Hallo,
ich weiß nicht ob, das hier schon allgemein bekannt ist:
Im LABO Berlin kann man nicht mehr persönlich vorsprechen, um eine Melderegisterauskunft (die man damals sofort bekommen hat) zu erhalten. Es geht nur noch online oder schriftlich bei vorheriger Überweisung der Kosten.
Ich hatte heute mit denen telefoniert, da ich eine Melderegisterauskunft nach Archivrecht brauche.
Melderegisterauskünfte zu Einwohnern, die länger als 30 Jahre verzogen oder verstorben sind, sind melderechtlich nicht zulässig. Es darf jedoch Auskunft nach Archivrecht erteilt werden. Anfragen zu diesem Personenkreis richten Sie bitte nur an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
ich weiß nicht ob, das hier schon allgemein bekannt ist:
Im LABO Berlin kann man nicht mehr persönlich vorsprechen, um eine Melderegisterauskunft (die man damals sofort bekommen hat) zu erhalten. Es geht nur noch online oder schriftlich bei vorheriger Überweisung der Kosten.
Ich hatte heute mit denen telefoniert, da ich eine Melderegisterauskunft nach Archivrecht brauche.
Melderegisterauskünfte zu Einwohnern, die länger als 30 Jahre verzogen oder verstorben sind, sind melderechtlich nicht zulässig. Es darf jedoch Auskunft nach Archivrecht erteilt werden. Anfragen zu diesem Personenkreis richten Sie bitte nur an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
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