Familienregister, Einführung

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  • EvaM
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    Familienregister, Einführung

    Hallo,

    weiß jemand von euch wann in den Berliner Standesämtern Familienregister eingeführt wurden? Mein Urgroßvater hat 1896 in Berlin-Charlottenburg geheiratet. Seine 6 Kinder kamen demnach von ca. 1987-1902, darunter auch mein Großvater, zu Welt. Um die Daten meiner Großtanten ergänzen zu können habe ich um die Zusendung einer Kopie des Familienregister angefragt. Daraufhin bekam ich nur die kurze Rückantwort es würde aus dieser Zeit kein Familienregister geben. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

    Grüße aus Württemberg
    Eva
  • Dorothea
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2008
    • 1415

    #2
    Hallo Eva,
    ich denke, dass man Dir richtig geantwortet haben wird. Hätte ich Deine Frage tagsüber gesehen, hätte ich für Dich einfach bei einem Berliner Standesamt telefonisch nachgefragt. Wie immer, haben wir hier wohl mal wieder die regionalen Unterschiede. Was ich so im Internet darüber fand, so seid Ihr wohl in dieser Hinsicht in Baden-Württemberg richtig gut dran, viel Urkunde für wenig Geld las ich gerade. Ich konnte ansonsten auch nur finden: "...die seit 01.01.1958 als Familienbuch fortgeführten Familienregister....", ab wann es aber die letzteren gab, ist bei google wohl eher nicht zu finden. Also anrufen - fragen. Eventuell hier: http://www.berlin.de/standesamt1/

    Späte Grüße - Dorothea

    Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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    • Merle
      Erfahrener Benutzer
      • 27.07.2008
      • 1317

      #3
      Hallo Eva,

      die Familienregister gibt es wohl nur in Baden Württemberg und sonst in keinem anderen Bundesland.

      Eine Frage dazu: wer kann mir sagen, bei welchem Standesamt ich diese Register finde? Da wo die Vorfahren geheiratet haben? Und bezieht sich so ein Familienregister immer nur auf eine Familie oder auch auf Vorfahren dieser Familie?

      Gruß
      merle

      Kommentar

      • Dorothea
        Erfahrener Benutzer
        • 01.03.2008
        • 1415

        #4
        Hallo Eva,
        nach mehreren Telefonaten, weil die meisten es nicht wußten, habe ich nun von der (standesamtlichen) Urkundenstelle des Bezirkes Berlin Mitte folgende Auskunft erhalten: "Familienregister" heißen in Berlin nicht "Familienregister" sondern "Heiratseinträge" Die Dame meinte, seit der Zuständigkeit der Standesämter, also in Berlin seit dem 01.10.1874, werden auch die sog. Heiratseinträge geführt. Das würde ja in Deinem Fall bedeuten, dass Du doch noch einmal in Charlottenburg fragen könntest. Nun könntest Du sie ja bitten, mal eben in den "Heiratseinträgen" nachzusehen, vielleicht versteht sie Dich ja dann? So ist das eben mit der Kleinstaaterei, nicht einmal die Begriffe in unserer gemeinsamen deutschen Sprache sind bei Ämtern gleich, wie sollen wir uns da verständigen "Ahnenforschung leicht gemacht" wäre ein guter Titel für ein Werk, das die unterschiedlichen Begriffe in unseren Bundesländern behandeln könnte.

        Als Ergänzung, ich habe auch noch mal nachgefragt nach den ab 1958 geführten "Familienbüchern". Diese wurden auch nur für den Westteil Berlins ab 1958 geführt, für den Ostteil erst ab 1990. Auch habe ich gefragt, wie es sich damit verhält, ob neben den "Heiratseinträgen" auch noch eine sog. "Sammelakte" geführt wurde. (Über die sprachen wir im Forum schon einmal). Die Standesbeamtin meinte, wenn es z.B. Geschiedene gab und eine Register-Nr. bei den "Heiratseinträgen" vergeben wurde, könne es sein, dass auch zusätzlich eine "Sammelakte" existiert.
        So, nun sind wir alle wieder etwas schlauer oder etwa "verwirrter"?
        Beste Grüße Dorothea

        Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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        Kommentar

        • Merle
          Erfahrener Benutzer
          • 27.07.2008
          • 1317

          #5
          Hallo Dorothea,

          meinst Du, daß die Heiratseinträge (Berlin) das gleiche sind wie die Familienregister in Baden Württemberg? Das wäre ja klasse - ich kann es mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen.

          Gruß
          merle

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          • Dorothea
            Erfahrener Benutzer
            • 01.03.2008
            • 1415

            #6
            Hallo Merle und Ihr anderen,
            ich stelle gerade fest, dass ich bereits im Besitz solcher Auskunft aus dem "Heiratseintrag" bin, das war mir nur noch nicht so deutlich bewußt. Und zwar hatte ich vor kurzem ja erfahren, dass mein Großvater schon einmal in Norddt. in erster Ehe verheiratet war. Daraufhin hatte ich zusätzlich die Eheurkunde zu seiner zweiten Berliner Ehe mit meiner Oma mit allen Nebeneinträgen angefordert, hatte ich zuvor nicht getan, weil ich das Stammbuch der beiden hatte, bis ich merkte, da steht zu wenig drin. Ich hatte mir von dieser Auskunft versprochen, etwa zu erfahren, ob mein Großvater geschieden oder Witwer war, als er meine Oma heiratete. Das Antwortschreiben des Standesamtes sieht so aus, dass man sagt: "Weitere Hinweise können wir Ihnen aus dem Heiratseintrag Habich/Rücker (Nr....) erteilen": Dann folgen alle Geburten der gemeinsamen Kinder dieses Paares mit Aufführung der jeweiligen Standesämter plus Reg.-Nr. sowie die der bereits Verstorbenen. Man sagte mir auch, dass sie keine weiteren Hinweise hätten und "die Heiratssammelakte" nicht vorhanden sei.
            Inzwischen weiß ich jedoch schon, dass mein Großvater 1905 mit Auguste Lange in Norddt. verheiratet war und mit ihr 1910 eine Tochter Juliane hatte. Normalerweise müßte es in meinem Fall mehr Daten beim Berliner Standesamt geben?
            Die Gebühr betrug übrigens 12.--€ für die Auskünfte aus dem Heiratseintrag.
            Gruß Dorothea

            Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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            • Dorothea
              Erfahrener Benutzer
              • 01.03.2008
              • 1415

              #7
              So, "mühsam nährt sich das Eichhörnchen", ich bin Eva dankbar für ihre eingebrachte Frage, weil uns das selbst immer weiterbringt. Ich habe jetzt in meinem Fall nochmal das Standesamt Berlin Friedrichshain angerufen und gefragt, warum es denn keine "Heirats-Sammelakte" und keine weiteren Auskünfte gibt, da doch mein Großvater schon einmal verheiratet war. Nun, es ist , in meinem Fall wurden alle Sammelakten des Bezirkes Friedrichshain vernichtet Der Bezirk heißt ja inzwischen Friedrichshain-Kreuzberg. Für Kreuzberg seien die Akten da.Wie schön
              Dorothea -

              Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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              Kommentar

              • Dorothea
                Erfahrener Benutzer
                • 01.03.2008
                • 1415

                #8
                Zitat von Merle Beitrag anzeigen
                Hallo Dorothea,

                meinst Du, daß die Heiratseinträge (Berlin) das gleiche sind wie die Familienregister in Baden Württemberg? Das wäre ja klasse - ich kann es mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen.

                Gruß
                merle
                Hallo Merle,
                ich hatte Deine Frage noch gar nicht gesehen. Ich habe extra so gefragt, ob die "Familienregister", wie sie in Baden-Württemberg und vielleicht noch anderswo genannt werden, somit bei uns "Heiratseinträge" heißen, das wurde mir so bestätigt, mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Nun müßte hier jemand aus Baden-Württemberg z.B. sagen, ob bei ihnen mehr drin steht oder ob es anders aussieht, aber ich denke, es trifft das, was man mit den Auskünften will, man will alles über die Personen wissen, die zu dieser Famile gehören. Ich denke, das ist gerade für Anfänger eine tolle Sache, schnell zu mehr Informationen zu kommen, allerdings sind die Genannten dann ja oftmals nicht mehr zur geraden Linie gehörend, so dass es da dann für einen selber anschließend nur weitergeht mit Vollmachten etc. Aber dennoch lohnt es sich wohl, gezielt danach zu fragen!
                Gruß Dorothea

                Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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                Kommentar

                • EvaM

                  #9
                  Familienregister

                  Hallo Dorothea, Hallo Merle,
                  danke für die Erkundungen zu meiner Frage, ich werde umgehend nochmals beim Standesamt danach gezielt fragen. Ich werde euch auf dem Laufendem halten, ob es geklappt hat. Zur Frage von Merle hänge ich einfach mal zwei Beispiele von Familienregister an. Beispiel 1 stammt von meiner Bekannten, deshalb weiß ich nichts zu den Kosten (ca. 10.--€). Da der Vorfahre von Ilsfeld (Heirat fand dort statt) nach Stuttgart gezogen und die "letzten" Kinder dort geboren wurde lag das Familienregister dort. In der Regel kann es immer im Ort der Eheschließung angefordert werden. Meine Bekannte hat inzw. mehrere Kopien vorliegen, die meisten bekam sie kostenlos zugesandt. Ich selbst war noch nicht so erfolgreich. Das Familienregister enthält die Angaben der Eltern der Eheleute und die Kinder der Eheleute. Wenn man "Glück" hat ist es sehr gut mit Daten gefüllt, siehe Beispiel 2 Seite2. Es hilft dei der Suche nach weiteren Verwandte weiter (z.B.Tanten und Onkel). Die Qualität der Scan's bitte ich zu entschuldigen. Mein Scanner stammt von anno dazumal.
                  Grüße an Alle,
                  Eva

                  P.S. in Mecklenburg-Vorpommern muss es auch eine "Art Familienregister" geben. Vom Amt Niepars (bei Stralsund) erhielt ich die Antwort, dass dies dort um 1938 eingeführt wurde.
                  Angehängte Dateien

                  Kommentar

                  • Dorothea
                    Erfahrener Benutzer
                    • 01.03.2008
                    • 1415

                    #10
                    Hallo Ihr,
                    jetzt habe ich mir das Schreiben, (Hinweise aus dem Heiratseintrag) was ich vom Standesamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg bekam, nochmals genauer angesehen. Also abweichend zu Baden-Württemberg wird zumindest von diesem Standesamt, von anderen weiß ich es nicht, keine Kopie der ursprünglichen Vorlage versandt sondern man listet hier z.B. so auf:

                    - ein Sohn geboren und dessen Geburt ist unter der Reg.-Nr. 1221/1922 vom Standesamt Berlin-Lichtenberg I, jetzt Lichtenberg von Berlin beurkundet

                    - ein Sohn Günter geboren am 19.09.1922 in Berlin-Lichtenberg und ist am 30.09.1942 in Berlin verstorben (St.Amt Friedrichshain von Berlin, jetzt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Nr. 2291/1943)
                    - usw. ...

                    Es ist also so, dass das Standesamt sieht (oder vermutet?) wenn es sich um die Onkel und Tanten handelt, wird nur angegeben, dass sie geboren sind und wo und unter welcher Reg.-Nr. es die Einträge gibt. Wenn derjenige verstorben ist, stehen diese Daten da. Mein Onkel ist zwar in diesem Falle nicht in Berlin verstorben, aber im StA Friedrichshain ist seinTod registriert, weil er und seine Eltern zu dieser Zeit in Friedrichshain lebten.

                    Das nochmals als Nachtrag und Ergänzung, bin auch gespannt, welche Erfahrungen Eva und andere ggf. noch machen und immer schön darüber berichten, bitte!

                    Grüße Dorothea
                    P.S. Sieht so aus, als dass man den Datenschutz bei uns hier sehr genau nimmt und nicht gleich alle Daten zu den möglichen Tanten und Onkeln preisgibt

                    Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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                    • ralf65
                      • 21.11.2007
                      • 1321

                      #11
                      Diese Scans sehen so ähnlich aus, wie das alte Familienbuch, das ich von den Urgroßeltern habe. Das ist aus dem Jahre 1904.

                      Kommentar

                      • Dorothea
                        Erfahrener Benutzer
                        • 01.03.2008
                        • 1415

                        #12
                        Hallo,
                        bei uns in Berlin sehen die Familienbücher gänzlich anders aus!!!
                        Ich sag's ja - immer die regionalen Unterschiede - darüber sollte wirklich mal jemand ein Buch schreiben oder promovieren

                        Dorothea

                        Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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                        • Dorothea
                          Erfahrener Benutzer
                          • 01.03.2008
                          • 1415

                          #13
                          Hallo, muß ergänzend hinzufügen, dass Ralf natürlich nicht Unrecht hat, jetzt habe ich auch noch einmal das "Familienstammbuch der Familie..." (meiner Großeltern) herausgesucht. Was ich meinte mit anders aussehend, sind sämtliche Seiten zu den Eintragungen, nämlich die Seiten 1-29. Nun sehe ich, es geht weiter ab Seite 30 -34, da wäre Platz für die Eintragungen des sog. Familienregisters, (na sowas, da gab es ja den Begriff immerhin schon mal, vielleicht kam der hier aus der Mode?) In unserem Familienstammbuch (begonnen 1932) sind diese Seiten alle leer. Jetzt lese ich unten am Rand folgendes: "Das Familienregister ist entworfen für den Reichsbund der Standesbeamten von Dr. Friedrich Burgdörfer, Direktor im Staatlichen Reichsamt. Gesetzlich geschützt. Nachdruck wird strafrechtlich verfolgt."

                          Interessantes Thema! Und interessant, dass jeder hier immer etwas zum Puzzle beizutragen hat, wenn wir erst einmal zu denen gehören, die seit zwanzig Jahren Familienforschung betreiben!!!!!!!!!!!!!

                          Dorothea - noch immer lernend -

                          P.S. Im diesem Familienbuch (von Berlin) ist auf Seite 33 und 34 Platz für Eintragungen der Eltern und Großeltern der Eheleute sowie Angaben zu den Geburts-, Eheschließungs und Todesorten, Standesämtern Reg.-Nummern. Ab S.35-38 Platz für "Nichtamtliche Eintragungen" (Taufpaten, Firmpaten, Impfung, Schulbesuch, Konfirmation, Kommunion, Beruf, Verehelichung der Kinder und weitere wichtige Ereignisse), es folgen "Rechtsfragen ...S.39-46 und schließlich S. 47-48 "Auswahl gebräuchlicher Vornamen"

                          Dorothea -

                          Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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                          • ralf65
                            • 21.11.2007
                            • 1321

                            #14
                            So viele Seiten waren in dem Duisburger Familienbuch gar nicht. das waren gerade mal 8 Seiten. Ganz vorne die Ehe, dann auf den nächsten Seiten die Tabelle für die Kinder und dann die Todeseintragungen.
                            Ich häng das mal an.
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                            • Dorothea
                              Erfahrener Benutzer
                              • 01.03.2008
                              • 1415

                              #15
                              Familienregister im Familienstammbuch

                              Hallo Ihr,
                              hier mal drei Bsp.-Seiten für ein Familien-Register aus "Deutsches Einheits-Familien-Stammbuch" (begonnen 1932).

                              Gruß Dorothea

                              P.S. Ich vermute, dass meine Familie diese Seiten nicht hat ausfüllen lassen, weil auf den vorderen Seiten unter "Heiratsschein", "Geburtsschein", "Todesschein" die Eintragungen bereits vorgenommen waren und man so Gebühren gespart hat. Wie das Wort "Register" ja schon sagt, handelt es sich um eine schnelle Übersicht der zuvor gemachten Einträge, die Daten jedoch sind in einem so kleinen Stammbuch auch so überschaubar und alle nebst Reg.-Nummern vorhanden.
                              Angehängte Dateien

                              Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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