Hallo an alle,
ich konnte kein ähnliches Thema finden (wenn schon eins existiert, wäre ich über den Link dankbar) und dachte mir, dass es meist sowieso von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Daher wollte ich euch mal meinen "Fall" schildern.
Dabei ist meine Ausgangsfrage, wie das soziale System in Berlin um diese Zeit gestaltet war, ob es Aufzeichnungen dazu gab und wenn ja, wo und wie ich diese finden kann.
Also meine Uroma(*1901) und (Teile) ihrer Geschwister sind in Pflegefamilien großgeworden. Insgesamt waren es wohl 8 Kinder, geboren zwischen 1892 und 1905.
Es wurde immer erzählt, dass das Jugendamt die Kinder aus der Familie rausnahm, da der Vater Alkoholiker war und die Mutter nicht in der Lage war, die Kinder "allein" groß zu ziehen.
Ich bin mir nicht ganz sicher wann, wer und wie viele, aber anscheinend starben auch immer mal wieder die Kinder und es kamen welche dazu (in den Pflegefamilien). Aber das nur nebenbei.
So, mir stellt sich die Frage, wer damals veranlasste, dass die Kinder aus der Familie herauskamen? Das Jugendamt gab es erst ab 1922. Davor gab es zwar Fürsorgerinnen u.Ä. die sich um Familien kümmerten, aber konnten diese auch so etwas veranlassen?
Zu dem habe ich noch herausgefunden, dass es 1840 ein Pflegekindschutzgesetz gab und dass (ab da) alle Kinder dem Gemeindewaisenrat unterstellt sein sollten. Mit der Einführung des BGB 1900 war wohl ein vormundschaftliches Urteil zur Herausnahme nötig.
Diese Arbeit gibt einen kleinen Hintergrund dazu: http://www.bildung.uni-siegen.de/mit...om/hornung.pdf
Also ich vermute, dass die Herausnahme der Kinder erst nach 1905 (das letzte Kind wurde dort geboren) erfolgte. Also hätte ein vormundschaftliches Urteil vorhanden sein müssen oder?
Das müssten dann ja die Eltern gegeben haben oder?
Wenn irgendjemand eine Idee hat, wie ich mehr zu den Umständen herausfinden kann und wieso die Kinder weggegeben wurden, wäre ich sehr dankbar.
Hat jemand schon ähnliche Recherchen unternommen?
Viele Grüße,
MCM
ich konnte kein ähnliches Thema finden (wenn schon eins existiert, wäre ich über den Link dankbar) und dachte mir, dass es meist sowieso von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Daher wollte ich euch mal meinen "Fall" schildern.
Dabei ist meine Ausgangsfrage, wie das soziale System in Berlin um diese Zeit gestaltet war, ob es Aufzeichnungen dazu gab und wenn ja, wo und wie ich diese finden kann.
Also meine Uroma(*1901) und (Teile) ihrer Geschwister sind in Pflegefamilien großgeworden. Insgesamt waren es wohl 8 Kinder, geboren zwischen 1892 und 1905.
Es wurde immer erzählt, dass das Jugendamt die Kinder aus der Familie rausnahm, da der Vater Alkoholiker war und die Mutter nicht in der Lage war, die Kinder "allein" groß zu ziehen.
Ich bin mir nicht ganz sicher wann, wer und wie viele, aber anscheinend starben auch immer mal wieder die Kinder und es kamen welche dazu (in den Pflegefamilien). Aber das nur nebenbei.
So, mir stellt sich die Frage, wer damals veranlasste, dass die Kinder aus der Familie herauskamen? Das Jugendamt gab es erst ab 1922. Davor gab es zwar Fürsorgerinnen u.Ä. die sich um Familien kümmerten, aber konnten diese auch so etwas veranlassen?
Zu dem habe ich noch herausgefunden, dass es 1840 ein Pflegekindschutzgesetz gab und dass (ab da) alle Kinder dem Gemeindewaisenrat unterstellt sein sollten. Mit der Einführung des BGB 1900 war wohl ein vormundschaftliches Urteil zur Herausnahme nötig.
Diese Arbeit gibt einen kleinen Hintergrund dazu: http://www.bildung.uni-siegen.de/mit...om/hornung.pdf
Also ich vermute, dass die Herausnahme der Kinder erst nach 1905 (das letzte Kind wurde dort geboren) erfolgte. Also hätte ein vormundschaftliches Urteil vorhanden sein müssen oder?
Das müssten dann ja die Eltern gegeben haben oder?
Wenn irgendjemand eine Idee hat, wie ich mehr zu den Umständen herausfinden kann und wieso die Kinder weggegeben wurden, wäre ich sehr dankbar.
Hat jemand schon ähnliche Recherchen unternommen?
Viele Grüße,
MCM
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