Unterschiede zwischen Kirchenbuch und Standesamt Hartkirchen

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  • Araminta
    Erfahrener Benutzer
    • 12.11.2016
    • 656

    Unterschiede zwischen Kirchenbuch und Standesamt Hartkirchen

    Hallo,

    es geht um den Geburtsnamen meiner Vorfahrin Korona Hackl
    Laut Kirchenbuch wurde sie am 26.10.1829 als illegitime Tochter von Joseph Hackl und Maria Weitgans geboren.
    In der Hochzeitsurkunde steht sie auch als geborene Hackl.

    Nun habe mich mir die Sterbeurkunde ihres Mannes schicken lassen und dort steht, dass seine Frau eine geborene Weitgans ist.

    Was stimmt denn nun?

    Ich bin durch den Geburtseintrag und Hochzeitseintrag davon ausgegangen, dass Joseph Hackl die Vaterschaft anerkannt hat und seine Tochter den Namen bekommen hat, auch wenn Joseph und Maria nie geheiratet haben.
    Die Sterbeurkunde wurde von einem Schwiegersohn getätigt, der davon vielleicht nichts wusste. ?

    Im Prinzip könnte es egal sein aber es würde mich schon interessieren was nun stimmt.
    Was meint ihr?

    Viele Grüße
    Barbara
  • Dammwinkel
    Erfahrener Benutzer
    • 14.04.2025
    • 381

    #2
    Hallo Araminta,

    so viel ich weiß, bleibt die Karona Hackl eine Geborene Weitgans.
    Auch wenn der Joseph Hackl die Vaterschaft anerkannt hat.

    Wenn sie später den Namen Hackl getragen hat, muss es etwas schriftliches darüber geben,
    dass der Joseph Hackl ihr seinen Namen gegeben hat. Zum Beispiel durch Adoption,
    da die Kindeseltern nicht verheiratet waren, wie Du schreibst.
    Wenn so eine Urkunde beim Standesamt nicht vorliegt, bleibt sie eine Geborene Weitgans.

    Es grüßt Dammwinkel
    Zuletzt geändert von Dammwinkel; 14.06.2025, 08:31.

    Kommentar

    • Dammwinkel
      Erfahrener Benutzer
      • 14.04.2025
      • 381

      #3
      Hallo Araminta,

      ich kenne aber auch einen Fall in der Familie, wo es anders war:
      Mein Opa und meine Oma heirateten, ein Kind aus dieser Ehe, mein Vater,
      Die Ehe wurde geschieden.
      Die beiden kamen wieder zusammen, es wurde meine Tante geboren.
      Danach wurde wieder heheiratet.
      Meine Tante wurde beim Kieler Standesamt als unehelich registriert.
      Mein Opa hätte seine Tochter adoptieren müssen, obwohl sie den gleichen Namen
      trug wie ihre Eltern, da sie vor der II. Ehe meines Opas mit meiner Oma geboren wurde.
      Dazu kam es aber nicht mehr, weil er verstarb.

      Es grüßt Dammwinkel
      Zuletzt geändert von Dammwinkel; 14.06.2025, 08:43.

      Kommentar

      • Dammwinkel
        Erfahrener Benutzer
        • 14.04.2025
        • 381

        #4
        Hallo Araminta,
        und noch eina etwas anders gelagerter Fall:

        Eine ehemalige Kollegin lebte getrennt von ihrem Mann mit einen anderen Mann zusammen.
        Sie bekamen 2 Kinder. Diese erhielten den Namen der verheirateten Mutter.
        Nach der Scheidung der Mutter heiratete diese den Kindesvater. Dieser müsste seine eigenen
        Kinder adoptieren.

        Es grüßt Dammwinkel

        Kommentar

        • Gastonian
          Moderator
          • 20.09.2021
          • 5487

          #5
          Hallo Araminta:

          Meines Wissens nach wurde das im frühen 19. Jahrhundert nicht so penibel gehandhabt - falls ein Mann die Vaterschaft (zumeist bei der Taufe) anerkannte, aber das Kind nicht durch spätere Heirat mit der Kindesmutter legitimierte, wurde dennoch das Kind oft mit dem Familiennamen des Vaters bezeichnet. Ich habe (in den lutherischen Kirchenbüchern von Frankenberg/Eder in Nordhessen) sogar im frühen 19. Jahrhundert Fälle, wo das gleiche Kind manchmal mit dem Familiennamen des Vaters, manchmal mit dem der Mutter verzeichnet wurde. Penibler wurde man mit der Einführung der Standesämter um 1875 - da reichte eine Anerkennung nicht mehr, sondern man benötigte eine Legitimierung oder (wie von Dammwinkel beschrieben) eine Adoption, um den Familiennamen des Vaters zu tragen.

          VG

          --Carl-Henry
          Wohnort USA

          Kommentar

          • Ralph-1980
            Erfahrener Benutzer
            • 12.05.2025
            • 110

            #6
            Hallo Araminta,

            Ich habe auch etliche solcher Fälle mit illegitimen Kindern (alle blieben auch illegitim) bei mir im Stammbaum (ähnliche Gegenden) mit der Erkenntnis, dass es teilweise von Pfarrei zu Pfarrei bzw. Pfarrer zu Pfarrer verschieden gehandhabt wurde. Meistens wurde der Name des Vaters verwendet, mehrfach aber auch der Name der Mutter. Teils auch verschieden innerhalb einer Person wie bei dir.
            Ich sehe das also nicht als so außergewöhnlich.

            Gruß

            Ralph

            Kommentar

            • Alain
              Benutzer
              • 01.04.2022
              • 78

              #7
              Diese Ehe?



              Da ist es ja beim Ehemann "dasselbe in Grün"!

              Ich kann es nur für die Diözese Passau sagen: Es gibt da ein ´Stichjahr´, das entweder noch in den späten 30ern oder in den 40er Jahren liegt. In einem der vielen durchgesehenen Taufbücher hat ein Pfarrer diese bischöfliche Anordnung(?) auch explizit vermerkt, leider habe ich mir das nicht gleich notiert. Bis zu diesem Jahreswechsel wurde bei ledigen Kindern bei bekanntem Erzeuger der Vatername eingetragen, danach grundsätzlich der Nachname der Mutter.

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              • Gudrid
                Erfahrener Benutzer
                • 22.04.2020
                • 1360

                #8
                In Bayern war es bis Mitte des 19. Jahrhundert gang und gäbe, dass das ledige Kind den Namen des Vaters erhielt. Ab dem Zeitpunkt etwa wurde es per Gesetz geregelt, dass das ledige Kind den Namen der Mutter erhielt.

                Wie ich gerade sehe, gab es dieses Gesetzt schon viel früher, es wurde aber hier in unserer Gegend nicht befolgt:
                Liebe Grüße
                Gudrid
                Lieber barfuß als ohne Buch

                Kommentar

                • Araminta
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.11.2016
                  • 656

                  #9
                  Vielen herzlichen Dank für eure Antworten.
                  Ich habe sie bei mir immer als illegitim aber mit dem Namen Hackl geführt, da es eben so in den Kirchenbucheinträgen der Heirat wie auch den Geburtsurkunden der Kindern so stand.
                  Ich weiß jetzt nicht, ob das sehr wichtig ist aber ich möchte schon korrekt bleiben.

                  Kommentar

                  • gki
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.01.2012
                    • 5100

                    #10
                    Normalerweise führe ich Personen unter dem frühesten Namen unter dem sie ich sie gefunden habe. Das wäre hier also Hackl, da bei der Geburt (implizit) so bezeichnet.
                    Gruß
                    gki

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