Geburtseintrag aus Berlin Charlottenburg zukommen lassen ?

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  • Mapixtu
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    Geburtseintrag aus Berlin Charlottenburg zukommen lassen ?

    Hallo zusammen,

    wäre jemand so freundlich und kann mir einen Geburtseintrag aus Berlin Charlottenburg zukommen lassen ?

    Das Archiv antwortet auf meine E-Mails und Briefe leider nicht.


    Danke
  • moorbold1

    #2
    Postanschrift:
    Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf
    -Urkundenstelle-
    10617 Berlin

    Ich hatte von diesem Stamdesamt innerhalb von 4 Tagen eine Antwort erhalten.

    In deinem Falle könnte es auch daran liegen, ob du ein rechtliches Interesse nachweisen kannst oder hier ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    Ich sage nur:
    Personenstandsrecht §62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

    Kommentar

    • Mapixtu

      #3
      Zitat von moorbold1 Beitrag anzeigen
      Postanschrift:
      Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf
      -Urkundenstelle-
      10617 Berlin

      Ich hatte von diesem Stamdesamt innerhalb von 4 Tagen eine Antwort erhalten.

      In deinem Falle könnte es auch daran liegen, ob du ein rechtliches Interesse nachweisen kannst oder hier ein berechtigtes Interesse vorliegt.

      Ich sage nur:
      Personenstandsrecht §62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
      Es geht um eine Geburtsurkunde von 1908

      Kommentar

      • Siwit
        Benutzer
        • 11.10.2011
        • 90

        #4
        Geburtsurkunden unterliegen 110 Jahre dem Personenstandsrecht. Bei einer Geburt von 1908 läuft die Sperrfrist also erst 2018 ab.
        Zuletzt geändert von Siwit; 19.11.2011, 19:06.
        Forschungsgebiete:
        Ostpreußen, Kreis Niederung - Tawe und Hohenberge
        Namen - Wittke und Brauer
        Oberschlesien, Kreis Kreuzburg, Kreis Namslau, Kreis Oppeln, Kreis Rosenberg - Bischdorf, Bodland, (Neu-, Alt- )Budkowitz, Dammer, Jakobsdorf, Laskowitz, Nassadel, Schollendorf, Skalung, Wierschy, (Neu-, Alt)Wundschütz
        Namen - Borth, Gatzmanga, Klimek, Miosga, Molek, Poka, Putzalla, Skzypek, Smyrek, Spahn, Werner, Zielonka

        Kommentar

        • BrunoWilhelmLouis
          Erfahrener Benutzer
          • 05.04.2011
          • 325

          #5
          Hallo Mapixtu, bei einer Geburt von 1908 musst Du

          a) Nachfahre sein

          oder

          b) nicht Nachfahre sein und die 1908 geborene Person ist nachweislich seit (mehr als) 30 Jahren tot.

          Erfüllst Du a) oder b) stehen Deinem Vorhaben keine Probleme im Wege.

          Herzlichst
          BrunoWilhelmLouis

          Kommentar

          • moorbold1

            #6
            Zitat von Mapixtu Beitrag anzeigen
            Es geht um eine Geburtsurkunde von 1908
            Meine Antwort bleibt die gleiche

            Hier noch der Hinweis:

            Pararagraph 5 Fortführung der Personenregister

            (5) Für die Fortführung der Personenstandsregister und der Sicherungsregister gelten folgende Fristen:

            1. Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre

            2. Geburtenregister 110 Jahre

            3. Sterberegister 30 Jahre

            Kommentar

            • Siwit
              Benutzer
              • 11.10.2011
              • 90

              #7
              Zitat von BrunoWilhelmLouis Beitrag anzeigen
              Hallo Mapixtu, bei einer Geburt von 1908 musst Du

              a) Nachfahre sein

              oder

              b) nicht Nachfahre sein und die 1908 geborene Person ist nachweislich seit (mehr als) 30 Jahren tot.

              Erfüllst Du a) oder b) stehen Deinem Vorhaben keine Probleme im Wege.

              Herzlichst
              BrunoWilhelmLouis
              Bei b) kann er m.E. nur die Sterbeurkunde anfordern, aber nicht die Geburtsurkunde.
              Forschungsgebiete:
              Ostpreußen, Kreis Niederung - Tawe und Hohenberge
              Namen - Wittke und Brauer
              Oberschlesien, Kreis Kreuzburg, Kreis Namslau, Kreis Oppeln, Kreis Rosenberg - Bischdorf, Bodland, (Neu-, Alt- )Budkowitz, Dammer, Jakobsdorf, Laskowitz, Nassadel, Schollendorf, Skalung, Wierschy, (Neu-, Alt)Wundschütz
              Namen - Borth, Gatzmanga, Klimek, Miosga, Molek, Poka, Putzalla, Skzypek, Smyrek, Spahn, Werner, Zielonka

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              • moorbold1

                #8
                Zitat von BrunoWilhelmLouis Beitrag anzeigen

                b) nicht Nachfahre sein und die 1908 geborene Person ist nachweislich seit (mehr als) 30 Jahren tot.
                Hallo BrunoWilhelmLouis,

                es kommt auch auf's Standesamt an; leider.

                Vor kurzem erhielt ich erst eine Sterbeurkunde aus dem Jahre 1876, nachdem ich durch Urkunden belegen konnte, dass ich direkter Nachfahre bin

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                • BrunoWilhelmLouis
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.04.2011
                  • 325

                  #9
                  Hallo Ihr Beide!

                  @Siwit: nein, sofern die Beteiligten (beim Geburtenregister sind das die Eltern und das Kind) mehr als 30 Jahren tot sind, so erhält man auch die Geburtsurkunde. Grundlage: § 62, Abs. 3 PStG

                  @Moorbold1: in ganz Deutschland gilt ein Personenstandsgesetz, an das sich alle Standesämter zu halten haben. Das Standesamt darf nicht verlangen, dass man die Verwandtschaft nachweist, wenn die Person 1876 gestorben ist. Einfach auf das PStG hinweisen.

                  Herzliche Grüße
                  BrunoWilhelmLouis

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                  • moorbold1

                    #10
                    Zitat von BrunoWilhelmLouis Beitrag anzeigen
                    Das Standesamt darf nicht verlangen, dass man die Verwandtschaft nachweist, wenn die Person 1876 gestorben ist. Einfach auf das PStG hinweisen.
                    Wenn es nur so einfach wäre.
                    Ich werde dir mal in einer PN mitteilen, welche Erfahrungen ich mit den Standesämtern und deren Einhaltung von Gesetzen gemacht habe

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                    • Siwit
                      Benutzer
                      • 11.10.2011
                      • 90

                      #11
                      Zitat von BrunoWilhelmLouis Beitrag anzeigen
                      Hallo Ihr Beide!

                      @Siwit: nein, sofern die Beteiligten (beim Geburtenregister sind das die Eltern und das Kind) mehr als 30 Jahren tot sind, so erhält man auch die Geburtsurkunde. Grundlage: § 62, Abs. 3 PStG
                      Also doch eine Einschränkung. Nicht nur der 1908 geborene muss mind. 30 verstorben sein, sondern auch seine Kinder! Das hast Du in Deinem Beitrag vorher nicht erwähnt, sonder suggeriert, dass es lediglich ausreicht, dass der 1908geborene bereits seit 30 Jahren verstorben ist.
                      Also kann es durchaus sein, dass Mapixtu keine Auskünfte bekommt, weil es noch Kinder gibt, die noch leben oder noch nicht 30 Jahre verstorben sind.
                      So einfach wie du es geschrieben hast, ist es also nicht!
                      Forschungsgebiete:
                      Ostpreußen, Kreis Niederung - Tawe und Hohenberge
                      Namen - Wittke und Brauer
                      Oberschlesien, Kreis Kreuzburg, Kreis Namslau, Kreis Oppeln, Kreis Rosenberg - Bischdorf, Bodland, (Neu-, Alt- )Budkowitz, Dammer, Jakobsdorf, Laskowitz, Nassadel, Schollendorf, Skalung, Wierschy, (Neu-, Alt)Wundschütz
                      Namen - Borth, Gatzmanga, Klimek, Miosga, Molek, Poka, Putzalla, Skzypek, Smyrek, Spahn, Werner, Zielonka

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                      • BrunoWilhelmLouis
                        Erfahrener Benutzer
                        • 05.04.2011
                        • 325

                        #12
                        Zitat von Siwit Beitrag anzeigen
                        Also doch eine Einschränkung. Nicht nur der 1908 geborene muss mind. 30 verstorben sein, sondern auch seine Kinder! Das hast Du in Deinem Beitrag vorher nicht erwähnt, sonder suggeriert, dass es lediglich ausreicht, dass der 1908geborene bereits seit 30 Jahren verstorben ist.
                        Also kann es durchaus sein, dass Mapixtu keine Auskünfte bekommt, weil es noch Kinder gibt, die noch leben oder noch nicht 30 Jahre verstorben sind.
                        So einfach wie du es geschrieben hast, ist es also nicht!
                        Hallo Siwit, nicht seine Kinder, seine Eltern müssen 30 Jahre tot sein.

                        Beim Geburtseintrag sind die Beteiligten die Eltern des Kindes und das Kind selbst. Die Eltern eines 1908 geborenen Kindes sind, mindestens, vor 1890 geboren. In den meisten Fällen sind sie heute seit mehr als 30 Jahren tot.

                        Herzliche Grüße, Daniel

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                        • Siwit
                          Benutzer
                          • 11.10.2011
                          • 90

                          #13
                          Ok. Akzeptiert. Da hab ich das mit dem "Kind" falsch gelesen.
                          Ich liebe Behördendeutsch

                          Weiß unser Threadersteller denn, wann der 1908 geborene verstorben ist?
                          Meine 1901 geborene Großtante ist z.B. 1982 verstorben. Da wären z.B. die 30 Jahre noch nicht ganz abgelaufen. Vielleicht muss er sich bei einem 1908geborenen nur noch ein paar Jahre gedulden?
                          Forschungsgebiete:
                          Ostpreußen, Kreis Niederung - Tawe und Hohenberge
                          Namen - Wittke und Brauer
                          Oberschlesien, Kreis Kreuzburg, Kreis Namslau, Kreis Oppeln, Kreis Rosenberg - Bischdorf, Bodland, (Neu-, Alt- )Budkowitz, Dammer, Jakobsdorf, Laskowitz, Nassadel, Schollendorf, Skalung, Wierschy, (Neu-, Alt)Wundschütz
                          Namen - Borth, Gatzmanga, Klimek, Miosga, Molek, Poka, Putzalla, Skzypek, Smyrek, Spahn, Werner, Zielonka

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                          • Mapixtu

                            #14
                            soso

                            Es hat auch damit zu tun, dass viele ""Beamte"" nicht sich nicht zu 100% mit dem Datenschutz auskennen oder wie man es auch nennen kann.

                            Kommentar

                            • Wildgrubin
                              Erfahrener Benutzer
                              • 03.01.2009
                              • 414

                              #15
                              Mit dem Standesamt Charlottenburg habe ich nur gute Erfahrungen gemacht. Ich bekam immer schnell Antwort und jeden Geburts- oder Heiratseintrag, den ich brauchte, auch die uralten. Ich brauchte nur zu schreiben, daß ich ein Nachfahre bin und mußte nie irgendetwas nachweisen.

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