ich in meinem Anschreiben ausdrücklich nicht gewünscht
            habe. Und um die Tatsache, daß man sich auf diesem
            Standesamt im Recht fühlt.

            So nach dem Motto (mal gaaanz übertrieben gesagt):
            Du willst eine Flasche Milch bestellen und ahnst nicht im
            geringsten, daß Dir deshalb eine gleich eine Kuh in Rechnung
            gestellt wird.

            Viele Grüße
            Ingrid.

            Kommentar

            • Dorothea
              Erfahrener Benutzer
              • 01.03.2008
              • 1415

              #7
              Hallo Ingrid,

              ich kann Dir versichern, dass Berlin keinen Sonderstatus einnimmt. Mein Mann und ich haben z.B. Kopien angefordert aus Standesämtern in Mecklenburg-Vorpommern und in Sa.-Anhalt und auch immer geschrieben, dass wir keine "beglaubigten Kopien" benötigen. Es kam jeweils die Kopie mit dem entsprechenden Stempel/Siegel des StA und man erklärte auch, auf unsere Rückfrage man dürfe es nur so verschicken. Ich vermute, es ist halt die Amtshandlung, Kopie herausgesucht, versichert, dass alles seine Richtigkeit hat und abgeschickt und dafür sind dann mindestens 6 Euro und ... zu zahlen. Anders ist es ja, wenn es Archivgut ist und man dann schon die 30.--Euro bezahlt hat, da erhält man diese Kopie dann eben ggf. für die paar Cent. So sind jedenfalls unsere Erfahrungen.

              Grüße Dorothea

              Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
              --------------------------------------------------------



              Kommentar

              • DaveMaestro
                Erfahrener Benutzer
                • 11.03.2012
                • 1622

                #8
                Standesamt

                Hallo Ingrid,

                ich kenne es so, dass der Standesbeamte das "Günstigkeitsprinzip" anwendet.
                Bedeutet also für die beglaubigte Urkunde 10€, damit ist der Personalaufwand mit eingeschlossen. Oder unbeglaubigte Kopie für 50 Cent und dann stellen Sie Dir ebend zweimal die Viertelstunde Arbeitszeit (Heraussuchen / Kopieraufwand etc.) mit jeweils 12,78€ in Rechnung (für jede Kopie).
                Die Kassen in Berlin sind klamm und jede Möglichkeit zum Geld einnehmen muss genutzt werden, wäre meine Übersetzung dazu.
                Ich hatte den persönlich den Fall, wo mich die Standesbeamtin noch zurückgerufen hat und mir erklärt hat warum ich lieber die beglaubigte Urkunde für 8€ nehmen solle. Weil sonst der gesamte Lohnaufwand bei der ungeblaubigten Kopie hätte bezahlt werden müssen.

                Gruß Dave


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                • wowebu
                  Erfahrener Benutzer
                  • 29.01.2012
                  • 660

                  #9
                  Hallo Ingrid,

                  ich habe bei meinen Anfragen an Standesämter immer den Standardsatz dabei "unbeglaubigt genügt mir". Und dann kommen unterschiedliche Urkunden an, je nach dem StA wie es verschickt.
                  Gruß Wolfgang

                  www.bulicke.com

                  BULICKE Berlin/Brandenburg
                  KRAUEL MV/Berlin und USA
                  KÜTTNER Sachsen
                  SCHMIDL Böhmen/Sachsen
                  und als Hobby SCHEUERLEIN Franken und USA

                  Kommentar

                  • Gertrud Dinse
                    Erfahrener Benutzer
                    • 09.02.2013
                    • 983

                    #10
                    Eine Beglaubigung erhöht den Preis von 10 Euro? Wusste ich gar nicht. Dann hatte ich bisher wohl kulante Beamte, die auf den Aufpreis verzichtet haben.

                    Lag die angeforderte Kopie noch innerhalb der Sperrfristen 30-80-110?

                    Gertrud

                    Kommentar

                    • DaveMaestro
                      Erfahrener Benutzer
                      • 11.03.2012
                      • 1622

                      #11
                      Sperrfristen

                      Hallo Getrud,

                      da die Standesämter inzwischen alle Ihre Archivunterlagen an das LAB abgegeben haben, kann es sich bei Ingrids Urkunden nur um Urkunden der Sperrfrist handeln.

                      Gruß DM


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                      • Karla
                        • 23.06.2010
                        • 1034

                        #12
                        Hallo zusammen !
                        ich habe mir darüber nicht so viel Gedanken gemacht.
                        Die Hauptsache ist doch ich bekomme das, wass ich angefordert habe !
                        Das dies alles mit Geld verbunden ist , wissen wir doch alle . ODER ?

                        Kommentar

                        • Gertrud Dinse
                          Erfahrener Benutzer
                          • 09.02.2013
                          • 983

                          #13
                          @DaveMaestro-
                          Kann man innert der Sperrfrist überhaupt unbeglaubigte Kopien ordern?

                          @Karla- ich schließe mich dir an. Selbst bei gerade Linie hatte ich schon Schwierigkeiten und musste betteln.

                          Gertrud

                          Kommentar

                          • Kasstor
                            Erfahrener Benutzer
                            • 09.11.2009
                            • 13449

                            #14
                            Zitat von Gertrud Dinse Beitrag anzeigen
                            Selbst bei gerade Linie hatte ich schon Schwierigkeiten und musste betteln.

                            Gertrud
                            Hallo,

                            wenn die Bestimmungen erfüllt sind, geht es da ja nicht ums Betteln; da kann man sich dann auch mal an die Aufsichtsbehörde wenden.

                            Frdl. Grüße

                            Thomas
                            FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

                            Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

                            Kommentar

                            • Anna Sara Weingart
                              Erfahrener Benutzer
                              • 23.10.2012
                              • 17292

                              #15
                              Zitat von Kasstor Beitrag anzeigen
                              ...aufgrund des Vordrucks hier https://www.berlin.de/imperia/md/con...rag_6_2011.pdf glaube ich, dass die Rechnung wohl nicht korrekt ist, ....
                              Hallo,
                              so wie ich das verstehe, kommt man mit 50ct nur billig weg, wenn man persönlich im Archiv antanzt, und sich dann mit einer unbeglaubigten Kopie begnügt.
                              Aufgrund der zustzlichen Arbeit bei Schriftverkehr kann man verstehen, dass dann 50ct kein ausreichendes Entgelt mehr ist.
                              Ich sehe in dieser Regelung auch eine (berechtigte) Bevorzugung des (Berliner) Benutzers oder anderen Besuchers, der die Anreise auf sich nehmen muss.
                              Gruss
                              Viele Grüße

                              Kommentar

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