Hallo zusammen,
eines unserer Forenmitglieder hat mir vor ein paar Tagen die folgende Information gegeben, die man jetzt auch offiziell auf der Homepage des Landesarchivs Berlin nachlesen kann. So möchte Euch die gute Nachricht nicht vorenthalten, dass auch das Standesamt I Berlin Ende 2013 einen großen Teil seiner Bestände von Personenstandsunterlagen (u.a. aus den ehem. östlichen preußischen Provinzen) an das Landesarchiv in Berlin abgegeben hat:
Die weitere Details und Kosten könnt ihr hier nachlesen:
http://www.landesarchiv-berlin.de/la...htm#standesamt
Somit besteht die Hoffnung, dass die bislang sehr langen Wartezeiten auf Antwort vom Standesamt I in Berlin (von zuletzt über zwei Jahren) in absehbarer Zeit vielleicht ein Ende haben könnten.
Bevor ich jetzt aber zu viele oder verfrühte Hoffnungen wecke: Derzeit haben die Mitarbeiter im Landesarchiv Berlin noch alle Hände voll zu tun, zum einen die ganzen Unterlagen zu katalogisieren und zum anderen die große Menge von Anfragen vom Standesamt I abzuarbeiten. Es darf daher wohl nicht damit gerechnet werden, dass sich die Wartezeiten nun schlagartig verkürzen werden. Es wird bestimmt auch noch eine ganze Zeit dauern, bis die Bestände zur Einsichtnahme in den Lesesälen des Landesarchivs zugänglich gemacht werden. Aber ich finde, es ist eine gute Nachricht für alle Ahnenforscher, dass man in Berlin jetzt etwas unternommen hat, auf eine Verbesserung der Situation beim Standesamt I in Berlin hinzuarbeiten. 
Viele Grüße und einen schönen Sonntag, Andreas
eines unserer Forenmitglieder hat mir vor ein paar Tagen die folgende Information gegeben, die man jetzt auch offiziell auf der Homepage des Landesarchivs Berlin nachlesen kann. So möchte Euch die gute Nachricht nicht vorenthalten, dass auch das Standesamt I Berlin Ende 2013 einen großen Teil seiner Bestände von Personenstandsunterlagen (u.a. aus den ehem. östlichen preußischen Provinzen) an das Landesarchiv in Berlin abgegeben hat:
Personenstandsunterlagen aus dem Standesamt I in Berlin
Das Standesamt I in Berlin nimmt besondere Zuständigkeiten wahr. Es fungiert unter anderem als Auslandsstandesamt für die Bundesrepublik Deutschland und als Ersatzstandesamt für ehemals deutsche Gebiete.
Seit dem Ende des Jahres 2013 befinden sich auch Bestände des Standesamts I in Berlin im Landesarchiv. Sie werden derzeit intensiven Revisions- und Signierarbeiten unterzogen, um sie für die Einsichtnahme in den Lesesälen des Landesarchivs zugänglich zu machen.
Die vorhandene Überlieferung umschließt folgende Jahrgänge:
Deutsch / Englisch.
Noch nicht im Landesarchiv Berlin vorhandene, aber bereits nach der Gesetzeslage zugängliche Archivalien können Sie im Standesamt I in Berlin einsehen. Dazu beachten Sie bitte die dort getroffenen Benutzungsregelungen.
Vom Landesarchiv Berlin sind bereits zu größeren Teilen übernommen worden:
Das Standesamt I in Berlin nimmt besondere Zuständigkeiten wahr. Es fungiert unter anderem als Auslandsstandesamt für die Bundesrepublik Deutschland und als Ersatzstandesamt für ehemals deutsche Gebiete.
Seit dem Ende des Jahres 2013 befinden sich auch Bestände des Standesamts I in Berlin im Landesarchiv. Sie werden derzeit intensiven Revisions- und Signierarbeiten unterzogen, um sie für die Einsichtnahme in den Lesesälen des Landesarchivs zugänglich zu machen.
Die vorhandene Überlieferung umschließt folgende Jahrgänge:
- Geburtenregister bis 1899
- Heiratsregister bis 1929
- Sterberegister bis 1979.

Noch nicht im Landesarchiv Berlin vorhandene, aber bereits nach der Gesetzeslage zugängliche Archivalien können Sie im Standesamt I in Berlin einsehen. Dazu beachten Sie bitte die dort getroffenen Benutzungsregelungen.
Vom Landesarchiv Berlin sind bereits zu größeren Teilen übernommen worden:
- Personenstandsregister von Standesämtern aus den ehem. östlichen preußischen Provinzen jenseits von Oder und Neiße, 1874-1945; Hinweis: Eine umfangreiche Sammlung von Einzelurkunden aus diesen Gebieten befindet sich weiterhin beim Standesamt I in Berlin. Bitte fragen Sie dort nach, sofern Ihre Suche im Landesarchiv Berlin erfolglos geblieben ist.
- Register über Personenstandsfälle von Deutschen im Ausland aufgrund des sog. Auslandspersonenstandsgesetzes (04.05.1870 bis 31.12.1974) – sog. „Konsularregister“ des Norddeutschen Bundes (ab 1862), des Deutschen Reiches (ab 1870 bis 1945/1949) und der Bundesrepublik Deutschland (ca. 1951-1974; hier nur Sterbefälle); -> eine Übersicht der überlieferten Konsularbezirke finden Sie hier.
- Register über Personenstandsfälle von Deutschen in den ehemaligen Kolonien (Schutzgebieten) des Deutschen Reiches, ca. 1867 bis 1919; -> eine Übersicht finden Sie hier.
- Register über Personenstandsfälle (derzeit nur Sterbefälle) von Deutschen in den während des Zweiten Weltkrieges von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten – dem sog. „Generalgouvernement“, deutschen Standesämtern in Polen, Litauen, Lettland, Estland, Weißrußland, der Ukraine, sowie in den Niederlanden und Norwegen – um 1940 bis 1946 -> eine Übersicht finden Sie hier.

Somit besteht die Hoffnung, dass die bislang sehr langen Wartezeiten auf Antwort vom Standesamt I in Berlin (von zuletzt über zwei Jahren) in absehbarer Zeit vielleicht ein Ende haben könnten.


Viele Grüße und einen schönen Sonntag, Andreas
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