Hallo zusammen,
Ich frage mich, ob der Datenschutz bei über 50 Jahre Verstorbenen bei einer katholische Kirche angewendet werden kann.
Ich hatte bei der Pfarrereigemeinschaft St. Pankratius in Augsburg Lechhausen nach dem Beerdigungsdatum vom Vater meines Verlobten nachgefragt, der in April 1975 in Kriegshaber verstorben ist und in Lechhausen gewohnt hatte.
Laut Friedhofswesen von Augsburg soll er nirgendwo vermerkt sein, ob wohl er laut dessen Geschwister meines Verlobten in Augsburg in einem Amengrab begraben wurde. Nur wo wussten sie leider nicht, da sie noch Kinder waren.
Deshalb habe ich die Kirche St. Pankratius angefragt, ob diese vielleicht ein Datum in ihren Kirchenbücher haben.
Darauf hin schrieben mir diese diese Antwort:
Sehr geehrte Frau ......,
nach Rücksprache mit unserer Datenschutzabteilung, dürfen wir Ihnen leider keine Auskünfte erteilen, da sie in keinem gradlinigen Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen stehen.
Sollte Ihr Verlobter Auskünfte wünschen, möge dieser sich bitte selbst an uns wenden, hierzu ist allerdings auch ein Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses erforderlich. (Gegebenenfalls über eine Geburtsurkunde)
Was ich mitteilen kann, ist, dass in unseren Büchern damals leider kein Ort der Beisetzung vermerkt wurde.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Anja-Maria Pöschl
Seit wann braucht man einen Nachweis von einen Verwandten, bzw. muss dieser Verwandte selbst darum kümmern, wenn man eine Kirche eine Anfrage dtellt und die gesuchte Person über 50 Jahre schon tot ist?
Es hätte unteranderem auch gereicht, mir mitzuteilen, dass sie keinen Ort und vielleicht kein Beerdigungsdatum in ihren Bücher haben.
Habt Ihr vielleicht eine Antwort für mich, warum der Datenschutz angeblich für über 50 Jahren liegenden Todesfall in der Kirche gebraucht wird.
Vielen Dank für Eure Antworten
Maike /Löwenherz
Ich frage mich, ob der Datenschutz bei über 50 Jahre Verstorbenen bei einer katholische Kirche angewendet werden kann.
Ich hatte bei der Pfarrereigemeinschaft St. Pankratius in Augsburg Lechhausen nach dem Beerdigungsdatum vom Vater meines Verlobten nachgefragt, der in April 1975 in Kriegshaber verstorben ist und in Lechhausen gewohnt hatte.
Laut Friedhofswesen von Augsburg soll er nirgendwo vermerkt sein, ob wohl er laut dessen Geschwister meines Verlobten in Augsburg in einem Amengrab begraben wurde. Nur wo wussten sie leider nicht, da sie noch Kinder waren.
Deshalb habe ich die Kirche St. Pankratius angefragt, ob diese vielleicht ein Datum in ihren Kirchenbücher haben.
Darauf hin schrieben mir diese diese Antwort:
Sehr geehrte Frau ......,
nach Rücksprache mit unserer Datenschutzabteilung, dürfen wir Ihnen leider keine Auskünfte erteilen, da sie in keinem gradlinigen Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen stehen.
Sollte Ihr Verlobter Auskünfte wünschen, möge dieser sich bitte selbst an uns wenden, hierzu ist allerdings auch ein Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses erforderlich. (Gegebenenfalls über eine Geburtsurkunde)
Was ich mitteilen kann, ist, dass in unseren Büchern damals leider kein Ort der Beisetzung vermerkt wurde.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Anja-Maria Pöschl
Seit wann braucht man einen Nachweis von einen Verwandten, bzw. muss dieser Verwandte selbst darum kümmern, wenn man eine Kirche eine Anfrage dtellt und die gesuchte Person über 50 Jahre schon tot ist?
Es hätte unteranderem auch gereicht, mir mitzuteilen, dass sie keinen Ort und vielleicht kein Beerdigungsdatum in ihren Bücher haben.
Habt Ihr vielleicht eine Antwort für mich, warum der Datenschutz angeblich für über 50 Jahren liegenden Todesfall in der Kirche gebraucht wird.
Vielen Dank für Eure Antworten
Maike /Löwenherz
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