Todeserklärungen beim Standesamt 1

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  • Klingerswalde39_44
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    Todeserklärungen beim Standesamt 1

    Hallo,

    ich habe bei meiner Suche 2 Personen aus Ostpreußen, bei denen 1945 eine Todeserkärung erfolgte. Jetzt habe ich dies beim Standesamt 1 in Berlin gefunden:

    Soweit eine Person von einem deutschen Gericht für tot erklärt worden ist oder der Tod und die Todeszeit festgestellt worden ist, dürfte eine Eintragung in dem von 1938 bis 2008 beim Standesamt I in Berlin geführten Buch für Todeserklärungen bestehen oder eine Ausfertigung in der Sammlung von Beschlüssen der DDR-Gerichte vorliegen. Ab 2009 werden die Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellungen der Todeszeit beim Standesamt I in Berlin in eine Sammlung aufgenommen. Sie können aus diesen Unterlagen eine beglaubigte Abschrift (Ablichtung) bei uns anfordern; die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ist ausreichend.

    Leider sind beide Personen nicht in meiner direkten Linie. Gelten hier die Fristen für Personenstandsunterlagen (bei Sterbeunterlagen 30 Jahre) nicht, oder was ist mit berechtigtem Interesse gemeint?
    Herzliche Grüße, Gabi
  • Dorothea
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2008
    • 1415

    #2
    Hallo Gabi,
    das ist doch wieder typisch "Amtsdeutsch". Ich würde in diesem Fall das StA I anrufen und direkt dort nachfragen. Zu dem folgenden Satz vermute ich, dass sie das Landesarchiv Berlin meinen mit "Sammlung", denn sie sagen ja "ab 2009", das wiederum bezieht sich sicher auf das "Neue Personenstandsgesetz" vom selbigen Jahr.

    Ab 2009 werden die Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellungen der Todeszeit beim Standesamt I in Berlin in eine Sammlung aufgenommen.

    Was das "berechtigte Interesse" angeht, so war früher immer zu lesen, dass die Familienforschung nicht zum "berechtigten Interesse" zählt, an Unterlagen zu kommen, wenn es sich nicht um die gerade Linie handelte. Aber in diesem Fall kollidiert es natürlich, wie Du selbst schon schreibst, mit der 30 Jahresfrist. So sind wir wohl erst schlauer, wenn wir direkt dort nachfragen, es sei denn, es meldet sich hier noch jemand, der den Fall schon hatte.
    Viel Erfolg!

    Beste Grüße Dorothea -





    Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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    Kommentar

    • Klingerswalde39_44

      #3
      Typisch Berlin

      Danke Dorothea für Deinen Hinweis. Ich hab gerade probiert dort anzurufen. Öffnungszeiten Mo. und Die 9-12 Uhr und Do. von 14-18 Uhr
      Da geht jetzt natürlich auch keiner ans Telefon. Bei den Öffnungszeiten müssten die doch genug Zeit zum Urkundensuchen haben und dann 24 Monate Wartezeit

      Na dann probier ich's halt morgen nachmittag noch mal. Dann haben sie wahrscheinlich Publikumsverkehr und können auch nicht an Telefon gehen.

      Herzliche Grüße, Gabi

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