Datenschutz bei Kirchen von über 50 Jahren verstorbenen?

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  • Löwenherz 1965
    Erfahrener Benutzer
    • 21.10.2007
    • 182

    Datenschutz bei Kirchen von über 50 Jahren verstorbenen?

    Hallo zusammen,

    Ich frage mich, ob der Datenschutz bei über 50 Jahre Verstorbenen bei einer katholische Kirche angewendet werden kann.

    Ich hatte bei der Pfarrereigemeinschaft St. Pankratius in Augsburg Lechhausen nach dem Beerdigungsdatum vom Vater meines Verlobten nachgefragt, der in April 1975 in Kriegshaber verstorben ist und in Lechhausen gewohnt hatte.
    Laut Friedhofswesen von Augsburg soll er nirgendwo vermerkt sein, ob wohl er laut dessen Geschwister meines Verlobten in Augsburg in einem Amengrab begraben wurde. Nur wo wussten sie leider nicht, da sie noch Kinder waren.
    Deshalb habe ich die Kirche St. Pankratius angefragt, ob diese vielleicht ein Datum in ihren Kirchenbücher haben.

    Darauf hin schrieben mir diese diese Antwort:


    Sehr geehrte Frau ......,
    nach Rücksprache mit unserer Datenschutzabteilung, dürfen wir Ihnen leider keine Auskünfte erteilen, da sie in keinem gradlinigen Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen stehen.

    Sollte Ihr Verlobter Auskünfte wünschen, möge dieser sich bitte selbst an uns wenden, hierzu ist allerdings auch ein Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses erforderlich. (Gegebenenfalls über eine Geburtsurkunde)

    Was ich mitteilen kann, ist, dass in unseren Büchern damals leider kein Ort der Beisetzung vermerkt wurde.

    Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe

    mit freundlichem Gruß

    Anja-Maria Pöschl


    Seit wann braucht man einen Nachweis von einen Verwandten, bzw. muss dieser Verwandte selbst darum kümmern, wenn man eine Kirche eine Anfrage dtellt und die gesuchte Person über 50 Jahre schon tot ist?

    Es hätte unteranderem auch gereicht, mir mitzuteilen, dass sie keinen Ort und vielleicht kein Beerdigungsdatum in ihren Bücher haben.

    Habt Ihr vielleicht eine Antwort für mich, warum der Datenschutz angeblich für über 50 Jahren liegenden Todesfall in der Kirche gebraucht wird.

    Vielen Dank für Eure Antworten
    Maike /Löwenherz
    Liebe Grüße aus Dortmund
    Löwenherz
  • Gastonian
    Moderator
    • 20.09.2021
    • 5509

    #2
    Hallo Maike:

    Die katholische Kirche hat besonders strenge Schutzfristen, die über die im Personenstandsgesetz für standesamtliche Register festgelegten hinausgehen.

    Wie z.B. das Bistumsarchiv Würzburg hier (https://abbw.bistum-wuerzburg.de/arc...lienforschung/) erwähnt, sind die katholischen Schutzfristen 120 Jahre für Taufbücher und 100 Jahre für Trau- und Sterbebücher.

    Wie auch bei standesamtlichen Einträgen können bei den katholischen Matriken Personen Daten über ihre direkten Vorfahren, die noch den Schutzfristen unterlegen, beantragen; deshalb ist es dem Verlobten (aber nicht dir) gestattet, den Sterbeeintrag seines Vorfahren zu beantragen.

    VG

    --Carl-Henry
    Wohnort USA

    Kommentar

    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 23620

      #3
      Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen
      deshalb ist es dem Verlobten (aber nicht dir) gestattet, den Sterbeeintrag seines Vorfahren zu beantragen.
      Den Antrag kann jeder stellen.
      Auskunft erhält indes bestenfalls der Verlobte.
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • Werner52
        Erfahrener Benutzer
        • 25.06.2025
        • 339

        #4
        Hallo Maike,

        ich habe eigentlich noch nicht verstanden, was Du suchst.

        Du weißt Sterbemonat + Sterbejahr (= April 1975) und Du suchst jetzt den Sterbetag, richtig?

        Du weißt den Sterbeort (= Kriegshaber, westl. Stadtteil von Augsburg, in einem Krankenhaus?) ebenso den Wohnort (= Lechhausen, nordöstl. Stadtteil von Augsburg) und Du suchst jetzt den Beisetzungsort, richtig?

        Soweit ich das jetzt festgestellt habe, gab es zumindest in den 1960ern in Augsburg nur (noch?) ein Standesamt. D.h., wo er 1975 in Augsburg starb, sollte keine Rolle spielen. Der Jg. 1975 der Sterbeurkunden müßte sich im Augsburger Stadtarchiv befinden. Und von dort hast Du auch keine Auskunft bekommen?

        Das Bestattungswesen war in Augsburg so geregelt, daß Grabplätze nur auf dem Friedhof zugeteilt wurden, der für den Verstorbenen oder für den Grabrechtserwerber nach seiner letzten Wohnung örtlich zuständig war. Ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit waren zuständig:
        ...
        Der Alte Ostfriedhof (Lechhausen, Stätzlinger Str. 25) bzw. der Neue Ostfriedhof (Zugspitzstr. 104) für das Gebiet der kath. Pfarreien ... St. Pankratius ...

        Gruß
        Werner

        Kommentar

        • Wolfg. G. Fischer
          Erfahrener Benutzer
          • 18.06.2007
          • 5392

          #5
          Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen
          Hallo Maike:

          Die katholische Kirche hat besonders strenge Schutzfristen, die über die im Personenstandsgesetz für standesamtliche Register festgelegten hinausgehen.

          Wie z.B. das Bistumsarchiv Würzburg hier (https://abbw.bistum-wuerzburg.de/arc...lienforschung/) erwähnt, sind die katholischen Schutzfristen 120 Jahre für Taufbücher und 100 Jahre für Trau- und Sterbebücher.

          Wie auch bei standesamtlichen Einträgen können bei den katholischen Matriken Personen Daten über ihre direkten Vorfahren, die noch den Schutzfristen unterlegen, beantragen; deshalb ist es dem Verlobten (aber nicht dir) gestattet, den Sterbeeintrag seines Vorfahren zu beantragen.

          VG

          --Carl-Henry
          Hallo in die Runde,

          ich bin bei der ev. Landeskirche für Kurhessen und Waldeck mit der Bitte um einen Beerdigungseintrag von 1936 abgeblitzt, ebenfalls wegen Datenschutz. :-(

          LG Wolfgang

          Kommentar

          • Gastonian
            Moderator
            • 20.09.2021
            • 5509

            #6
            Zitat von Wolfg. G. Fischer Beitrag anzeigen

            ich bin bei der ev. Landeskirche für Kurhessen und Waldeck mit der Bitte um einen Beerdigungseintrag von 1936 abgeblitzt, ebenfalls wegen Datenschutz. :-(
            Und für diese Landeskirche ist das denn auch sehr merkwürdig, da bei Archion durchaus auch Beerdigungseinträge aus den 1980er Jahren einsehbar sind (bei Matricula sind die katholischen Matriken durchgehend ab den 1900er bzw. 1920er Jahren gesperrt).

            VG

            --Carl-Henry

            Wohnort USA

            Kommentar

            • Löwenherz 1965
              Erfahrener Benutzer
              • 21.10.2007
              • 182

              #7
              Zitat von Werner52 Beitrag anzeigen
              Hallo Maike,

              ich habe eigentlich noch nicht verstanden, was Du suchst.

              Du weißt Sterbemonat + Sterbejahr (= April 1975) und Du suchst jetzt den Sterbetag, richtig?

              Du weißt den Sterbeort (= Kriegshaber, westl. Stadtteil von Augsburg, in einem Krankenhaus?) ebenso den Wohnort (= Lechhausen, nordöstl. Stadtteil von Augsburg) und Du suchst jetzt den Beisetzungsort, richtig?

              Soweit ich das jetzt festgestellt habe, gab es zumindest in den 1960ern in Augsburg nur (noch?) ein Standesamt. D.h., wo er 1975 in Augsburg starb, sollte keine Rolle spielen. Der Jg. 1975 der Sterbeurkunden müßte sich im Augsburger Stadtarchiv befinden. Und von dort hast Du auch keine Auskunft bekommen?

              Das Bestattungswesen war in Augsburg so geregelt, daß Grabplätze nur auf dem Friedhof zugeteilt wurden, der für den Verstorbenen oder für den Grabrechtserwerber nach seiner letzten Wohnung örtlich zuständig war. Ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit waren zuständig:
              ...
              Der Alte Ostfriedhof (Lechhausen, Stätzlinger Str. 25) bzw. der Neue Ostfriedhof (Zugspitzstr. 104) für das Gebiet der kath. Pfarreien ... St. Pankratius ...

              Gruß
              Werner
              Hallo Werner,

              Sterbedatum habe ich. Brauche nur das Beerdigungsdatum und den Beerdigungsort. Doch Friedhofswesen von Augsburg findet anscheinend nichts, was nicht sein kann.

              Hier mal die Antwort vom Friedhofswesen Augsburg:

              leider ist in unserer Datenbank keine Beisetzungsdaten von Herrn Feiger Anton hinterlegt.
              Sie sind nicht bei uns auf einem städtischen Friedhof der Stadt Augsburg begraben.
              In Augsburg gibt es noch 3 nicht städtische Friedhöfe, da könnten Sie gegebenenfalls nachfragen.

              Dies wäre der protestantische Friedhof, der Herrmann Friedhof und der Friedhof in Kriegshaber.

              Mit freundlichen Grüßen

              Christina Gaisbauer
              Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen
              Stadtberger Str. 80 a
              86157 Augsburg
              Tel.: 0821 / 324 – 4025
              Fax.: 0821 / b324 - 4030


              Er müsste auf dem "Alter Ostfriedhof" in einem Armengrab in Lechhausen begraben worden sein, laut Angabe der Geschwister. Sie waren zwar noch Kinder gewesen, doch genau wissen sie es nicht.

              Die Mutter vom Verlobten ist auf dem Neuen Ostfriedhof in Augsburg-Lechhausen begraben worden. Diese Daten habe ich auch vom Friedhofswesen Augsburg erhalten.

              Irgendwo muss er doch begraben sein.

              Ich hoffe, dass ich diese Daten doch noch finden werde.

              Maike
              Liebe Grüße aus Dortmund
              Löwenherz

              Kommentar

              • Werner52
                Erfahrener Benutzer
                • 25.06.2025
                • 339

                #8
                Hallo Maike,

                danke für Deine Erkläung!

                Wenn die kath. Augsburger Pfarrer 1975 zu bequem waren, den jeweiligen Beisetzungsort - also Friedhof - einzutragen, wie man Dir ja mitgeteilt hatte, nützen Dir die KB hinsichtlich des Orts nichts. Warum das Beisetzungsdatum nach 50 Jahren vom Datenschutz geschützt werden muß, läßt sich hier in Deutschland vermutlich mal wieder nur vor einem Gericht klären. Der gesunde Menschenverstand reicht dafür sicher nicht aus.

                Meine Angaben zur Augsburger Bestattungsverordung stammt von 1966. Da gab es also einen Friedhofszwang. Im Augsburger Stadtarchiv finden sich drei Signaturen zum Alten Ostfriedhof, sie reichen bis 1978. Inwieweit es sich dabei um Gräberverzeichnisse handelt, läßt sich dem online-Findbuch nicht entnehmen.

                Der Suchbegriff "Armengrab" bingt darin keinen Nachweis. Sicher muß dazu jedoch ein Akt angelegt worden sein, den es nach 50 Jahren aber wohl nicht mehr gibt.

                Für jemand, der in einem Armengrab beigesetzt wurde, gab es mutmaßlich auch keine Sterbeanzeige in der Augsburger Tageszeitung.

                Hast Du denn erfahren, ob es diese Armengräber auf beiden Ostfriedhöfen gab?

                Gruß
                Werner
                Zuletzt geändert von Werner52; Gestern, 07:56.

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