Frage zum Kirchenbucheintrag...

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  • cabriofahrer
    Benutzer
    • 29.03.2011
    • 8

    Frage zum Kirchenbucheintrag...

    Hallo zusammen,

    im Kirchenbuch von Herbertshofen/Meitingen Lkrs. Augsburg, fand ich den
    gesuchten Eintrag über Ignaz Weigl, ledig geb. am 13.07.1843.
    Die Mutter Walburga Weigl, heiratete nicht den Vater "Michael Aschemann".
    Aber es steht noch ein Vermerk dabei und zwar:

    Laut Verhandlung bei Famk. Ldgr. Wertingen a. 25. Okt. 1843.

    Gab es generell bei allen unehelichen Kindern eine Verhandlung, und wenn ja, wo sind diese Unterlagen dann zu finden? Ich dachte mir im Staats-archiv unter Landgericht, habe eine Anfrage an das dortige Archiv per mail gesendet, und die Mitteilung erhalten, dass die Landgerichtsakten aus dieser Zeit in sehr schlechtem Zustand sind.
    Besteht noch eine weitere Möglichkeit an diese Akten und das Geburts datum von Walburga Weigl zu kommen?

    Dann steht noch ein weiterer Eintrag im Kirchenbuch und zwar folgender:

    temporaer mit den Aeltern in Todtenweis, Ldgr. Aichach, Gebar in Herbertshofen, Hsnr. 6.

    Das muss ja sehr wichtig gewesen sein, dass der Pfarrer den Eintrag im KB verfasst hat. Habe vermutet, dass Wallburga aus Todtenweis stammt. Also habe ich in Todtenweis geforscht - viele Weigl gefunden, aber keine Tochter die Wallburga heisst. Jetzt bin ich momentan ratlos.

    Über weitere Ideen würde ich mich freuen.

    Viele Grüsse
    Christa
  • animei
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2007
    • 9335

    #2
    Hallo Christa,

    ich denke, eine Verhandlung gab es nur, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen wollte, die Mutter aber darauf bestand.

    temporaer mit den ... heißt in dem Fall nichts anderes, als dass Wallburga zu der Zeit bei ihren Eltern in Todtenweis wohnt, aber nicht zwangsläufig, dass sie dort auch geboren wurde.
    Gruß
    Anita

    Kommentar

    • cabriofahrer
      Benutzer
      • 29.03.2011
      • 8

      #3
      Fragen zum Kirchenbucheintrag

      Hallo Animei,

      vielen Dank für Deine Antwort.

      Mussten die Kosten für die Verhandlung dann von der ledigen Mutter übernommen werden? Dann müssten ja Rechnungen im Archiv zu finden sein...

      Liebe Grüsse und noch nen schönen Abend

      Christa

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