Hallo,
Ich habe eine grundsätzliche Frage zu den Camps der Jewish Displaced Persons. Es gibt in manchen Archiven Informationen zu den ehemaligen „Bewohnern“ dieser Camps. Gibt es generelle Regeln, ob man diese einsehen darf? Wenn ja, welche sind dies? Oder kann jedes Archiv, das solche Unterlagen hat, eigene Einsichtnahmeregeln festlegen? Ich würde mich freuen, wenn ihr mehr wisst als ich.Gibt es überhaupt spezielle Regelungen oder ? Vielen Dank wenn ihr euer Wissen teilt
PS
Ich hatte die Frage zunächst im Allgemeinen Forum eingestellt. Nun sah ich, dass dieses nicht so häufig frequentiert wird. Daher erlaube ich mir, den Text hier noch einzustellen, da es die Region Bayern betrifft.
Ich habe eine grundsätzliche Frage zu den Camps der Jewish Displaced Persons. Es gibt in manchen Archiven Informationen zu den ehemaligen „Bewohnern“ dieser Camps. Gibt es generelle Regeln, ob man diese einsehen darf? Wenn ja, welche sind dies? Oder kann jedes Archiv, das solche Unterlagen hat, eigene Einsichtnahmeregeln festlegen? Ich würde mich freuen, wenn ihr mehr wisst als ich.Gibt es überhaupt spezielle Regelungen oder ? Vielen Dank wenn ihr euer Wissen teilt
PS
Ich hatte die Frage zunächst im Allgemeinen Forum eingestellt. Nun sah ich, dass dieses nicht so häufig frequentiert wird. Daher erlaube ich mir, den Text hier noch einzustellen, da es die Region Bayern betrifft.

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