ehafter Beruf: Wirt

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  • Mechthild
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    ehafter Beruf: Wirt

    Hallo,

    ich poste bewußt hier im Bayern-Forum, da der Begriff "ehaft" ja in Bayern "geläufig" war

    Ich bin auf der Suche nach den Vorschriften und Pflichten eines Wirts, dieser Beruf war "ehaftig" http://de.wikipedia.org/wiki/Ehaft (unter anderen Berufen, der Bader, Müller, Schmied war ebenfalls ehaftig)

    Bisher gefunden hab ich dazu zwar einiges, aber nichts zu den genauen Pflichten(also eine genaue Auflistung, z. B. welche Abgaben wann fällig waren)

    Vielleicht könnt Ihr mir helfen

    Danke und Gruß
    Mechthild
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 5133

    #2
    Hallo Mechthild!
    Was bringt Dich zu der Annahme, daß die Abgaben beim Wirt grundsätzlich anders waren als bei anderen Dorfbewohnern?
    Gruß
    gki

    Kommentar

    • Mechthild

      #3
      Hallo gki,

      Deine Frage klingt für mich so, als ob Du mehr darüber wüsstest Wenn ja, lass mich bitte an Deinem Wissen teilhaben.

      Die Tatsache, dass Wirte ehaftig waren, somit ja (außergewöhnliche?)Pflichten hatten, bringt mich dazu, nachzufragen.

      Viele Grüße
      Mechthild

      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 5133

        #4
        Hallo Mechthild,

        leider weiß ich nicht mehr darüber.

        Ich habe lediglich etwas über Ehaften nachgelesen und der Eindruck war eher der, daß die Rechte und Pflichten gegenüber den Bauern besonders waren, weniger gegenüber der Herrschaft.
        Gruß
        gki

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