Personenstandsunterlagen

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  • tatrix
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2013
    • 219

    Personenstandsunterlagen

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:ab1891
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Berlin
    Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]:ja
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):keine

    Hallo an alle

    Ich habe vom LAB die Eheurkunde meiner Urgroßeltern bekommen,auf der die Geburten meines Großvaters sowie seiner Geschwister verzeichnet sind.Leider sind die Fristen der Personenstandsunterlagen noch nicht verstrichen.Besteht trotzdem irgendwie die Möglichkeit an die Geburtsurkunden der Geschwister meines Großvaters zu kommen.ich stelle mal die Seite mit ein.

    Danke für eure Hilfe

    Tatrix
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  • DaveMaestro
    Erfahrener Benutzer
    • 11.03.2012
    • 1622

    #2
    Großvater

    Hallo Tatrix,

    um an die Geburtsurkunden der Geschwister zu kommen, müsste Dein Großvater bzw. Großmutter den Antrag beim zuständigen Standesamt einreichen. Diese(r) würde eine Abschrift erhalten.

    § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

    (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
    Ansonsten kommst Du an die Geburtsurkunde nur, wenn die besagte Person bereits seit 30 Jahren verstorben ist.

    (3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.
    Gruß DM


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    • tatrix
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2013
      • 219

      #3
      Personenstandsregister

      Hallo DM

      Erst einmal schönen Dank für deine Antwort.Mein Großvater wird leider noch immer in Stalingrad vermißt,aber zurück zum Thema.Einer seiner Brüder ist ebenfalls in Rußland im Krieg ums Leben gekommen.Heißt das jetzt ich kann seine
      Geburtsurkunde beim Standesamt seiner Geburt beantragen ? Wenn ja ,was würde es kosten?

      mfG Tatrix
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      • DaveMaestro
        Erfahrener Benutzer
        • 11.03.2012
        • 1622

        #4
        Standesamtliche Urkunde

        Hallo Tatrix,

        also wenn Du die Geburtsurkunde Deines Großvaters haben willst, würde das Dich nach meinesm Kenntnisstand 10€ Gebühr beim Standesamt kosten.
        Aus Deiner Geburtslinie kannst Du jegliche Urkunde erhalten, solange in gerader Linie verwandt bist. In ungerade Linie, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. der Tod im 2. Weltkrieg.

        Beim Volksbund habe ich folgenden Sterbeeintrag gefunden:
        Nachname:Bitte
        Vorname:Heinz
        Dienstgrad:Gefreiter
        Geburtsdatum:06.09.1919
        Geburtsort:Berlin-Weißensee
        Todes-/Vermisstendatum:26.10.1942
        Todes-/Vermisstenort:Staryj-Brod

        Gruß DaveMaestro


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        • DaveMaestro
          Erfahrener Benutzer
          • 11.03.2012
          • 1622

          #5
          Volksbund Einträge

          Hallo Tatrix,

          vielleicht helfen Dir diese beiden Screenshots? (siehe Anlage).

          Hier mal die Kontaktdaten vom Standesamt Weißensee.


          Gruß DM
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          • DaveMaestro
            Erfahrener Benutzer
            • 11.03.2012
            • 1622

            #6
            Fragen und Antworten zum Personenstandsgesetz

            Hallo Tatrix,

            der Berufsforscher Daniel Riecke hat mal folgende FAQ veröffentlicht:

            Liebe Forenmitglieder,da in letzter Zeit immer wieder Diskussionen zum Thema Personenstandsgesetz und die Auslegung der darinnen erhaltenen §§ aufflammen, habe ich mich entschlossen, einiges Grundsätzliches für Euch niederzuschreiben. Ich hoffe, es…


            Ich denke hier kannst Du Dich ggf. zu Deinen offenen Fragen etwas einlesen.

            Gruß DM


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            • tatrix
              Erfahrener Benutzer
              • 20.02.2013
              • 219

              #7
              Personenstandsregister

              Hallo DM

              Erst einmal DANKE für deine Hilfe.Zur Erklärung:meine Vorfahren kamen so um 1891/92 aus Riga nach Berlin.Da ich in Lettland momentan nicht so richtig weiter komme, konzentriert sich meine Suche nun auf Berlin.Auch da komme ich gut weiter,zumindest in meiner direkten Ahnenreihe.Deswegen geht es jetzt bei den Geschwistern meiner Ahnen weiter.Ach so ,Gerhard Bitte ist mein Großvater und Heinz Bitte(um seine Geburtsurkunde dreht es sich) ist einer seiner Brüder.

              Noch mal tausend Dank(Geburtsurkunde ist in Auftrag gegeben)

              Gruß Tatrix
              Suche in Berlin und in Riga nach den FN Bitte !!

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              • DaveMaestro
                Erfahrener Benutzer
                • 11.03.2012
                • 1622

                #8
                Gern geschehen

                Hallo Tatrix,

                eigentlich solltest Du jetzt die Geburtsurkunde von Heinz Bitte bekommen, falls nicht auf Personenstandgesetz 62§ Absatz 3 verweisen. Dass dieser seit 30 Jahren verstorben ist (ist kommt öfters vor, dass die Standesbeamten das ganze erst verneinen und dann zusenden mit dem richtigen Argument).

                Gruß DM

                PS weiterhin viel Erfolg in Berlin. Durch die vielen Standesämter tue ich mich mit meiner eigenen Forschung meist schwer


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