Guten Abend,
ich hätte da mal eine Frage zum Thema Einbürgerung. Einige meiner Vorfahren sind aus dem Oberpfälzer Raum nach München gezogen. Nun möchte ich beim Münchner Stadtarchiv die Einbürgerungsakten in Kopie anfordern. Leider ist mir aber nicht so ganz klar für wen es diese Einbürgerungsakten geben kann. Als Beispiel, meine ledige Ururgroßmutter kam 1881 von Furth im Wald nach München. Diese brachte ihren damals 10jährigen unehelichen Sohn mit nach München. Nun meine Fragen, bekam eine Frau überhaupt das Bürgerrecht ? Und wie verhält es sich mit Kindern ? Waren diese automatisch auch Bürger der Stadt oder mußten sie bei Heirat oder Volljährigkeit einen eigenen Antrag stellen ?
Tante Google hab ich schon bemüht, aber sie keine befriedigenden Antworten für mich.
Vielen Dank schon mal
Lg Taba
ich hätte da mal eine Frage zum Thema Einbürgerung. Einige meiner Vorfahren sind aus dem Oberpfälzer Raum nach München gezogen. Nun möchte ich beim Münchner Stadtarchiv die Einbürgerungsakten in Kopie anfordern. Leider ist mir aber nicht so ganz klar für wen es diese Einbürgerungsakten geben kann. Als Beispiel, meine ledige Ururgroßmutter kam 1881 von Furth im Wald nach München. Diese brachte ihren damals 10jährigen unehelichen Sohn mit nach München. Nun meine Fragen, bekam eine Frau überhaupt das Bürgerrecht ? Und wie verhält es sich mit Kindern ? Waren diese automatisch auch Bürger der Stadt oder mußten sie bei Heirat oder Volljährigkeit einen eigenen Antrag stellen ?
Tante Google hab ich schon bemüht, aber sie keine befriedigenden Antworten für mich.
Vielen Dank schon mal
Lg Taba
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