Hallo,
ich hab folgendes Problem:
ein Vorfahre von mir und dessen Bruder sind 1854 und 1858 in Berlin unehelich geboren, in den Taufeinträgen von Berlin, St. Georgen steht nur die Mutter (Emilie Groß) vermerkt. Der Vater war aber offenbar bekannt, ein Posamentier namens Nielsen. Ich kann jedoch keinen Beleg(*) für die Vaterschaft finden, außer folgendes Indiz: im Sterbeeintrag des vermeintlichen Vaters 1872 in Berlin, St. Georgen ist bei "Hinterbliebene" vermerkt "hinterlässt zwei uneheliche Kinder namens Groß". Heißt das, dass er diese Kinder irgendwann als die seinen anerkannt haben muss? Wenn ja, wo müsste man nach einem Beleg dieser Anerkenntnis suchen?
Wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
(*) nur im Ahnenpass meiner Großmutter, das zählt aber nicht als Beleg
ich hab folgendes Problem:
ein Vorfahre von mir und dessen Bruder sind 1854 und 1858 in Berlin unehelich geboren, in den Taufeinträgen von Berlin, St. Georgen steht nur die Mutter (Emilie Groß) vermerkt. Der Vater war aber offenbar bekannt, ein Posamentier namens Nielsen. Ich kann jedoch keinen Beleg(*) für die Vaterschaft finden, außer folgendes Indiz: im Sterbeeintrag des vermeintlichen Vaters 1872 in Berlin, St. Georgen ist bei "Hinterbliebene" vermerkt "hinterlässt zwei uneheliche Kinder namens Groß". Heißt das, dass er diese Kinder irgendwann als die seinen anerkannt haben muss? Wenn ja, wo müsste man nach einem Beleg dieser Anerkenntnis suchen?
Wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:
Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Berlin 1858-1872
Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: ja
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):
Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Berlin 1858-1872
Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: ja
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(*) nur im Ahnenpass meiner Großmutter, das zählt aber nicht als Beleg
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