ich habe bisher nur festgestellt, daß meistens die Hofübernahme mit der Heirat zusammen hing.
Bei den Briefprotokollen gab es zeitgleich den Übergabe- und den Heiratsvertrag des Übernehmers.
Bei der Heirat musste man nachweisen, dass man eine Familie versorgen kann.
Deshalb war es erforderlich, dass man einen Hof übernehmen oder auch erwerben konnte.
Meistens erfolgten also Besitzübergabe und Heirat zur gleichen Zeit.
Das junge Paar hatte ab sofort das Sagen am Hof und musste die übergebenden Eltern und evtl. unverheiratete Geschwister versorgen.
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