Kürzel in Geburtsregistereintrag Steglitz 1942

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  • BVSM
    Benutzer
    • 28.12.2015
    • 10

    Kürzel in Geburtsregistereintrag Steglitz 1942

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1942
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Berlin-Steglitz
    Konfession der gesuchten Person(en): evangelisch
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): -
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): Standesamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin

    Hallo,

    dies ist meine erste Frage in diesem Forum. Ich hoffe, nicht alles falsch zu machen. Mein Anliegen:

    Ich habe vom Standesamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin die Kopie eines Geburtstregistereintrags von 1942 erhalten. Rechts unten neben dem eigentlichen Textblock sind mit Schreibmaschine folgende Kürzel eingetragen:

    D.R.
    W.
    1.Kd. oder l.Kd.
    G.

    Ich habe beim Standesamt nach der Bedeutung gefragt und diese Antwort erhalten:

    Diese Abkürzungen sind im Hinweisteil von damaligen Angestellten notiert worden. Sie gehören nicht zur Urkunde. Heute lässt sich nicht mehr jede "Gedankenstütze" interpretieren.

    1.Kd. bedeutet, dass dieses Kind das 1. Kind dieser Eheleute ist. Das "W" könnte für weiblich stehen. Mehr kann ich heute auch nicht mehr ermitteln, denn aus dieser Zeit ist kein Mitarbeiter mehr da den ich fragen könnte.


    Die Erklärung von "1.Kd." könnte stimmen, die von "W" nicht, weil es sich um eine männliche Person handelt.

    Kennt hier jemand solche Kürzel und kann sie mir entschlüsseln?

    Vielen Dank im Voraus und Gruß, BVSM
  • Herbstkind93
    Erfahrener Benutzer
    • 28.09.2013
    • 1995

    #2
    D.R. = Deutsches Reich? (für die Staatsangehörigkeit)


    Könntest du uns die Kopie zeigen?


    LG
    Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

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    • BVSM
      Benutzer
      • 28.12.2015
      • 10

      #3
      Zitat von Herbstkind93 Beitrag anzeigen
      D.R. = Deutsches Reich? (für die Staatsangehörigkeit)
      Das klint ziemlich plausibel, danke.
      Könntest du uns die Kopie zeigen?
      Na ja, es handelt sich um eine mir äußerst nahestehende, wenn auch nicht immer geliebte Person. Ein bisschen viel Striptease im Internet, finde ich. Hat das Zweck, wenn ich die sensibelsten Daten pixele?

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      • Herbstkind93
        Erfahrener Benutzer
        • 28.09.2013
        • 1995

        #4
        Reicht ja wenn du ihren Namen, Geburtsdatum und Urkundennummer zensierst.
        Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

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        • BVSM
          Benutzer
          • 28.12.2015
          • 10

          #5
          Da ist er. Ich habe mir zusätzlich zur Geburtsurkunde auch den Geburtsregisterauszug besorgt, weil ich einen "Anfangsverdacht" auf Adoption habe. Wenn die dort eingetragen sein müsste, könnte ich mir die weitere Recherche sparen; interessieren würden mich die Kürzel allerdings trotzdem, aber natürlich nicht so sehr.
          Angehängte Dateien

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          • Herbstkind93
            Erfahrener Benutzer
            • 28.09.2013
            • 1995

            #6
            Was meinst du denn mit Geburtsregisterauszug?
            Das was du schon hast scheint doch die Kopie des Originaleintrages zu sein.
            Ist dort die handschriftliche Unterschrift des Anzeigendens drauf?
            Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

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            • BVSM
              Benutzer
              • 28.12.2015
              • 10

              #7
              Zitat von Herbstkind93 Beitrag anzeigen
              Was meinst du denn mit Geburtsregisterauszug?
              Das was du schon hast scheint doch die Kopie des Originaleintrages zu sein.
              Das habe ich falsch genannt, pardon. Richtig ist beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.
              Ist dort die handschriftliche Unterschrift des Anzeigendens drauf?
              Ja. Eindeutig die der als Vater bekannten Person. Kann es sich trotzdem um eine Adoption handeln?

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              • Herbstkind93
                Erfahrener Benutzer
                • 28.09.2013
                • 1995

                #8
                Die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister, ist genau das was du bereits hast mit dem zusätzlichen Vermerkt, dass die Übereinkunft mit dem Original beglaubigt wird.
                Das steht doch eindeutig, dass die Ehefrau das Kind geboren hat.
                Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

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                • Philipp
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.07.2008
                  • 842

                  #9
                  Hallo!

                  Habe dazu eine ganz blöde Idee:

                  Die Formulare für die Personenstandsurkunden trugen doch verschiedene Buchstaben, A, B und C waren ja die Buchstaben für die Personenstandsregister, aber die ausgehändigten Urkunden trugen - wenn ich mich recht entsinne - andere: D für Geburtsurkunde, E für Abstammungsurkunde, H für Heiratsurkunde oder ähnlich.

                  Kann das einfach ein Vermerk sein, dass zu diesem Vorgang z. B. ein Vordruck G bzw. W vorlag oder ausgestellt wurde?

                  Ich habe aber jetzt keine Vorstellung, welche das sein könnten.


                  Viele Grüße
                  Philipp

                  Kommentar

                  • DaveMaestro
                    Erfahrener Benutzer
                    • 11.03.2012
                    • 1622

                    #10
                    Hallo,

                    unter Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben wurde z.B. häufig eingetragen wieviele Druckworte gestrichen worden sind. Das war ohne die Urkunde zu sehen mein erster Verdacht.
                    Da der Eintrag aber rechts neben dem Heiratseintrag steht. Bezieht sich das auf die Ehe.

                    Und meines Erachtens heißt das: Dieser Rechtsfolge wurde ein Kind geboren.

                    Gruß Dave


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                    • BVSM
                      Benutzer
                      • 28.12.2015
                      • 10

                      #11
                      Zitat von Herbstkind93 Beitrag anzeigen
                      Die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister, ist genau das was du bereits hast mit dem zusätzlichen Vermerkt, dass die Übereinkunft mit dem Original beglaubigt wird.
                      Das steht doch eindeutig, dass die Ehefrau das Kind geboren hat.
                      Damit dürfte mein wichtigstes Anliegen geklärt sein, der Adoptionsverdacht. In der Geburtsurkunde stehen Vater und Mutter, und das könnten auch Adoptiveltern sein. Im Geburtsregister hingegen steht, wer das Kind geboren hat. Richtig? Da gibt es dann wohl kein Schlupfloch mehr. Vielen Dank.

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                      • BVSM
                        Benutzer
                        • 28.12.2015
                        • 10

                        #12
                        Zitat von Philipp Beitrag anzeigen
                        Kann das einfach ein Vermerk sein, dass zu diesem Vorgang z. B. ein Vordruck G bzw. W vorlag oder ausgestellt wurde?
                        Der Vater hat sich laut Geburtsregister (Kennbuchstabe B) durch das Familienstammbuch ausgewiesen. Der Geburtsschein (Anlage) im Familienstammbuch hat den Kennbuchstaben G. Das würde Sinn machen. (Die Heiratsregisternummer hat den Kennbuchstaben H.)

                        Was mich als Laien wundert, ist, dass die Vorgänge im Geburtsregistereintrag und im Geburtsschein ganz unterschiedliche Nummern haben. Das Ausstellungsdatum und die Unterschriften des beurkundenden Standesbeamten sind identisch.
                        Angehängte Dateien

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                        • BVSM
                          Benutzer
                          • 28.12.2015
                          • 10

                          #13
                          Zitat von DaveMaestro Beitrag anzeigen
                          Und meines Erachtens heißt das: Dieser Rechtsfolge wurde ein Kind geboren.
                          Das würde der gesamten Zeichenfolge einen Sinn geben. Inwieweit die Ehe der Eltern eine Rechtsfolge ist, kann ich nicht beurteilen. Mir fällt aber noch auf:
                          • Der Block mit den Kürzeln beginnt nicht auf Höhe der Eheschließung der Eltern des Kindes, sondern ragt weit in die Eheschließung des Kindes hinein.
                          • Das "W." hat dieselbe Schriftgröße wie die anderen Buchstaben (ist also kein Kleinbuchstabe).
                          • Wenn "1.Kd." erstes Kind heißt, wurden die Kürzel mit einer anderen Maschine geschrieben als die übrigen Maschineneinträge. Bei denen hat die Eins einen schrägen Strich, bei den Kürzeln einen geraden.

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                          • DaveMaestro
                            Erfahrener Benutzer
                            • 11.03.2012
                            • 1622

                            #14
                            Erbrecht

                            Hallo,

                            im Erbrecht ist ein Kind ein Rechtsnachfolger.

                            Gruß Dave


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                            • DaveMaestro
                              Erfahrener Benutzer
                              • 11.03.2012
                              • 1622

                              #15
                              Hi nochmal,

                              da die Randbemerkungen natürlich Nachträge sind, wird der Eintrag das ein Kind geboren worden ist aus einer späteren Zeit stammen.

                              Das heißt zum damaligen Zeitpunkt Originalurkunde noch einmal in Schreibmaschine einspannen und Eintrag erstellen.

                              Gruß Dave

                              PS auf der Heiratsurkunde meiner Großeltern ist die Geburt meiner Mutter (als Tochter) vermerkt und auch deren erste Ehe.
                              Zuletzt geändert von DaveMaestro; 02.01.2016, 19:53. Grund: grammatik


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