Archivgebühr mal anders betrachtet!

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  • Dorothea
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2008
    • 1407

    Archivgebühr mal anders betrachtet!

    Hallo Ihr,
    wir haben uns ja nach Einführung des neuen Personenstandsgesetzes in 2009 schon öfter über die Höhe der Gebühren (in der Regel pauschal 30.--€) ausgetauscht und auch gelegentlich beklagt. Anfang des Jahres kam ich in den Besitz meiner ersten Geb.-Urkunde zu meinem Großonkel, die ich früher nicht bekommen hätte. Zahlte also meine 30.--€ in diesem Standesamt. Im September 2009 fiel mir ein, dass diese Gebühr ja für die Suche innerhalb eines Jahres zu bezahlen war. So überprüfte ich doch gleich mal meine Daten und schaute, zu welchen meiner Leute, die in diesem Standesamtsbezirk ihren Lebensmittelpunkt hatten, ich da noch suchen könnte. Ich ließ mir weitere Recherche-Termine geben und machte mich an die Suche, Geburten, Heiraten, Tode, alles war dabei. Die Suche hatte sich gelohnt. Jetzt habe ich doch tatsächlich insgesamt 10 Urkunden erlangt und das alles für 30.--€ plus der 50 Cent Kopiergeb. pro Urk. Na, wenn das kein Schnäppchen ist. Da hätte ich doch früher pro Urkunde um die 7.--€ bezahlt, im schlimmsten Fall hätte ich sie gar nicht bekommen. Also Leute, bevor das Jahr sich dem Ende neigt, die 30.--€ sind pro Kalenderjahr zu bezahlen, vielleicht kann hier manch einer noch schnell einen Recherche-Termin vereinbaren, bevor für 2010 die nächste Gebühr fällig wird. Viel Glück!
    Grüße aus Berlin - Dorothea -

    Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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  • nazko
    Benutzer
    • 23.05.2009
    • 71

    #2
    Hallo Dorothea, das ist ja ein wirklich guter Hinweis. Da werde ich also flugs noch ein paar Anfragen starten. Und selbst, wenn es für dieses Jahr wegen der knappen Zeit nicht mehr zum großen Wurf reicht, ist es für 2010 allemal ein verheißungsvoller Ausblick: Im Januar 30 Euro zahlen und dann 12 Monate Urkunden anfordern.
    Vielen Dank. Beste Grüße, Martin

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    • bartay
      Neuer Benutzer
      • 04.05.2009
      • 8

      #3
      Ging bei mir auch so. Somit habe ich jetzt die wichtigsten Teile zusammen. Bekommt man eigentlich bei Meldeämtern die erweiterte Auskunft, wenn man als berechtigtes Interesse Ahnenforschung angibt?

      Kommentar

      • Dorothea
        Erfahrener Benutzer
        • 01.03.2008
        • 1407

        #4
        Hallo bartay,
        das Landesarchiv Berlin hat in seinem online-Formular zum Rechercheauftrag in dessen alter Einwohnermeldekartei aufgelistet, welcher Art die vorgelegten Unterlagen sein könnten/sollten, die das "berechtigte Interesse" bei Familienforschung belegen, siehe hier: http://www.landesarchiv-berlin.de/la...03/_04/emk.pdf

        Bei den anderen Einwohnermeldeämtern, die in den jeweiligen Bezirken zu finden sind und bei denen die neueren Daten abzufragen wären, wird es vermutlich ebenso gehandhabt. Ich habe bisher hierzu nur mit der Friedrichstr. in Berlin Erfahrung gemacht; ich erhielt, was ich wissen wollte, zu zwei verstorbenen Familienangehörigen, die 1991 in Berlin-West verstorben waren, allerdings hatte ich schon diverse Daten zu diesen Personen.
        Gruß Dorothea -

        Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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