Tod 1951 in Berlin-Tegel - Welches Standesamt?

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  • Micha1970
    Erfahrener Benutzer
    • 26.03.2011
    • 312

    Tod 1951 in Berlin-Tegel - Welches Standesamt?

    Hallo zusammen,

    eine Cousine meines Urgroßvaters ist 1951 in Berlin-Tegel verstorben. Bei welchem Standesamt kann ich eine Sterbeurkunde anfordern?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    LG
    Micha
  • russenmaedchen
    Erfahrener Benutzer
    • 01.08.2010
    • 1727

    #2
    Hallo Micha,
    Urkunden gibt es online hier: http://www.berlin.de/ba-reinickendorf/org/standesamt/
    Schönes Wochenende, Sylvia
    Viele Grüße
    russenmädchen






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    • Karl Heinz Jochim
      Erfahrener Benutzer
      • 07.07.2009
      • 4811

      #3
      Hallo, Micha,

      probier's doch mal unter buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
      Bürgeramt Tegel, Berliner Str. 35, 13507 Berlin
      Viel Glück!

      Liebe Grüße
      Karl Heinz

      Kommentar

      • Micha1970
        Erfahrener Benutzer
        • 26.03.2011
        • 312

        #4
        Vielen lieben Dank für Eure Tipps. Da werde ich doch mal mein Glück probieren

        Kommentar

        • Friederike
          Erfahrener Benutzer
          • 04.01.2010
          • 7850

          #5
          Hallo Micha,

          die freigegebenen Personenstandsunterlagen befinden
          sich bereits im Landesarchiv Berlin, schau hier:


          Hier der Link zum Landesarchiv Berlin:
          Viele Grüße
          Friederike
          ______________________________________________
          Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
          Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
          __________________________________________________ ____

          Kommentar

          • uwe-tbb
            Erfahrener Benutzer
            • 06.07.2010
            • 2695

            #6
            Hallo Micha,

            da Du kein direkter Nachkomme bist, hast Du keine offizielle und rechtliche Berechtigung für die Ausstellung einer Urkunde der Kusine Deines Urgroßvaters. Glaube kaum, dass Du da etwas bekommst.

            Viele Grüße

            Uwe



            Welche Personenstandsurkunden können Sie beantragen?

            • Ihre eigenen Urkunden,
            • Urkunden von Verwandten in auf- und absteigender Linie (z.B. der Eltern, Großeltern, Kinder),
            • Urkunden des Ehemannes bzw. der Ehefrau,
            • sonstige Urkunden, wenn Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.
            Zuletzt geändert von uwe-tbb; 03.09.2011, 16:49.

            Kommentar

            • Karl Heinz Jochim
              Erfahrener Benutzer
              • 07.07.2009
              • 4811

              #7
              Guten Morgen, Micha,
              probier's doch einfach mal; ich bin auch schon auf Beamte gestoßen, die mit gesundem Menschenverstand gearbeitet haben und eine Vorschrift umgingen. Wir in Hessen sind in der guten Situation, dass wir kein "rechtliches", sondern nur ein "berechtigtes" Interesse vorweisen müssen (lt. Ministerpräsident Volker Bouffier, als er noch Innenminister war).
              Liebe Grüße
              Karl Heinz

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              • Micha1970
                Erfahrener Benutzer
                • 26.03.2011
                • 312

                #8
                Guten Morgen (um 11:54 Uhr geht das noch )

                vielen Dank für Eure Hilfe. Ich werde einfach mal mein Glück versuchen. Mehr wie Nein sagen können sie nicht.

                Euch allen einen schönen Sonntag

                LG
                Micha

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                • Melanie_Berlin
                  Erfahrener Benutzer
                  • 31.12.2007
                  • 1300

                  #9
                  Sterbeurkunden werden nach 30 Jahren Archivgut und somit für alle zugänglich. Man muss also nicht nachweisen, ob man verwandt ist.

                  Und danke an Friederike für den Tipp mit dem Landesarchiv. Leider wird das immer vergessen, dass Archivgut dort lagert (sofern bereits übergeben) und nicht vor Ort in den Standesämtern.
                  Viele Grüße,
                  Melanie

                  Kommentar

                  • Dorothea
                    Erfahrener Benutzer
                    • 01.03.2008
                    • 1407

                    #10
                    Hallo,

                    Melanie_Berlin und Friederike haben Recht und da wir hier im Forum auch schon sehr häufig darüber geschrieben haben, insbesondere seitdem das sog. "neue" Personenstandsgesetz in Kraft trat (2009), möchte ich auch nochmal an die Möglichkeit erinnern, hier im Forum "Suchen" anzuklicken und zu schauen, ob man nicht hier schon eine schnelle, richtige Antwort findet. Was natürlich nicht heißen soll, dass man nicht mehr fragen darf

                    Mit Grüßen Dorothea

                    Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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