Arbeitsverbot

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  • kroko
    Erfahrener Benutzer
    • 17.04.2008
    • 532

    Arbeitsverbot

    Guten Abend,

    Habe heute eine Nachricht erhalten über meinen Urgroßvater und wollte mal eure Meinung dazu hören. Mein Urgroßvater ist 1875 im Allgäu uneheliche geboren.

    Aber jetzt zu meiner eigentlichen frage. Auf Grund seiner unehelichen Geburt hatte er ein Ausbildungsplätze bzw ein Arbeitsverbot in Bayern gehabt. Ist diese Aussage richtig?! Haben's dato noch nie was von so einer Bestimmung gehört.


    Vielen Dank
    FN Grzella bzw. Gellert ---Urspl. Hirschberg Kreis Osterode Ostpreußen---
    FN Kroll ---Königsberg Opr.---
    FN Kubiak ---Urspgl. Raum Posen---
    FN Neuwirth
    FN Marz(i)och ---Urspl. Hirschberg Kreis Osterode Opr.---
    FN Stiller ---Urspl. Raum Posen---
    FN Stomporowski ---Urspl. Osterode Opr.---
    FN Teubert ---Urspl. Bieberswalde / Hirschberg Ostpreußen---


    WER was zu den Namen hat....
    .... bitte meldet dann EUCH bei mir !!! Vielen Dank :-)
  • Jürgen P.
    Erfahrener Benutzer
    • 07.03.2010
    • 1008

    #2
    Hallo,

    diese Aussage ist definitiv aus der Märchen- und Phantasiewelt. Aus welcher Quelle stammt die Aussage?

    Gruß Jürgen
    "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

    Kommentar

    • kroko
      Erfahrener Benutzer
      • 17.04.2008
      • 532

      #3
      Habe das von einem Cousin von meinem Vater!!! Der Cousin müßte geb. 1930er.

      Ich kann dir nicht sagen wie er darauf kommt.
      FN Grzella bzw. Gellert ---Urspl. Hirschberg Kreis Osterode Ostpreußen---
      FN Kroll ---Königsberg Opr.---
      FN Kubiak ---Urspgl. Raum Posen---
      FN Neuwirth
      FN Marz(i)och ---Urspl. Hirschberg Kreis Osterode Opr.---
      FN Stiller ---Urspl. Raum Posen---
      FN Stomporowski ---Urspl. Osterode Opr.---
      FN Teubert ---Urspl. Bieberswalde / Hirschberg Ostpreußen---


      WER was zu den Namen hat....
      .... bitte meldet dann EUCH bei mir !!! Vielen Dank :-)

      Kommentar

      • gudrun
        Erfahrener Benutzer
        • 30.01.2006
        • 3277

        #4
        Hallo,

        daß es ein Arbeitsverbot (für bestimmte Berufe glaube ich das schon) gegeben hat, glaube ich nicht. Sonst hätte ja die Gemeinde den Mann versorgen müssen.
        Aber es kann sein, daß der Mann nicht den Beruf ausüben bzw. Lernen konnte, den er gern ausgeübt hätte.
        Uneheliche Kinder hatten mit ALLEM ihre Schwierigkeiten.

        Viele Grüße
        Gudrun

        Kommentar

        • Jürgen P.
          Erfahrener Benutzer
          • 07.03.2010
          • 1008

          #5
          Zitat von kroko Beitrag anzeigen
          Habe das von einem Cousin von meinem Vater!!! Der Cousin müßte geb. 1930er.

          Ich kann dir nicht sagen wie er darauf kommt.
          Hallo,

          mir liegt die Notifikation, Jahr 1873, eines Landgericht ä.O. aus Bayern vor, in dem neben vielem anderen, der Kindesvater u.a. verpflichtet wurde die Kosten für die Erlernung eines Berufes zu übernehmen. Lehrgeld zu zahlen war nicht unüblich, wenn gar normal.
          Mein Tipp, besorge dir beim Staatsarchiv die Notifikation des Landgerichtes in dem der Urgroßvater geboren wurde.

          Gruß Jürgen
          "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

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