Hofübergabe und Heiratserlaubnis

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  • sla019
    Benutzer
    • 04.04.2011
    • 78

    Hofübergabe und Heiratserlaubnis

    Könnte mir jemand sagen, ob es im Königreich Bayern eine Bindung der Heiratserlaubnis an die Hofübergabe gab?

    Dank und Gruß
  • gudrun
    Erfahrener Benutzer
    • 30.01.2006
    • 3266

    #2
    Hallo,

    ich habe bisher nur festgestellt, daß meistens die Hofübernahme mit der Heirat zusammen hing.
    Bei den Briefprotokollen gab es zeitgleich den Übergabe- und den Heiratsvertrag des Übernehmers.

    Viele Grüße
    Gudrun

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    • karin-oö
      Erfahrener Benutzer
      • 01.04.2009
      • 2630

      #3
      Hallo!

      Bei der Heirat musste man nachweisen, dass man eine Familie versorgen kann.
      Deshalb war es erforderlich, dass man einen Hof übernehmen oder auch erwerben konnte.
      Meistens erfolgten also Besitzübergabe und Heirat zur gleichen Zeit.
      Das junge Paar hatte ab sofort das Sagen am Hof und musste die übergebenden Eltern und evtl. unverheiratete Geschwister versorgen.

      Schöne Grüße
      Karin

      Kommentar

      • sla019
        Benutzer
        • 04.04.2011
        • 78

        #4
        Herzlichen Dank für die Antworten!

        Kommentar

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